Wir finanzieren Prozesse

19. August 2010

AMIS – Geschädigte müssen von der Anlegerentschädigungseinrichtung entschädigt werden

Rechtsanwalt Mag. Salburg führte im Auftrag des Amis Sammelklage-Verein, finanziert durch Advofin, seit Juni 2006 Klage gegen die „Anlegerentschädigungseinrichtung von Wertpapierfirmen GmbH“ (kurz AEW).
Bereits die I. und II. Instanz haben positiv für die Geschädigten entschieden.

Nun gibt es die überaus erfreuliche Nachricht, dass auch der Oberste Gerichtshof mit dem heute zugestellten Urteil die Haftung der AEW bestätigt und somit ist der Weg für die Entschädigung an die geplagten AMIS-Anleger frei.

Grundsätzlich stellt der OGH fest, dass die AEW den Geschädigten den Betrag von bis zu € 20.000,- ersetzen muss. Rechtsanwalt Mag. Salburg wird nun umgehend die AEW auffordern, für alle welche sich der Sammelklage angeschlossen haben, die Forderung anzuerkennen und wir werden die weitere Abwicklung klären und Sie umgehend dazu informieren.

Februar 2010

Die ersten Auszahlungen aus Luxembourg im Rahmen des  Liquidationsverfahrens sind laut Mitteilung der Liquidatoren vorgenommen worden. Wer die ersten Teilauszahlungen erhält ist nicht zu erfahren. Erst wenn Geld auf dem Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei eingeht kann die Zuordnung erfolgen. Wir werden Sie nach dem Geldeingang umgehend informieren.

Aus der Klage gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung erwarten wir das Urteil des OGH innerhalb der nächsten Monate.

April 2009

Das Oberlandesgericht Wien hat der Berufung der Anlegerentschädigungseinrichtung in der Hauptsache keine Folge gegeben und lediglich die Kostenentscheidung des Handelsgerichtes Wien geringfügig abgeändert.

Damit steht fest, dass auch das Berufungsgericht – ebenso wie das Handelsgericht Wien - die Entschädigungspflicht der Anlegerentschädigungseinrichtung bejaht.

Zwar hat das Oberlandesgericht Wien die Revision an den Obersten Gerichtshof hinsichtlich jener Teilbeträge zugelassen, die über der Grenze von € 4.000,- liegen, jedoch für die unter dieser Grenze liegenden Teilbeträge die Revision ausdrücklich für unzulässig erklärt.

Damit liegt hinsichtlich der unter € 4.000,- liegenden eingeklagten Teilforderungen bereits ein rechtskräftiges und auch vollstreckbares Urteil gegen die Anlegerentschädigung vor.

Wir rechnen damit, dass die beklagte Partei zwar die Möglichkeit der Revision nutzen wird, glauben aber, dass aufgrund der ausführlichen und überzeugenden Begründung des Oberlandesgerichtes Wien gute Aussichten bestehen, dass sich auch der Oberste Gerichtshof hinsichtlich der über € 4.000,- liegenden Teilforderungen der geäußerten Rechtsansicht der Vorinstanzen anschließt.

Wenn die Anlegerentschädigungseinrichtung als Treuhandgesellschaft die Zahlung verweigert, werden wir eine Staatshaftungsklage beim Verfassungsgericht einbringen.

März 2009

Im Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich wurde der Revision der beklagten Partei vom Obersten Gerichtshof Folge gegeben und die Rechtssache zur Verfahrensergänzung an die Erstinstanz zur Verfahrensergänzung zurückverwiesen.

Allerdings hat der Oberste Gerichtshof die von der Republik Österreich in der Revisionschrift heftig bekämpfte Rechtsansicht des Berufungsgerichtes ausdrücklich bestätigt, wonach im vorliegenden Fall die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüche jedes einzelnen Geschädigten zulässig sind und die Republik für die entstandenen Schäden einzustehen hat.

Die Aufhebung der Urteile der ersten und zweiten Instanz ist nur deshalb erfolgt, weil nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs noch nicht hinreichend genau festgestellt ist, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise die rechtswidrigen Zugriffe auf das Fondsvermögen stattgefunden haben.

Sosehr daher die nunmehr eingetretene weitere Verzögerung einer endgültigen Entscheidung schmerzt, kann doch insgesamt positiv hervorgehoben werden, dass die wesentlichen juristischen Einwände der Republik Österreich gegen die Urteile der Vorinstanzen vom Obersten Gerichtshof als nicht relevant gewertet wurden.

Oktober 2008

Positives Urteil für AMIS-Sammelklageverein gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung

Im zweiten Rechtszug hat das Handelsgericht Wien der Klage des AMIS-Sammelklagevereins, welche durch Rechtsanwalt Mag. Ulrich Salburg geführt wurde, recht gegeben.

Das Handelsgericht Wien hat festgestellt, dass die Kundengelder indirekt durch die  AMIS-Firmen gehalten wurden. Auf Grund dieser Feststellung muss laut Urteil von Oberlandesgericht aus dem ersten Rechtszug die Anlegerentschädigungseinrichtung für die Schäden haften.

Wir erwarten in diesem Verfahren die Berufung der Beklagten und sind folglich sehr auf das Urteil des Oberlandesgerichtes gespannt.

August 2008

Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich auch in zweiter Instanz gewonnen

Der Berufung der Republik Österreich wurde vom Oberlandesgericht Wien keine Folge gegeben. Das Berufungsurteil wurde am 7.8.2008 an Dr. Wallner, welcher diesen Prozess führt, zugestellt.

Der Urteils-Spruch erster Instanz wurde dahingehend präzisiert, dass die Republik für jene Schäden haftet, die durch die Fehlleistungen der Organe der Bundeswertpapieraufsicht bzw. Finanzmarktaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten gegenüber der AFC und ihren Vorgängerfirmen AMIS und AMV entstehen werden.

Sodann erkennt das Berufungsgericht, dass die Anleger eine Feststellungsklage einbringen mussten, sonst wäre ihr Anspruch verjährt! Die Leistungsklage auf konkreten Geldersatz sei den Anlegern noch immer nicht möglich, und zwar so lange nicht als nicht feststeht, ob und wieviel den Anlegern aus den Insolvenz- und „sonstigen Verfahren“ (gemeint vor allem die luxemburger Liquidation und die Anlegerentschädigung) zukommen wird.

Schließlich sei die Haftung des Bundes keineswegs subsidiär, die Anleger müssten also nicht zuerst versuchen, ihren Schaden irgendwo anders geltend zu machen, sondern sich nur anrechnen lassen, was sie (gegebenenfalls) aus der luxemburger Liquidation, der inländischen Anlegerentschädigung und den inländischen Insolvenzverfahren erhalten werden.

Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wurde zwar nicht zugelassen. Dennoch ist mit der Anrufung des Obersten Gerichtshofes im Rahmen einer „außerordentlichen Revision“ zu rechnen, das Berufungsurteil ist also nicht rechtskräftig.

Diese Entscheidung gereicht dem Rechtsstaat zum Ruhm – immerhin ging es gegen die Republik; andere Staaten sehen so etwas gar nicht erst vor. Sie bringt Klarheit in entscheidenden Punkten, so insbesondere zum unentschuldbaren Fehlverhalten der Behörden, zur Haftung ihres Rechtsträgers, der Republik Österreich, für dieses Fehlverhalten und schließlich zur Richtigkeit unseres eingeschlagenen Weges einer Feststellungsklage, was bedeutet, dass die Höhe der Ersatzleistung erst in einem Folgeprozess geklärt werden müsste und bislang nur über den Grund entschieden ist. Letzte Zweifel am grundsätzlichen Einstehenmüssen der Republik Österreich haben sich nach diesem erfreulichen Urteil aber auf ein kaum mehr wahrnehmbares Minimum reduziert.

Quelle:  Dr. Wallner,  Rechtsanwalt

März 2008

Wir haben festgestellt, dass die Liquidatoren aus Luxemburg ein Schreiben an geschädigte Anleger versendet haben, welche sich dem AMIS Sammelklageverein angeschlossen haben und diesbezüglich eine völlige Falschinformation von den Liquidatoren verbreitet wird.

Durch dieses Schreiben entsteht ein enormer Vertrauensschaden und Kosten durch Telefonate und weitere Schreiben. Die geschädigten Anleger, welche sich dem AMIS Sammelklageverein angeschlossen haben bekommen den Eindruck, dass Handlungsbedarf bezüglich der Republik Österreich bestünde, was aber nicht der Fall ist, weil die Verjährungsverzichte vorliegen bzw. zugesagt sind.

Februar 2008

Stand der Liquidationsverfahren in Luxemburg

Die Liquidatoren haben bei der letzten Sitzung vor dem Handelsgericht Luxemburg dem eingerichteten Gläubigerausschuss berichtet, dass sie dem Handelsgericht Luxemburg einen Verteilungsvorschlag vorlegen werden, der im Falle der Genehmigung vorerst eine Zwischenausschüttung von 20% der angemeldeten und von den Liquidatoren anerkannten Forderungen an die Geschädigten ermöglichen würde.

Nach dem Vorschlag der Liquidatoren würden die angemeldeten Forderungen in Höhe der nachgewiesenen Einzahlungen anerkannt werden, falls diese auch im Programm Investor entsprechend erfasst wurden. Da die Zwischenausschüttung der Quote von 20% nicht an alle Geschädigten gleichzeitig erfolgen wird, sondern jeweils erst nach Prüfung und Anerkenntnis der angemeldeten Forderungen, können Sie für den Fall, dass Sie Ihre Forderung angemeldet haben und diese anerkannt wird, im Laufe dieses Jahres mit einer Zwischenausschüttung rechnen. Sobald wir über den konkreten Auszahlungstermin, sowie die Höhe des an Sie auszuzahlenden Betrages von den Liquidatoren informiert sind, werden wir Sie unverzüglich verständigen.

Quelle:

Kraft &Winternitz

Falls Sie bisher, Ihre Forderung in Luxemburg noch nicht angemeldet haben, können Sie sich gerne an uns wenden und wir werden alle notwendigen Schritte für Sie erledigen.

Dezember 2007

Milde Haftstrafen für die Ex-AMIS-Chefs

Der Strafprozess ging am Donnerstag zu Ende. Böhmer und Loidl bekamen fünfeinhalb Jahre Haft, Mitter dreieinhalb Jahre. Kuen wurde vom Betrug freigesprochen. Gegen Gänsdorfer wird in einem eigenen Strafverfahren verhandelt.

Der „kurze Prozess" um den 62-Millionen € Anlagebetrug bei der Wiener Finanzfirma AMIS ging am Donnerstag nach nur neun Verhandlungstagen im Wiener Konferenzzentrum unspektakulär zu Ende.

Richterin Daniela Setz-Hummel verlas am Abend die Urteile: Der geständige AMIS-Zampano Harald Loidl, verteidigt von Ernst Schillhammer, und sein Ex-Geschäftspartner Dietmar Böhmer, verteidigt von Ewald Scheucher, bekamen je fünfeinhalb Jahre unbedingte Haft. Die Nummer drei im AMIS-Bund, Ex-AMIS-Vorstand Thomas Mitter, verteidigt von Franz Pechmann, bekam eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und eine Finanzstrafe in Höhe von einer Million € bzw. sechs Monate Ersatzfreiheitsstrafe.

Der frühere AMIS-Portfolio-Manager Alban Kuen, verteidigt von Norbert Wess, wurde vom Betrug freigesprochen. Für die Abgabenhinterziehung fasste er 53.000 € Strafe aus oder sechs Wochen Ersatzhaft.

Milder Ankläger

„Es wurde den Angeklagten recht leicht gemacht", sagte Staatsanwalt Krakow. „Es habe zwar Indizien für Betrug gegeben, aber nichts ist geschehen. Man hielt die Angeklagten nicht auf." Dabei hob der Ankläger die Mitarbeiter, Franchisenehmer, Depotbanken, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, die Finanzmarktaufsicht und die Luxemburger Aufsichtsbehörde hervor. „Aus generalpräventiven Gründen forderte er „spürbar lange Haftstrafen" für die Angeklagten.

Einerseits führte er als Milderungsgründe die bisherige Unbescholtenheit und die Geständnisse der Angeklagten an. Andererseits seien der hohen Schadensbetrag und die lange Tatzeitraum Grund genug für eine Strafverschärfung.

Aus dem Strafprozess gehen die Geschädigten leer aus

Leer ausgegangen sind jedenfalls die geschädigten AMIS-Anleger, die sich am Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben. Die Angeklagten haben bloss „moralisch", aber nicht juristisch einen finanziellen Schaden anerkannt. Das heisst, den AMIS-Opfern wurde in diesem Strafverfahren nicht einmal ein Cent des Schadens zugesprochen.

Damit werden die Geschädigten auf den Zivilrechtsweg verwiesen

Wir, vom AMIS Sammelklageverein sind sehr bemüht, für Sie als Geschädigte alles zu unternehmen, damit wir die verlorenen Gelder von den Haftungsadressaten zurückholen und wir sind zuversichtlich, dass uns dies in entsprechendem Umfang gelingen kann.

Dezember 2007

Das Strafverfahren gegen die Beschuldigten Böhmer, Loidl, Mitter und Kuen geht zügig voran. Es werden bereits für den 20. Dezember die Urteile erwartet.

November 2007

Gerichtsgutachter Kranebitter des Amtes enthoben

Rund 25 Tage vor dem Start des Anlagebetrugsprozesses um die Finanzfirma AMIS wurde der Sachverständige abberufen und ein neuer Gutachter bestellt. 

Nähre Informationen dazu finden Sie unter "Presse" in dem Artikel von Kid Möchel vom Wirtschaftsblatt.

November 2007

Strafverfahren gegen Mag. Böhmer, Loidl und andere

Die Hauptverhandlung gegen die Vorstände der AMIS Gesellschaften findet an folgenden Tagen statt:

  • 10. - 14. Dezember 2007
  • 17. - 20. Dezember 2007
  •  7. -  11. Jänner 2008

Die Hauptverhandlung findet jeweils im Vienna International Center statt.

Für sämtliche Personen welche sich dem AMIS Sammelklageverein angeschlossen haben wurde der Privatbeteiligtenanschluß vorgenommen. Die Interessen der Geschädigten werden durch die beauftragten Anwälte des AMIS Sammelklagevereins entsprechend vertreten.

September 2007

Sitzung des Gläubigerausschusses vom 3. August 2007

1. Die Liquidatoren berichten über den aktuellen Stand der Erfassungen der Anmeldungen, sowie über den Zeithorizont für erste Ausschüttungen. Vor dem 1. Quartal 2008 ist auf Grund der Vielzahl an Anmeldungen mit keiner Auszahlung zu rechnen. Die Liquidatoren führen zurzeit Vergleichsgespräche mit der Depotbank der Fonds, wobei noch nicht endgültig klar ist, welche Forderungen in den Vergleich einbezogen werden. Dies betrifft vor allem die Gruppe der Varioinvestanleger

August 2007

Am 3. August findet in Luxemburg eine weitere Beiratssitzung mit den Liquidatoren statt. Die Interessen der Mitglieder des Sammelklagevereins werden durch die Kanzlei Kraft & Winternitz auch bei dieser Sitzung wahrgenommen. Herr Dr. Kraft und Mag. Aigner werden an dieser Sitzung teilnehmen. Wir werden über etwaige Ergebnisse berichten.

Juni 2007

Die Anlegerentschädigungseinrichtung der WPDLU GmbH legte keinen Rekurs beim OGH ein. Der Fall liegt nun wieder beim Erstgericht, um insbesondere zu prüfen, ob mittelbar Gelder gehalten wurden.

"Ich bin überrascht, ich habe einen Rekurs erwartet", sagt  Rechtsanwalt Mag. Ulrich Salburg, Anwalt des Amis-Sammelklagevereins.Für die Anleger sei es eine suboptimale Lösung. Er erwartet, dass das Verfahren dennoch durch alle Instanzen geht. Für die Anleger heisst das jedoch ein höheres Prozessrisiko, weil noch keine Rechtssicherheit durch eine OGH-Judikatur vorliegt.

(Quelle: Wirtschaftsblatt)

Für die Mitglieder des Sammelklagevereins besteht natürlich kein Prozesskostenrisiko, da dies gesamt von der Advofin Prozesfinanzierungs AG übernommen ist.

Mai 2007

Sitzung des Gläubigerausschusses am 14. Mai 2007

Am 14. Mai 2007 fand in Luxemburg die erste Sitzung des Gläubigerausschusses der Liquidationen in AMIS FUNDS und TOP TEN MULTIFONDS statt, an der wir für unsere Mandanten teilgenommen haben:

- Aufgrund des Richterwechsels und der aufwendigen und zeitintensiven Prüfung der eingelangten Formulare ist laut den Liquidatoren mit einer Zwischenausschüttung nicht vor dem ersten Quartal 2008 zu rechnen. Es wird aber eine Verständigung über die Registrierung der Anmeldungen geben.

- Bisher wurden die Kosten für das Liquidationsverfahren zur Gänze aus Zinseinnahmen des AMIS FUNDS und des TOP TEN MULTIFONDS finanziert. Das zur Verteilung gelangende Kapital wird daher nicht angetastet, sondern sogar ein Überschuss erwirtschaftet.

- Die Liquidatoren haben im Namen des AMIS FUNDS und des TOP TEN MULTIFONDS gegen mehrere Gesellschaften Klagen eingebracht, darunter die Sella Bank, die Bank Colbert und Price Waterhouse Coopers (PWC), als Prüfer der Fonds. Bei Erfolg dieser Klagen fließt der Erlös in die zur Verteilung gelangende Liquidationsmasse.

- Die Bank Colbert befindet sich in Liquidation, sodass von dieser Seite keine größeren Erlöse zu erwarten sind.

- PWC lehnt die Ansprüche der Liquidatoren ab und argumentiert primär damit, dass die Treuhandverhältnisse samt Konten nicht Gegenstand der Prüfung der Fonds waren und sein konnten. Auch nicht, ob der Treuhänder (dominiert durch AMIS) treuwidrig handelte oder nicht.

- Die Vario Invest Gelder wurden von den AMIS Gesellschaften einerseits verwendet um die illiquiden I & E Anleihen aus den Fonds herauszukaufen, anderseits (ab 2004) auch um die aussteigenden Anleger abzuschichten. Nach derzeitigem Stand werden die Vario Invest Anleger daher in die Liquidation einbezogen werden.

Kanzlei Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH

 

Urteil des OLG Wien im Verfahren gegen die AeW:

Die Berufung des den AMIS Sammelklage-Verein vertretenden Rechtsanwaltes Mag. Ulrich Salburg war erfolgreich:

Nach der Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts Wien vom 20.04.2007 (Geschäftszahl 4 R 9/07h) im Verfahren des AMIS Sammelklage-Vereins gegen die Anlegerentschädigung von WPDLU GmbH (AeW) wird ein wesentlicher Teil des Ersturteils (die Abweisung des Leistungsbegehrens) aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung des OLG steht allerdings unter dem Vorbehalt der Rechtskraft, da die Überprüfung durch den obersten Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärte wurde.

Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass der Entschädigungsanspruch unabhängig vom Konkursverfahren besteht. Dessen Ausgang ist somit nicht abzuwarten. Es ist daher nicht eine Feststellungs-, sondern bereits eine Leistungsklage gegen die AeW zulässig. Um über die Berechtigung des Leistungsbegehrens entscheiden zu können, wird das Erstgericht im fortgesetzten Verfahren zu überprüfen haben, ob die Verweigerung der Entschädigung  durch die AeW zu Recht erfolgte. Als Begründung hatte diese angeführt, dass von der AFC keine Gelder gehalten worden sind. Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass auch ein mittelbares Halten von Geldern zu einer Haftung führen kann: „Wenn die Anlegerentschädigung …gerade konzessionswidrig gehaltenes Geld schützen will, … dann kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass dieser Schutz bereits dann entfallen soll, wenn schon einfache Konstruktionen der wirtschaftlichen Beherrschung oder Personenidentität der leitenden Organe verbundener Unternehmen dazu führen, dass genau das gleiche Risiko durch mittelbares Halten besteht, wie wenn das Wertpapierdienstleistungsunternehmen konzessionswidrig die Gelder direkt hält.“

Das Erstgericht wird daher ein umfangreiches Beweisverfahren über die Frage des Haltens der Gelder durchzuführen haben.

 

Liquidationsverfahren in Luxemburg: Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH ist Mitglied im Gläubigerausschuss

Durch die Beschlüsse Nr. 430/2007 (für Top Ten Multifonds) und Nr. 431/2007 (für Amis Funds) vom 3. Mai 2007 der Insolvenzrichterin Christiane Junck wurde die Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH (vertritt den AMIS Sammelklage-Vereins in verschiedenen Gerichtsverfahren und bei der Anmeldung in Luxemburg) zum Mitglied im neu eingeführten Gläubigerausschuss der Liquidationsverfahren in Luxemburg ernannt. Die Ernennung ist bereits angenommen und die Einladung zur ersten Sitzung dieses Ausschusses wird in Kürze erwartet.

April 2007

Liquidatoren planen Gläubigerkomitee

Die Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH wurde von den Liquidatoren zur Mitarbeit in diesem Komitee eingeladen. Wir begrüßen die Einrichtung eines solchen Ausschusses als Chance, den Informationsfluss aus Luxemburg zu verbessern und darauf hinzuwirken, dass eine Zwischenausschüttung an die Anleger so bald als möglich stattfindet. Als Mitglied des Komitees werden wir bei wesentlichen Fragen konsultiert, auf diese Weise können wir die Interessen der Anleger auch auf administrativer Ebene des Fonds unmittelbar wahren.

Am 27. März 2007 verstarb die für die Liquidationsverfahren zuständige Richterin Frau Maryse Welter, Präsidentin des Handelsgerichtes Luxemburg nach schwerer Krankheit. Die Liquidationsverfahren werden nunmehr von der sechsten Kammer des Bezirksgerichts Luxemburg weitergeführt. Dieser Umstand führt zu einer Verzögerung, da sich die neuen Richter erst in den umfangreichen Akt einarbeiten müssen. Nach wie vor können Forderungen gegenüber den Fonds angemeldet werden. Es gibt aus den vorgenannten Gründen noch keinen Termin für eine (Zwischen)ausschüttung.

Quelle: Kanzlei Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH

März 2007

Die laufenden behördlichen Untersuchungen geben Anlass zu dem Verdacht eines Zusammenhangs zwischen den möglicherweise strafrechtlich relevanten Handlungen der ehemaligen AMIS-Vorstände und deren Helfern einerseits und der BAWAG andererseits (siehe Bericht in der Rubrik „Presse“).

Im Strafverfahren wurde die Anklageschrift gegen die AMIS Vorstände Mag. Dieter Böhmer und Harald Loidl, sowie gegen deren ehemalige Mitarbeiter Mag. Thomas Mitter, Wolfgang Gänsdorfer und Mag. Alban Kuen fertig gestellt.

Februar 2007

Im Schadenersatzprozess des Sammelklagevereins gegen die Sella Bank in Luxemburg erstattet diese die Klagebeantwortung. Sie bestreitet darin vor allem die inländische Zuständigkeit des Gerichts. Darüber hinaus kann sie dem ausführlichen Klagsvorbringen offenbar wenig entgegenhalten. Als nächster Schritt wird voraussichtlich die Ausschreibung des ersten Verhandlungstermins folgen.

Jänner 2007

Quelle: APA

Amis-Affäre: Anleger haben Klage gegen Depotbank eingebracht

"WirtschaftsBlatt": Geschädigte werfen Sella Bank Vernachlässigung der Kontrollpflicht vor

In der Affäre um den Konkurs des Finanzdienstleisters AMIS haben nun die Geschädigten ihre Drohung wahr gemacht und Klage gegen die Depotbank Sella Bank Luxembourg (früher IBL) eingebracht. Die 30-seitige Feststellungsklage stammt von Anwalt Lukas Aigner (Kanzlei Kraft & Winternitz) und wurde vom AMIS Sammelklage-Verein, der rund 2.700 AMIS-Opfer vertritt, in Auftrag gegeben. Finanziert wird sie vom Prozessfinanzierer AdvoFin um Franz Kallinger, berichtet das "WirtschaftsBlatt" in der Donnerstag-Ausgabe.

"Es wird eine Musterklage geführt, in der abgeklärt werden soll, dass die Kontrollpflichten durch die Depotbank in jeder Art und Weise vernachlässigt worden sind und ein Schadenersatzanspruch besteht", so Kallinger zur Zeitung. Für die deutschen Anleger will er in Deutschland klagen. Anwalt Aigner ist demnach der Ansicht, dass die Depotbank gegenüber den Anlegern für die Differenz zwischen dem eingezahlten Kapital abzüglich der künftigen Zahlungen aus der Liquidation der AMIS-Fonds haftet. Insgesamt geht es um knapp 60 Mio. Euro.

Die Sella Bank will aber offenbar von einer Schuld nichts wissen. "Die haben gesagt, unsere Mandanten sind dort nicht bekannt und es gibt keine Rechtsbeziehung", sagte Anwalt Aigner. Und weiter: "Dabei haben wir einen Anleger herausgegriffen, der 1,6 Millionen Euro direkt überwiesen hat und haben die Kontounterlagen übermittelt." Sella-Anwalt Christoph Petsch konterte dem Bericht zu Folge in einem knappen Schreiben: "Der alleinige Umstand der Einzahlung von Geldbeträgen auf Konten der Depotbank der beiden Sicav AMIS Funds und Top Ten Multifonds rechtfertigt nicht die Annahme, dass dadurch auch eine Rechtsbeziehung zu unserer Mandantin entstanden ist." (Schluss) stf

Dezember 2006

Aktuelles zum Stand der Forderungsanmeldungen bei der AeW:

Am 7. Dezember 2006 fand eine Generalversammlung der AeW (Anlegerentschädigung von WPDLU) statt. Es wurde zum Stand der Forderungsanmeldungen folgendes berichtet:

  • Insgesamt wurden bisher ca. 10.450 Forderungen angemeldet.
  • Seit der letzten Generalversammlung sind ca. 3.000 neue Anmeldungen hinzugekommen, davon ca. 2.000 aus Deutschland.
  • 5.000 Anmeldungen wurde bereits abgelehnt.
  • Für weitere 3.000 Anmeldungen ist die erste Prüfungsphase abgeschlossen. Auch für diese Forderungen zeichnet sich eine Ablehnung ab. Weitere ca. 2.000 angemeldete Ansprüche sind noch ungeprüft.
  • Insgesamt wurden Forderungen in Höhe von ca. € 165,40 Mio. angemeldet, dies entspricht den eingezahlten Beträgen.
  • Bis Weihnachten soll die Prüfungstätigkeit abgeschlossen sein.

November 2006

Am 7.11.2006 endete die Frist für die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der AeW. Wir haben die Ansprüche von über 2.000 Geschädigten angemeldet. Die Teilnahme an den Sammelklagen ist jedoch weiterhin möglich.

Bericht über die Konkurstagsatzung der AMIS Asset Management Investment Services AG und der AMIS Financial Consulting AG vom 9. November 2006:

1. Erwartungsgemäß wurden sämtliche Anlegerforderungen des noch immer an Masse armen Konkursverfahren bestritten. Der Termin für die gerichtliche Geltendmachung wurde mit 11.05.2007 bestätigt. Die Masseverwalter prüfen derzeit noch, welche Ansprüche seitens der Masse geltend gemacht werden könnten. Bei einigen Anspruchsgegnern hat sich jedoch herausgestellt, dass hier eine Prozessführung nicht lohnt.

2. Dr. Freyler hat mitgeteilt, dass er die FMA aufgefordert hat, die von der AFC an die FMA in den Jahren 2004 und 2005 bezahlten Beiträge in Höhe von insgesamt ca. EUR 100.000,00 zurückzuzahlen, da die AFC in diesen Jahren keine Wertpapiergeschäfte mehr abgeschlossen worden wären und die AFC das Anlegergeld lediglich „kassiert" habe. Er erwartet diesbezüglich keine Ablehnung durch die FMA. Dr. Freyler und die Richterin meinten jedoch einhellig, dass diese Gelder nicht den Anlegern zukommen würden, da sie nicht einmal die Kosten decken könnten.

3. Weiters prüft Dr. Freyler, ob er seitens der Masse Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer geltend zu machen sind. Die Höhe der konkreten Forderungen konnte er nicht bekannt geben, da der Jahresabschluss der AFC für 2005 noch nicht fertiggestellt ist. Denkbar wäre die Verluste aus den Jahren 2004 und 2005 der AFC von den Wirtschaftsprüfern zurückzufordern. Auch für diese Verfahren erwartet der Masseverwalter keine Deckung der Kosten des Konkursverfahrens.

4. Laut der Konkursrichterin ist die Kommunikation zwischen dem Konkursgericht und der Liquidatorin in Luxemburg abgebrochen. Es würden weder Anfragen des Gerichts noch der Masseverwalter beantwortet. Ca € 1,1 Mio der Gelder in den Luxemburger Liquidationsverfahren sollen laut Dr. Rant aus einem Nostrokonto der TFA bei der Sella-Bank stammen. Weiters bestätigten die Masseverwalter, dass sie von den Liquidatoren auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen sowie Schadenersatz in Höhe von EUR 100.000,00 geklagt worden sind. Die Forderungsanmeldungen der Masseverwalter wurden von den Liquidatoren zurückgewiesen, da sie nicht an das Gericht, sondern an die Liquidatoren adressiert waren.

5. Obwohl im Liquidationsverfahren in Luxemburg noch keine Anmeldefrist gesetzt worden ist, rieten sowohl das Konkursgericht, als auch die Masseverwalter den Geschädigten Anlegern eindringlich, ihre Forderungen so rasch wie möglich in beiden Liquidationsverfahren in Luxemburg anzumelden. Gerüchteweise soll es eine Zwischenverteilung vor Setzung der Anmeldefrist geben.

6. Die Konkursrichterin hat erklärt, dass sie für Mitte Februar 2006 in beiden Konkursen nochmals einen Termin für eine nachträgliche Prüfungstagsatzung anberaumen wird. Die Masseverwalter haben angekündigt, dass sie bis zu diesem Termin abklären werden, welche Forderungen von der Masse mit einiger Erfolgaussicht geltend gemacht werden könnten.

Rechtsanwalt Mag. Lukas Aigner, am 14. November 2006

Oktober 2006

Zweiter Verhandlungstag in der Klagssache gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung der WPDLU GmbH. Die Verhandlung wurde geschlossen, der Richter hat anklingen lassen, dass er die Klage abweisen will, weil die Forderungen im Konkurs nicht anerkannt sind. Wir warten nun das Urteil ab. Wird die Klage abgewiesen werden wir in die Berufung gehen.

September 2006

Erster Verhandlungstag am Handelsgericht Wien in der Klagssache AMIS Sammelklage-Verein gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung der WPDLU GmbH. Es handelt sich hierbei um eine Feststellungs- sowie Leistungsklage.

August 2006

Die erste Klage wurde gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung für WPDLU (AeW) eingebracht, das Gerichtszeichen dazu lautet 11 Cg 92/06a. Der erste Verhandlungstag findet noch im September 2006 statt.

Juli 2006

Beginn mit den Forderungsanmeldungen in Luxemburg. Diese werden von nun an laufend vorgenommen.

Juni 2006

Überstellung der verhafteten AMIS-Geschäftsführer von Venezuela nach Österreich. Derzeit befinden sie sich in Wien in Untersuchungshaft.

Mai 2006

Fristverlängerung bis auf weiteres für den Beitritt zum AMIS Sammelklage-Verein

Historie bis April 2006

Die beiden AMIS-Gesellschaften, AMIS Financial Consulting AG und AMIS Asset Management Investment Services AG, waren als Finanzberatungsunternehmen tätig, vor allem in Österreich, Deutschland, aber auch in den neuen EU-Mitgliedstaaten sowie den GUS-Staaten.

Die Gelder der Anleger sollten in sichere und hochverzinsliche Anlageformen investiert werden, jedoch fehlt ein Großteil der Gelder.

Das Geld wurde hauptsächlich in Fonds in Luxemburg investiert, in so genannte „SICAV-Fonds“ und den „Vario Invest-Fonds“, welche von AMIS verwaltet wurden.

Von diesen SICAV-Fonds wurde das Geld zum Teil an Scheinfirmen in Florida, auf den Cayman Islands und in Liechtenstein überwiesen, von wo es zum Großteil verschwand.

Im November 2005 wurde über beide AMIS-Gesellschaften das Konkursverfahren eröffnet. Dabei stellte sich heraus, dass ca. 16.000 Anleger geschädigt wurden und der Gesamtschaden ca. EUR 200 Mio. beträgt. Davon befinden sich nach derzeitigem Informationsstand jedoch nur noch ca. EUR 60 Mio. in Fonds in Luxemburg, wobei noch nicht klar ist, ob dieses Geld an die Gläubiger im Konkurs verteilt wird, da das Vermögen in den SICAV-Fonds, die sich in Liquidation befinden, nicht Vermögen der AMIS darstellt.

Die früheren Geschäftsführer der AMIS (Harald Loidl und Dietmar Böhmer) wurden am 30. November 2005 auf der Flucht in Venezuela verhaftet. Gegen beide ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen schweren Betruges und Untreue anhängig. Eine Auslieferung der Inhaftierten wird demnächst erfolgen.

Die Masseverwalter bestreiten jedoch die Ansprüche der Anleger, welche im Konkursverfahren bereits angemeldet wurden. Die Anleger müssen also, um ihren Schaden ersetzt zu bekommen, nicht nur die Forderung im Konkurs anmelden, sondern voraussichtlich auch ein Verfahren gegen die AMIS bzw. die Masseverwalter führen, in dem festgestellt wird, dass die Ansprüche gegen die AMIS zurecht bestehen.

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