Wir finanzieren Prozesse

Sehr geehrte Damen und Herren

Geschädigte welche sich bereits bei unserer Sammelklage angemeldet haben, erhalten innerhalb der nächsten Wochen die Darstellung über die weitere Vorgangsweise sowie die Vertragsunterlagen der Sammelklage zugesendet. Weitere Interessenten an der Sammelklage können sich unter „Anmeldung der Ansprüche“ anmelden.

Derzeitiger Status

Die AvW Gruppe rund um  Auer von Welsbach hat Konkurs angemeldet.

Das 800-seitige  Gutachten von Dr. Kleiner, welches von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde, liegt nun vor.

Im Gutachten spricht Dr. Kleiner von „Abzocke“, weiters heißt es sinngemäß in dem Gutachten, der Kurs von AvW-Wertpapieren, der so genannten Genussscheine, habe sich nicht aus Angebot und Nachfrage ergeben. Bis ins Jahr 2001 sei er offenbar von Firmengründer Wolfgang Auer-Welsbach festgelegt worden.

Aufsicht untersuchte nicht

Scharfe Kritik übt der frühere Bawag-, Hypo Alpe Adria- und Herberstein-Gutachter Dr. Kleiner an der ehemaligen Bundeswertpapieraufsicht (BWA) im Finanzministerium. Die BWA habe das Kärntner Unternehmen in den Jahren 2000/2001 unter Finanzminister Karl-Heinz Grasser geprüft - nach anfänglich heftigen Bedenken letztlich ohne strafrechtliche Konsequenzen. Zitat aus dem Gutachten: "Die bemerkenswerte Tatsache, dass die BWA diese Vorgänge weder näher untersuchte noch zur Anzeige brachte, entbehrt jeder juridischen Grundlage." Dem Vernehmen nach hat die Finanzmarktaufsicht bereits frühere Verantwortliche der Wertpapieraufsicht angezeigt.

Schadenersatzklage gegen Bank

Finanzielle Folgen könnte die AvW-Pleite unter anderem für die Raiffeisen-Bezirksbank Klagenfurt haben. Erstinstanzlich wurde bereits eine Schadenersatzklage gegen die AvW-Depotbank gewonnen.

Konkurs

Die Folgen des Konkurses sind für die Genussscheininhaber dramatisch. Es ist zu befürchten, dass Genussscheininhaber erst nach allen anderen Konkursgläubigern befriedigt werden. Wenn man dagegen auch Schadenersatzansprüche geltend macht, ist man damit Konkursgläubiger ohne Nachrang. Hier gilt es nach unserer Einschätzung abzuwarten, ob und wie viel Geld sich in der Konkursmasse befinden.

Anmeldung der Ansprüche

Weitere Vorgehensweise

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