Eine Teilnahme an der Sammelklage ist nicht mehr möglich. Die Anmeldefrist endete mit 30. November 2011!
16. Jänner 2012
AvW - Riesenerfolg für Anlegeranwälte der Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH
Nachdem das LG Wiener Neustadt sämtliche Sammelklagen gegen die ehemalige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von AvW als zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung ungeeignet zurückgewiesen hat, hat nun das OLG Wien ein Machtwort gesprochen, freut sich Arno F. Likar. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des OLG Wien und der Leitentscheidung des OGH vom 31.03.2005 wurde dem Rekurs der Anleger voll inhaltlich Recht gegeben und dem LG Wiener Neustadt die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Das OLG Wien hat klargestellt, dass die Kläger als formelle Streitgenossen einzustufen sind, zumal sie ihre Schadenersatzforderungen aus sorgfaltswidrigen Bestätigungsvermerken ableiten, die die beklagte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der AvW Gruppe AG im Zeitraum 2000 bis 2007 erteilt hat. Der Umstand, dass die Kläger zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Kaufpreisen AvW-Genussscheine erworben haben, steht der Annahme einer formellen Streitgenossenschaft nicht entgegen.
RA Arno F. Likar: "Wir sind nun endlich im Beweisverfahren und werden mit Nachdruck die Forderungen unserer über 1.300 AvW-Mandanten weiterverfolgen."
22. November 2011
Gericht weist Klage zurück
Wr. Neustadt/Graz. In den AvW-Entschädigungsprozessen mussten die Anleger kürzlich einen Rückschlag einstecken. Der Grazer Rechtsanwalt Arno Likar hatte Sammelklagen gegen den in Niederösterreich ansässigen Abschlussprüfer der AvW-Gruppe eingebracht. Das Landesgericht in Wiener Neustadt wies die Klage allerdings zurück. Likar vertritt in der Causa AvW rund 1300 Inhaber nun wertloser Genussscheine.
"Streitgenossen"
Das österreichische Recht kennt keine "Sammelklagen" wie etwa das amerikanische Rechtssystem. Likar wollte daher für seine Geschädigten erreichen, dass sie als sogenannte "formelle Streitgenossenschaft" gemeinsam gegen den Abschlussprüfer in den Ring steigen können. Laut einem zehn Jahre alten OGH-Urteil haften Abschlussprüfer für ihre Fehler gegenüber Anlegern.
Das Landesgericht in Wiener Neustadt hat die Klage aber nun zurückgeworfen. Der Grund: Diese Art von "Sammelklage" sei nicht zulässig. Likar zieht nun vor das Oberlandesgericht (OLG) in Wien. Er entgegnet dem Nein des Wiener Neustädter Landesgerichts herb: "Diese Zurückweisungsbeschlüsse hat das Gericht durch insgesamt zehn Richter im Bewusstsein der unbestrittenen OGH-Judikatur gefällt", ärgert sich Likar.
Zahlreiche Klagen
Likar führt derzeit in der Causa AvW unter anderem auch ein Amtshaftungsverfahren gegen die Republik, weil die Bundeswertpapier-Aufsicht
(das war die Vorgängerin der FMA) bei der Prüfung der AvW-Gruppe zu lasch agiert haben soll. Weiters wurden die Raiffeisen-Bezirksbank Klagenfurt und eine Rating-Agentur von dem Juristen ins Fadenkreuz genommen.
09. November 2011
Amtshaftungsverfahren wegen mutmaßlich schwerwiegender Aufsichtsfehler der Bundeswertpapieraufsicht
Geschädigte AvW-Anleger steigen gegen die Republik in den Ring
Für die 12.500 AvW-Opfer startet heute der wichtigste Entschädigungsprozess.
Wolfgang Auer-Welsbach wurde im Jänner verurteilt, Republik wird jetzt von Anlegern verklagt.
Wien. Rund um die 350-Millionen-Euro-Anlagebetrugsaffäre des Kärntner Beteiligungskonglomerats AvW von Wolfgang Auer-Welsbach wird es noch einmal spannend. Zwar sitzt Mastermind Auer-Welsbach seit mehr als eineinhalb Jahren hinter Gittern, acht Jahre Haft hat er ausgefasst, doch erst heute, Mittwoch, startet der wichtigste Prozess zur Entschädigung der 12.500 AvW-Anleger. Am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien beginnt das Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich, die für angebliche Fehler der Bundeswertpapieraufsicht (BWA) und ihrer Nachfolgeorganisation Finanzmarktaufsicht (FMA) den Kopf hinhalten muss.
Zwecks Prozessökonomie wurden vier Amtshaftungsklagen zusammengelegt, die die Anlegeranwälte Harald Christandl, Erich Holzinger, Gerd Mössler und Andreas Pascher für AvW-Opfer eingebracht haben. Detail am Rande: Christandl hat zugleich der ehemaligen AvW-Hausbank Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt den Streit verkündet.
Außerdem hat das Wiener Gericht den Grazer Sachverständigen Fritz Kleiner, dessen Expertise zur Verurteilung von Auer-Welsbach im Strafprozess geführt hat, zum Gutachter bestellt - mit Zustimmung der Finanzprokuratur, der Anwaltskanzlei der Republik.
In ihren Klagen fahren die Anwälte schwere Geschütze auf. Denn die Geschädigten können sich auf eine Vielzahl an Akten, Prüfberichten sowie auf das Strafgutachten Kleiners stützen.
Gravierende Vorwürfe
So zählen die Anwälte Christandl und Holzinger seitenweise mutmaßlich schwere Verfehlungen der Behörde auf. Demnach hegte die BWA bereits Anfang Mai 2000 den Verdacht, dass AvW einen Aktienhandel ohne erforderliche Bankenkonzession betreibe.
Eine Woche später fiel den BWA-Mitarbeitern bei einer Vorort-Prüfung auf, dass es seit 1995 keinen Kursrückgang, sondern nur eine beträchtliche Kursentwicklung nach oben gibt. Eine mögliche Kursmanipulation soll somit im Raum gestanden sein und ein Interessenkonflikt. Denn AvW soll Finanzgeschäfte getätigt haben, die überhaupt erst zur Kursbildung des Genussscheins geführt haben.
Mitte Oktober 2000 ortete die Aufsichtsbehörde laut Aktenlage ein unzulässiges Einlagengeschäft, einen konzessionslosen Handel mit Wertpapieren auf eigene Rechnung und eine Manipulation bei der Kursbildung.
Im Jänner 2001 wurden in einem Protokoll weitere Auffälligkeiten festgehalten. Dazu zählte das Rückverkaufsrecht, die Kapitalgarantie, die Bilanzierung des Genussscheinkapitals als Eigenkapital, das "Ertragsziel von 12 bis 18 Prozent als Sparhit" sowie die unnachvollziehbare Kursbildung.
Im Februar 2001 kündigte die AvW "Restrukturierungsmaßnahmen an, die Verstöße wurden danach angeblich nicht weiter verfolgt. "Die schwerwiegenden Beanstandungen wurden der Restrukturierung geopfert", wettert Christandl. Den Vogel schoss aber im April 2001 der damalige Rechtsabteilungschef der BWA ab, der trotz der massiven Verstöße, keine Strafanzeige erstattete, weil er die Suppe für zu dünn hielt.
Auch die BWA-Nachfolgerin FMA hat Ende November 2005 bei AvW einen illegalen Handel mit Wertpapieren festgestellt, sich aber hinhalten lassen, und erst im Jänner 2007 ein Straferkenntnis erlassen. "Die aufgezeigten Missstände, die zur Verurteilung von Auer-Welsbach im Jänner 2011 geführt haben, waren der BWA bzw. FMA ab dem Jahr 2000 bekannt", behauptet Anwalt Holzinger. Aber sie haben keine rechtlichen Konsequenzen gezogen und "jede Kontrolltätigkeit gänzlich unterlassen beziehungsweise grob fahrlässig durchgeführt".
30. September 2011
Unerfreuliches Erbe
Dass die FMA-Vorgängerbehörde BWA die AvW Invest im Jahr 2000 ergebnislos geprüft hat, könnte für die Republik teuer werden.
Vor neun Jahren berichtete FONDSprofessionell über den „Fall Gassner“.
Der Inhaber der Gassner Investment LTD, ein gelernter Werkzeugmacher, hatte das Geld seiner Kunden mit Optionsgeschäften verspekuliert und in Summe etwa 3,5 Millionen Euro Schaden verursacht. Der Linzer Anwalt Stefan Eigl, der einige geschädigte Kunden vertrat, fand heraus, dass die Bundeswertpapieraufsicht nicht nur von Gassners Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Interfides bereits 1999 darauf aufmerksam gemacht worden war, dass Gassner nicht korrekt gearbeitet hatte, sondern dass die BWA-Prüfer dem Unternehmen sogar einen Besuch abstatteten, der dann allerdings ergebnislos blieb. Der Anwalt kündigte damals an, die Republik für das vermeintliche Versagen der BWA haftbar zu machen, tatsächlich kam es
aber nie zu einem Prozess.
Für die geschädigten Kunden der Kärntner AvW Invest ist das schade, denn wäre die Causa damals behandelt worden, gäbe es einen Präzedenzfall. Etwa zur selben Zeit, zu der man Gassner kontrolliert hatte, fand auch bei AvW Invest eine Vor-Ort-Prüfung statt. Auch da wurden – gelinde gesagt – fragwürdige Dinge festgestellt und offensichtliche organisatorische Mängel aufgedeckt, nachhaltige Auswirkungen hatte die Prüfung dann trotzdem nicht, und es dauerte noch sieben Jahre, bis das Unternehmen seinen Betrieb endgültig einstellte. – Und es war nicht die Aufsichtsbehörde, die dem Treiben ein Ende machte, sondern die Finanzkrise.
Schockierendes Protokoll
Schockierend ist an dem Fall das Protokoll (siehe nächste Seite) des BWA-Besuchs. Die Prüfer hatten im Grunde alle Probleme erkannt beziehungsweise fragwürdige Umstände festgestellt und darüber auch an ihre Behörde berichtet. Man war zu dem Schluss gelangt, dass die Berechnung der Genussscheinkurse nicht nachvollziehbar war, Firmenchef Wolfgang Auer von Welsbach hatte überdies bestätigt, dass diese Berechnung nicht immer nach demselben Schema erfolgte, dass er die Kurse also willkürlich festgelegt hatte.
Man war darauf gestoßen, dass die Genussscheine zwar „mit Garantie" verkauft wurden, diese Garantie aber eigentlich nur eine Werbeaussage war, um den Absatz anzukurbeln. Bei der nicht nachvollziehbaren „Preisfeststellung" des Genussscheins wurde nichtsdestotrotz ein Abschlag für diese fiktive Garantie vorgenommen. Die parallel dazu erfassten organisatorischen Mängel - etwa, dass der Verdacht bestand, dass die Bestimmungen zur Vermeidung von Geldwäsche nicht eingehalten wurden - nahmen sich dagegen beinahe harmlos aus.
Dass damals trotz dieser schwerwiegenden Verdachtsmomente nichts weiter unternommen wurde, erklärt Rainer Wolfbauer, damals Leiter der Rechtsabteilung der BWA, so: „Um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft machen zu können, hätte man eindeutige Beweise benötigt, die Prüfung hatte aber nur Verdachtsmomente zutage gebracht – juris tisch hätte das nicht ausgereicht.“
Fehlende Beweise
Es war also die aus Kriminalfilmen bekannte Situation, in der die ermittelnden Beamten den Schurken nichts anhaben können, weil die Beweise fehlen. Im Film wird diese frustrierende Situation damit beendet, dass sich der Kommissar die Beweise beschafft. Im echten Leben bezahlte die AvW Invest eine Strafe wegen der Verletzung von Organisationsvorschriften, und der Akt wanderte in den Schrank. Pech für die mehr als 12.000 Anleger, die in Summe rund 400 Millionen
Euro verloren haben.
Im Jahr 2002 wurde die BWA aufgelöst, weil ihre Konstruktion verfassungswidrig war, die rechtlichen Schwachstellen im Set-up wurden beseitigt, und die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA übernahm die Aufgabe. Die handelnden Personen blieben dabei zum Teil gleich, und natürlich wanderten alle BWA-Akten zur FMA – um AvW kümmerte man sich dennoch nicht mehr. Dabei rücken zwei Personen (Namen der Redaktion bekannt) in den Vordergrund, die in der BWA unmittelbar zusammenarbeiteten und danach in der FMA prominente Leitungsfunktionen übernahmen. Beide wussten vom kritischen Prüfungsbericht, fanden es aber nicht der Mühe wert, die Sach- und Rechtslage unter dem Dach der FMA erneut kritisch zu prüfen und – wenn man schon selbst nicht in der Lage war, die Ergebnisse der Prüfung zu interpretieren – allenfalls einen Amtssachverständigen zu bestellen. Dieser wäre dann wohl zum Ergebnis gekommen, dass sich seit der ersten Prüfung nichts verändert hatte und das Zustandekommen des Kurses (noch immer) nicht nachvollziehbar war.
FONDS professionell berichtete
Auch als FONDS professionell im Herbst 2004 berichtete, dass sich der Genussscheinkurs der Kärntner jedem Erklärungsversuch entziehe und unter nicht nachvollziehbaren Umständen von einem kleinen Kursmakler in Frankfurt gebildet werde, löste das in der FMA keinen Alarm aus. Der AvW-Chef antwortete damals auf die Frage von FONDS professionell, wie er zu dem in Vermittler-kreisen kursierenden Verdacht, bei seinem Investmentangebot handle es sich um ein Schneeballsystem, mit dem Hinweis, dass er der ständigen strengen Kontrolle durch die FMA unterliege und solche Aussagen daher nicht kommentiere. Auch das nahm man bei der Aufsichtsbehörde ohne Weiteres zur Kenntnis. Im Jahr 2005 erschien AvW dann noch einmal kurz auf dem Radarschirm der Kapitalmarktwächter, aber auch dieses Verfahren wegen unerlaubter Bankgeschäfte zog keine nach außen hin erkennbaren und allenfalls für Kunden und Geschäftspartner von AvW als Alarmsignal aufzufassenden weiteren Konsequenzen nach sich.
Amtshaftungsklagen laufen
Die Anwälte, die die Interessen der geschädigten AvW-Anleger vertreten, hoffen nun, dass die frühere und die aktuelle Aufsichtsbehörde für ihre Versäumnisse haftbar gemacht werden. Im Zuge eines Amtshaftungsverfahrens soll die Republik die Inves toren entschädigen. Dabei wird wie bei allen ähnlichen Verfahren in der Vergangenheit unterstellt, dass jene Sparer, die nach der ergebnislosen Prüfung durch die Kapitalmarktwächter investierten, die Verluste nicht erlitten hätten, wären die Prüfer sorgfältiger vorgegangen beziehungsweise hätte die Behörde die Verdachtsmomente aufgegriffen und verfolgt.
Der Liezener Rechtsanwalt Erich Holzinger vertritt mehrere hundert Geschädigte und ist angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe und massiven Unklarheiten, die man dem BWA-Bericht aus dem Jahr 2000 entnehmen kann, überzeugt, dass seine Mandanten in diesem Fall sehr gute Karten haben: „Wenn man sich das Prüfprotokoll durchliest, findet man praktisch alles, was ein Eingreifen der Behörde notwendig gemacht hätte. Da ist von der Nichtnachvollziehbarkeit der Kursberechnung, von willkürlicher Kursfestlegung beziehungsweise sogar Kursmanipulation die Rede, von leeren Garantieversprechen, vom Verdacht der Geldwäsche etc. Hier muss man sich noch nicht einmal darauf berufen, dass die Behörde im Falle einer Prüfung die Unregelmäßigkeiten bemerken hätte müssen. Geprüft hat sie ja, nur gehandelt hat sie nicht.“ Auch sein Grazer Kollege Harald Christandl beurteilt die Lage ähnlich: „Wir haben entsprechende Klagen eingebracht, es wurde auch ein Experte bestellt, der in den kommenden Monaten ein Gutachten anfertigen wird, sodass wir optimistisch sind, hier etwas erreichen zu können.“ Chris tandl hofft, dass man das Verfahren nicht bis
zum Ende des Rechtswegs gehen muss, sondern dass sich alle Involvierten – also Anleger, Republik, Depotbanken und die Anlegerentschädigungseinrichtung – zu einem Vergleich durchringen können.
FMA muss schweigen
Und was sagt die FMA zum unangenehmen BWA-Erbe? Gar nichts, denn sie darf auf entsprechende Anfragen nicht mehr antworten: Sobald ein Amtshaftungsverfahren gegen eine österreichische Behörde läuft, darf sich nur mehr die Finanzprokuratur dazu äußern. (FG)
BWA-Prüfung der AvW Invest im Jahr 2000: Eine Häufung von Verdachtsmomenten
Wer weiß, wie streng und unnachgiebig die FMA heute prüft und straft – wie der Fall Telekom zeigt, durchaus oft zu Recht –, kann sich über die seinerzeitige Laxheit der BWA beziehungsweise der frühen FMA nur wundern. Das Prüfungsprotokoll der Kontrolle, die im Jahr 2000 durchgeführt wurde, enthält eine ungewöhnliche Häufung von fragwürdigen Punkten, die zumindest eine tiefergehende Prüfung – etwa durch einen externen Gutachter – nahegelegt hätten. Hier einige (gekürzte) Punkte aus dem FONDS professionell vorliegenden Prüfprotokoll der BWA:
Zur Kapitalgarantie und ihren Kosten
Aus § 8 Abs. 2 der Genussscheinbedingungen ergibt sich, dass jeder Genussscheininhaber berechtigt ist, die Genussrechte nach Ablauf eines Jahres ab Erwerb an die Gesellschaft zurückzuverkaufen.
Der Rückkauf an die AvW AG erfolgte unter einer sogenannten 100%-igen Kapitalgarantie auf das eingezahlte Vermögen exklusive Agio. Ein Hinweis auf diese Garantie für die Rückzahlung des investierten Kundenvermögens an die Genussscheininhaber ist den Genussscheinbedingungen nicht zu entnehmen, sondern wird diese Garantie vielmehr als Zusage der Gesellschaft gegenüber den Investoren im Begleitbrief an den Kunden bei Übersendung dieses Zertifikates mitgeteilt. Daraus lässt sich gemäß der Auffassung der BWA kein abstrakter Rechtsanspruch auf die Rückzahlung des investierten Kapitals ableiten. Diese Auffassung wird auch durch ein seitens der AvW lnvest AG am 12. März 2001 vorgelegtes Gutachten, das von Herrn Professor Dr. Christian Nowotny erstellt wurde, bestätigt. Aus diesem Gutachten geht hervor, dass die Kapitalgarantie lediglich als eine Werbeaussage zu verstehen ist, da sie in den Genussscheinbedingungen, die für die Genussscheinerwerber maßgeblich sind, nicht erwähnt wird. Die in Rede stehende Kapitalgarantie sei somit rechtlich nicht verbindlich und belaste daher das Vermögen der Gesellschaft nicht. Daher bestehe keine Notwendigkeit, diese Kapitalgarantie durch Bildung einer Rückstellung oder Verbuchung als Eventualverbindlichkeit bilanziell zu berücksichtigen.
Bei dieser Berechnung des Unternehmenswertes wird die den einzelnen Genussscheininhabernabgegebene Kapitalgarantie in Form eines fixen Abschlages kalkulatorisch berücksichtigt, obwohl die Kapitalgarantie – wie ausgeführt – nicht die Wirkungen einer Garantie nach sich zieht und dem gemäß auch keine Kosten verursacht.
Zur Kursberechnung
Die o. a. Berechnungsblätter enthalten jedoch keine nachvollziehbaren Berechnungen, sondern lediglich eine Prozentzahl, die die Veränderungen der Berechnungspositionen im positiven/negativen Bereich darstellt. Es ist daher nicht möglich festzustellen, wie der Kurs tatsächlich ermittelt wurde. Die Berechnungen erfolgten laut Aussage von Dr. Auer von Welsbach nicht immer genau nach dem obgenannten Berechnungsscherna. Es ist daher die willkürliche Heranziehung beziehungsweise Außerachtlassung von konkreten Verrnögenspositionen nicht auszuschließen. Diese Vorgangsweise wird auch vom Revisor Dr. Baumgartner nach diesbezüglicher Anfrage der BWA bestätigt.
Es kann im Hinblick auf die angewandten Methoden von einer korrekten Vorgangsweise bei der Kursfestsetzung für den AvW Genussschein (durch den Revisor) nicht ausgegangen werden. Darüber hinaus ist diese Tätigkeit mit den Aufgaben eines Revisors insofern nicht vereinbar, als er verpflichtet ist, die Vorgänge im Unternehmen zu überprüfen, ohne in den täglichen Geschäftsablauf involviert zu sein.
Zum Thema Geldwäschebestimmungen
Die Vorortprüfung führte jedoch zum Ergebnis, dass die Kunden der AvW lnvest AG nach der Herkunft des Geldes nicht gefragt wurden, sodass der Verdacht eines Verstoßes gegen § 21 WAG iV5m. § 39 Abs. 1 und Abs. 3 BWG nicht ausgeschlossen werden kann.
Zum Thema Qualifikation der Geschäftsführung
Unter den stichprobenartig gezogenen Kundenunterlagen wurden auch jene von Herrn Linz gefunden. Laut seinem Anlegerprofil hat er keine Erfahrung mit Optionen-und Optionsscheinen. Weiters interessiert er sich nicht laufend für Kurse, Börsen-und Wirtschaftsnachrichten und lässt sich explizit beraten. Hinzuzufügen ist, dass laut Aussagen von Dr. Auer von Welsbach der AvW Genussschein nur den Kunden, die eine Erfahrung mit Optionsgeschäften haben und bereit sind, ein höheres Risiko einzugehen, empfohlen wird.
Da eine einschlägige Erfahrung mit Optionsgeschäften sogar bei den Kunden erforderlich ist, gilt diese umso mehr für das Vorstandsmitglied, das dieses Produkt anbietet. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Herr Linz die für den
Vertrieb von AvW Genussscheinen erforderliche Erfahrung nicht besitzt, sodass diese Vorgangsweise nicht als sorgfältig im Sinne des § 39 Abs. 1 BWG iVm 3 84 Abs. 1 AktG anzusehen ist.
23. September 2011
OGH i.S. AvW - Richtlinien die Haftung der RBB zu prüfen
Der OGH hat zwar ein Urteil gegen die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt aufgehoben, gleichzeitig aber klare Richtlinien gegeben, was vom Erstgericht nun zu prüfen ist. Eine Haftung der RBB erscheint durchaus denkbar und wird nun konkret zu prüfen sein.
Der Kläger begehrt Schadenersatz wegen mangelnder Aufklärung über den Inhalt der Abwicklungsrichtlinien - wonach ein Verkauf der Genussscheine außerhalb der Börse „nur im Wege“ der Invest AG möglich war – und über die fehlende Konzession der Emittentin (= AvW Gruppe AG).
Das Erstgericht gab dem Kläger Recht, das Berufungsgericht hob das Ersturteil auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Prozessgericht erster Instanz.
Der OGH bestätigte diese Entscheidung und führte in seiner rechtlichen Ausführung ua. aus, dass der Rechtswidrigkeitszusammenhang gegeben ist, wenn die AvW Gruppe AG einer (Bank-)Konzession bedurft hätte. Über diesen Umstand hätte nämlich die RBB die Anleger aufgeklären müssen.
Anmerkung: Die Raiffeisenlandesbank (RLB) übernimmt die Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt (RBB). Hintergrund ist, dass die in den AvW-Strudel geratene RBB Klagenfurt wegen der Prozessrisiken um den AvW-Skandal und wegen ausfallender Kredite von zehn Millionen Euro bei der Bilanzerstellung Hilfe der starken Landesbank braucht. Ein Haftungsfonds ist somit gewährleistet.
11. Mai 2011
AvW: Erster Fahrplan zur Entschädigung der Anleger
Anwälte werden Musterklagen gegen die AeW einbringen.
Wien. (kmö) Der Krisengipfel der finanziell maroden Anlegerentschädigung der Wertpapierfirmen (AeW) mit den Anwälten tausender Geschädigter des Kärntner Betrugskonglomerats AvW endete am Dienstag mit einem passablen Zwischenergebnis.
Die AeW hat in dieser Verhandlung in der Wiener Anwaltskanzlei Dorda Brugger Jordis einen generellen Verjährungsverzicht bis Ende 2013 eingeräumt, bestätigt Anlegeranwalt Wolfgang Haslinger. Damit wird ein kostspieliger Massenansturm an Einzelklagen verhindert.
Nun ist der Weg frei für Musterklagen, um die offenen Rechtsfragen zur Entschädigungsverpflichtung der AeW in Sachen AvW gebündelt zu klären. "Wir versuchen mit den Anlegervertretern eine Lösung zu finden", sagt AeW-Geschäftsführer Johannes Gotsmy.
"Man hat jetzt eine Art Pfad, wo es hingehen soll, die Sitzung war positiv", so AvW-Anlegeranwalt Erich Holzinger, der gemeinsam mit Michael Bauer rund 1600 AvW-Investoren vertritt. "Jetzt muss noch die konkrete Ausgestaltung folgen." So sollen die AvW-Genussscheininhaber nun nach einzelnen rechtlichen Fallgruppen geordnet werden, um danach die Musterverfahren starten zu können.
"Wenn die Musterverfahren von uns gewonnen werden, dann anerkennt die Anlegerentschädigung eine Haftung für die gesamte Fallgruppe, sprich die Forderungen aller anderen AvW-Anleger in dieser Gruppe", bestätigt Franz Kallinger, Vorstand des Prozessfinanzierers AdvoFin. "Das bringt uns insofern weiter, weil, falls die AeW nicht zahlen kann oder in Konkurs geht, die Vorfrage für eine Staatshaftung nicht mehr geklärt werden muss." Feststeht: Sollte die AeW pleitegehen, neben dem Fall AvW hat sie auch den älteren Fall Amis am Hals, muss die Republik Österreich, sprich der Steuerzahler einspringen. Alleine im Fall AvW geht es um eine potenzielle Entschädigungsleistung in dreistelliger Millionenhöhe.
Die AeW ist die "Einlagensicherung" der Wertpapierdienstleister, die im Konkursfall einer konzessionierten Wertpapierfirma mit bis zu 20.000 Euro pro Anleger haftet. Laut APA sollen nur 9000 der insgesamt rund 12.500 AvW-Kunden Forderungen bei der AeW angemeldet haben.
06. April 2011
Verurteilter Ex-AvW-Chef liefert heikle Dokumente
Von Stefan Melichar
Insider sprechen von "Knalleffekt".
Ex-AvW-Vorstand Hans Linz hat Urteil akzeptiert.
Klagenfurt/Wien. Wenige Wochen nach seiner Verurteilung sorgt Wolfgang Auer-Welsbach, Ex-Chef der insolventen Kärntner Finanzfirma AvW, erneut für Aufregung. Wie die "Wiener Zeitung" aus mit der Angelegenheit vertrauten Kreisen erfahren hat, wurde Auer-Welsbach noch einmal von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt einvernommen – und zwar als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Raiffeisen-Bezirksbank (RBB) Klagenfurt, der früheren AvW-Hausbank.
In der Folge übergab er Dokumente, die einiges an Zündstoff enthalten sollen.
Hinter vorgehaltener Hand ist von einem "Knalleffekt" die Rede. Angeblich sollen die Papiere darauf hindeuten, dass die RBB Klagenfurt als Depotbank Aufklärungsverpflichtungen für AvW übernommen hat. Dies ist insofern heikel, als sich die RBB mit Schadenersatzklagen geprellter AvW-Anleger auseinandersetzen muss.
Auer-Welsbachs Anwalt Franz Großmann wollte die Angelegenheit im Detail nicht kommentieren. Sein Mandant werde alles Mögliche zur Aufklärung beitragen. "Er wird niemandem auf dieser Welt die Mauer machen", so Großmann zur "Wiener Zeitung".
Anleger wollen Geld
"Es ist richtig, dass Auer-Welsbach vernommen wurde und Urkunden bezüglich der Geschäftsverbindung zwischen der Raiffeisen-Bezirksbank und AvW vorgelegt hat", heißt es seitens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Zu konkreten Inhalten der Dokumente hüllt man sich jedoch in Schweigen. RBB-Vorstandsdirektor Albrecht Karner war am Dienstag für die "Wiener Zeitung" nicht zu erreichen. Bisher hat die Bank sämtliche Vorwürfe rund um AvW zurückgewiesen: Man habe die Wertpapiere der Finanzgruppe weder verkauft noch vermittelt und sei deshalb nicht schadenersatzpflichtig, so die Argumentation.
Wie die Austria Presseagentur berichtet, wurde kürzlich eine weitere Klage gegen die RBB eingebracht. Außerdem hoffen Anlegeranwälte, die Republik im Rahmen von Amtshaftungsklagen in die Pflicht nehmen zu können. Die Aufsichtsbehörden hätten früher einschreiten müssen, heißt es.
Auer-Welsbach wurde Ende Jänner unter anderem wegen Betrugs und Untreue zu acht Jahren Haft verurteilt. Ex-AvW-Vorstand Hans Linz hat am Dienstag seinerseits das kürzlich gegen ihn gefällte Urteil von sieben Jahren und vier Monaten Haft akzeptiert. Ihm waren Betrug, betrügerische Krida und Begünstigung eines Gläubigers vorgeworfen worden.
05. April 2011
Achtung! Die Anmeldefrist bei der Anlegerentschädigungseinrichtung läuft am 4. Mai 2011 aus und es ist unbedingt notwendig, dass die Ansprüche angemeldet werden, da ansonsten in einem späteren Zivilverfahren die Ansprüche gegen die AeW nicht geltend gemacht werden können.
Die Anmeldefrist im Konkurs läuft bis zum 31. Mai 2011.
1. Februar 2011
KLAGENFURT. Wolfgang Auer-Welsbach bleibt im Gefängnis. Wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Untreue und weiterer Wirtschaftsdelikte wurde der AvW-Gründer zu acht Jahren Haft verurteilt.
12.500 Anleger wurden geprellt, der Schaden wird mit rund 450 Millionen Euro beziffert. Dennoch wurde der „Midas vom Wörthersee“, der den Anlegern die großen Gewinne versprochen hatte, nicht zur möglichen Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt. Das hat er seinem umfassenden Geständnis zu verdanken. Er muss zudem den 9000 Genussschein-Inhabern, die sich am Verfahren beteiligt haben, jeweils bis zu 500 Euro Wiedergutmachung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt noch keine Erklärung abgegeben hat. Auer-Welsbach nahm den Urteilsspruch dagegen an.
Der AvW-Prozess war einer der größten Prozesse der Zweiten Republik, der durch das Geständnis Auer-Welsbachs jäh zu Ende ging. Zu Prozessbeginn hatte er noch alle Vorwürfe vehement bestritten, dann kam mit dem Verteidigerwechsel der Gesinnungswandel. Er bekannte sich in allen Anklagepunkten schuldig.
Auer-Welsbach gab sich am Montag geknickt. „AvW war mein Leben, ich bin die AvW, ich bin besessen von der AvW, ich habe sie diktatorisch geführt“, räumte er ein. Nach einigen Monaten im Gefängnis habe er erkannt, dass nur er allein dafür verantwortlich sei, sagte er zum Richter. Es tue ihm „wirklich innerlich leid für die vielen, vielen Geschädigten“.
Das waren in der Tat sehr viele. „Eine mittlere Stadt, die hier als Opfer auftritt“, sagte Richter Christian Liebhauser-Karl und sprach von einer „exorbitanten“ Schadenssumme. Ohne Geständnis, ergänzte der Richter, hätte Auer-Welsbach wohl die Höchststrafe bekommen. Er sitzt bereits seit April in Untersuchungshaft, die nun angerechnet wird.
Fast alles weg
Den geschädigten Anlegern hilft das Urteil nicht viel. Im Strafverfahren müsse die Schuld des Täters geklärt werden, es sei nicht dazu da, „um weitere Sachverhalte aufzuklären“, sagte der Richter in Richtung Privatbeteiligte. Kleinaktionärsvertreter Wilhelm Rasinger sagte am Rande der Verhandlung, dass die Genussscheininhaber wohl 70 bis 80 Prozent ihres Investments verloren hätten. Bis sie Bares sehen werden, werde es noch zwei Jahre – bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens – dauern.
Auch die Hoffnung, dass Auer-Welsbach noch Millionen in Liechtenstein gebunkert haben könnte, zerschlug sich am letzten Verhandlungstag: Die Behörden haben dort nur 126.000 Euro gefunden.
1. Februar 2011
NACH AVW-URTEIL
Weiter Rätselraten um verschwundene Millionen
Die Justiz führt an die 20 weitere Personen als Beschuldigte, Folgeprozesse werden erwartet - weiter Rätselraten um die verschwundenen Millionen
Klagenfurt - Mit dem Urteil gegen den AvW-Gründer Wolfgang Auer-Welsbach ist ein erster Schlussstrich unter die wohl größte Pleite, die Kärnten je gesehen hat, gezogen. Zu Ende ist die Causa mit den acht Jahren Haft für den 55-jährigen Finanzzampano aber noch lange nicht. Die Justiz führt an die 20 weitere Personen als Beschuldigte, hier werden Folgeprozesse erwartet. Zudem geht das Rätselraten um die verschwundenen Millionen weiter.
Auer-Welsbach hat am Montag mit seinem umfassenden Geständnis im allerletzten Moment die Reißleine gezogen. Richter Christian Liebhauser-Karl honorierte die prozessverkürzende Aussage denn auch mit dem "Nachlass" von zwei Jahren gegenüber der möglichen Höchststrafe. Wie schon im BAWAG-Prozess hatte sich auch im AvW-Verfahren gezeigt, dass bei einer derart erdrückenden Beweislage ein totaler Konfrontationskurs der Verteidigung wohl der falsche Weg ist. Auer-Welsbachs erster Verteidiger Michael Sommer tat alles Menschenmögliche, um den Prozess platzen zu lassen, erst mit dem Wechsel zu Rechtsanwalt Franz Großmann änderte Auer-Welsbach die Taktik und kam im Gegensatz zu Helmut Elsner um die Höchststrafe herum.
Das Ende des Verfahrens heißt aber auch, dass die Suche nach verschwundenen AvW-Millionen wohl nicht weitergeführt und die Quote für die geschädigten Anleger nicht wirklich höher wird. Immerhin gestand Auer-Welsbach zu, dass für den Fall des Auftauchens bisher nicht bekannter Gelder diese für Schadenersatz verwendet werden dürfen. Prozessbeobachter rechnen allerdings nicht damit, dass es da noch Schätze zu heben gibt.
Juristische Behandlung für Genussrechte
Auch das Insolvenzverfahren der AvW Gruppe und der AvW Invest AG ist von dem Strafurteil nur am Rande betroffen. Masseverwalter Gerhard Brandl rechnet damit, dass die ganze Causa noch "zwei oder drei Jahre" dauern wird. Musterprozesse beim Obersten Gerichtshof (OGH) sollen klären, wie Genussrechte juristisch zu behandeln sind. Es ist nämlich nicht ganz eindeutig, ob sie als Fremd- oder nachrangiges Eigenkapital bewertet werden müssen. Die Masseverwalter haben ja eigens ein Gutachten eingeholt, die Rechtswissenschafter Georg Graf und Friedrich Rüffler konnten in ihrer neunseitigen Ersteinschätzung allerdings kein eindeutiges Ergebnis erzielen. Es seien "in rechtlicher Hinsicht wesentliche Aspekte unsicher", heißt es in dem Gutachten. Deshalb soll diese Frage vom Höchstgericht geklärt werden.
Die mehr als 12.500 Anleger werden jedenfalls 70 bis 80 Prozent ihres Investments abschreiben müssen. Auer-Welsbach hat in dem Prozess maximal 500 Euro pro Genussscheininhaber anerkannt, die den Geschädigten zurückgezahlt werden müssen. Bei 12.500 Geschädigten wären das lediglich 6,25 Mio. Euro an Schadenersatz. Wieviel beim Insolvenzverfahren insgesamt an Geld hereinkommen wird, ist noch nicht geklärt, die Masseverwalter rechnen mit rund 100 Mio. Euro.
Eine Hoffnung bleibt den Anlegern noch: Sie können auch bei den zu erwartenden Prozessen gegen andere Beschuldigte Ansprüche anmelden, etwa bei den Verfahren gegen die ehemaligen AvW-Vorstände Arnulf Komposch oder Hans Linz. Ob dabei viel zu holen sein wird, steht auf einem anderen Blatt.
13. Jänner 2011
Ex-AvW-Vorstand fährt schweres Geschütz gegen Auer-Welsbach auf
Der frühere AvW-Vorstand Arnulf Komposch hat den wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Untreue angeklagten Kärntner Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach am Donnerstag vor Gericht schwer belastet. Unter anderem habe eine Auer-Welsbach-Gesellschaft von der AvW an allen Gremien vorbei ein Millione-Darlehen bekommen.
Eine im Alleineigentum von Auer-Welsbach befindliche Gesellschaft soll von der AvW Gruppe Darlehen über 5 Mio. Euro bekommen haben - ohne Aufsichtsratsbeschlüsse. Komposch, gegen den selbst auch ein Strafverfahren läuft, sieht darin eine "klassische Untreue". Auer-Welsbach sei "durchgängig autoritär" gewesen und habe den Konzern "völlig wirtschaftlich beherrscht".
Von 2003 bis 2009 soll die Auer von Welsbach GmbH 5,3 Mio. Euro von der AvW Gruppe AG - jene Gesellschaft, die die Genussscheine ausgegeben hatte - bekommen haben, sagte Komposch bei seiner Zeugenaussage am Klagenfurter Landesgericht. Es seien aber nur Rückzahlungen in der Höhe von einer Million Euro erfolgt.
Über die Auer von Welsbach GmbH seien AvW-Invest-Aktien an- und verkauft worden. Beispielsweise habe der Aufsichtsrat der AvW Gruppe am 23. Dezember 2009 beschlossen, der GmbH 79.000 Stück AvW-Invest-Aktien zum Preis von einem Euro je Stück abzunehmen. Im Gegenzug habe die Gruppe schriftlich erklärt, dass die GmbH gegenüber der Gruppe keine Verbindlichkeiten mehr habe. Für Komposch war das eine "Entschuldung des Privatvermögens von Auer-Welsbach", wie er bereits im Frühling 2010 gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt hatte. Zusätzlich habe die Gruppe ihre Forderungen gegenüber der GmbH wegen "vorläufiger Uneinbringlichkeit" - die Gesellschaft habe Steuerschulden gehabt und sei zahlungsunfähig gewesen - abgeschrieben. "Das war für mich überhaupt ein Wahnsinn", so Komposch.
Als Komposch Auer-Welsbach damit konfrontiert hat, habe dieser "ziemlich die Contenance verloren". "Wenn dir was nicht passt, kannst du kündigen - unter Anspruchsverzicht", soll Auer-Welsbach geschrien haben.
Gefälschte Schreiben
Ein Schreiben aus dem Jahr 2003, in dem festgelegt wurde, dass das Darlehen der Management Beteiligungs AG "mit dem Bestand der AvW-Invest-AG-Aktien getauscht werden kann", identifizierte Komposch als Fälschung. Der Brief sei nachdatiert worden, denn 2003 habe das Unternehmen ein anderes Briefpapier verwendet.
Auch das Thema Liechtenstein kam wieder zur Sprache. Er, Komposch, habe über den AvW-Wirtschaftsprüfer von Stiftungen in dem Fürstentum erfahren. Im März 2010 habe dieser gegenüber den Aufsichtsräten und Vorständen den Verdacht des Insiderhandels geäußert, sagte Komposch, der Auer-Welsbach ans Messer geliefert hatte. In dem Prüfer-Schreiben heißt es, dass es zwei Stiftungen und eine Gesellschaft in dem Fürstentum gebe, die "in den An- und Verkauf von Aktien der AvW-Invest AG involviert waren. Die fraglichen Körperschaften scheinen unter dem mittelbaren Einfluss von Herrn Wolfgang Auer-Welsbach bzw. Mitgliedern seiner Familie zu stehen bzw. scheinen diese als Begünstigte auf."
Auer-Welsbach-Alleingänge
Bei einer anschließenden AvW-Aufsichtsratssitzung in der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Hausmaninger im März 2010 habe es seitens Auer-Welsbach geheißen, die Stiftungen hätten dazu gedient, einen eventuellen "Nachfrageüberhang abzudecken". Niemand habe von den Stiftungen gewusst, auch nicht die Ehefrau und der Sohn des Angeklagten, sagte Komposch. "Die sind aus allen Wolken gefallen."
Am 21. April 2010 hat Komposch schließlich bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ausgepackt. Am selben Tag sei es auch zu einem Gespräch zwischen Auer-Welsbach und ihm gekommen. "Er versuchte mich fristlos zu entlassen und wollte dafür einen telefonischen Aufsichtsratsbeschluss", den er aber nicht bekommen habe. Komposch hat schließlich das Handtuch geworfen, ohne jedoch auf seine Ansprüche zu verzichten. Geld hat er bis heute keines gesehen.
Ein "erster leichter Riss in der Harmonie" habe sich bereits ergeben, als Auer-Welsbach Komposch bei den internen Untersuchungen über die angeblichen Malversationen des ehemaligen Prokuristen K. außen vor gelassen hat. Auer-Welsbach habe damit einen Freund der Familie beauftragt.
Auch das Hilfsansuchen beim verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider war Thema. Auer-Welsbach habe ihm davon erzählt: "Wir werden ein Kärntner Unternehmen nicht hängen lassen", soll Haider laut Auer-Welsbach gesagt haben, so Komposch. Kurz nach dem Unfalltod von Haider im Oktober 2008 sei der Kärntner Landesrat Harald Dobernig in der Krumpendorfer AvW-Zentrale aufgetaucht, da er von Haider erfahren habe, "dass hier etwas sei". Im September 2008 habe Komposch überdies einen Anruf vom damaligen AvW-Vorstand Reinhold Oblak bekommen, der sogar den damaligen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer - "an sich ein guter Freund von mir - einspannen habe wollen. "Es ging um eine Hilfe aus dem Bankenpaket."
Komposch war im April 2008 in den Aufsichtsrat der AvW Invest AG eingezogen, im März 2009 wurde er dann Vorstand der AvW Gruppe, im April 2009 Vorstand der AvW Invest AG. Wie er zu dieser Tätigkeit gekommen ist? Nach dem Ablauf seines Vertrags als Sektionschef im Sozialministerium habe sich "keine adäquate Option aufgetan". Anfang 2009 habe ihn Auer-Welsbach dann gefragt, ob er ihm bei der Aufklärung der "Malversationen" durch den ehemaligen Prokuristen helfen wolle. Dieser hatte stets alle Anschuldigungen vehement zurückgewiesen.
Bei seinem Einstieg als Vorstand in die AvW-Gruppe habe Komposch den Eindruck vermittelt bekommen, dass es sich um ein florierendes Unternehmen handle, erklärte er. Er habe nicht gewusst, dass der Finanzbetrieb gefährdet sei. "Es sei denn, alle Anleger wollen die Genussscheine zum letztgültigen Preis zurückgeben", fügte er hinzu.
Selektiver Informationsfluss
Ihm sei stets mitgeteilt worden, dass die Probleme erst durch die Malversationen des Prokuristen K. ausgelöst worden seien. Er habe damals nicht gewusst, dass die eine Mio. Stück RHI-Aktien, die K. laut Auer-Welsbach verschoben haben soll, bereits an die Capital Bank verpfändet waren, sagte er. Dieses Aktienpaket hatte Auer-Welsbach stets als Sicherheit für mögliche Genussschein-Rückkäufe ins Treffen geführt. Außerdem habe er stets 2 Mio. Euro Bargeld für Rückkäufe zur Verfügung gehabt, hatte der Angeklagte gemeint. Komposch wusste von diesem Betrag laut Eigenangaben nichts.
13. Jänner 2011
Gutachter Kleiner nahm Auer-Welsbach in die Zange
Angeklagter verspätete sich eine halbe Stunde und beantwortet keine Fragen von Privatbeteiligten
Klagenfurt. Wolfgang Auer-Welsbach, Chef des pleitegegangenen Kärntner Finanzkonglomerats AvW, hat auch am zweiten Verhandlungstag des AvW-Prozesses heute, Mittwoch, jegliche Schuld von sich gewiesen und mehrmals betont: Ohne die "Malversationen" des ehemaligen Prokuristen K. im Herbst 2008 wäre das Genussscheinsystem nicht zusammengebrochen, die AvW hätte den Rückkauf der Papiere im Volumen von 270 Mio. Euro bewerkstelligen können. Auch gegen seine ehemaligen Vorstand Hans Linz und gegen die Masseverwalter holte er zu einem Rundumschlag aus.
"Linz hat uns um 30 Millionen betrogen", sagte Auer-Welsbach bei seiner Einvernahme durch Richter Christian Liebhauser-Karl. Linz ist in der Causa AvW wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und betrügerischer Krida angeklagt, bei einer Vernehmung hatte er laut Liebhauer-Karl ausgesagt, Auer-Welsbach habe angegeben, die Genussscheine seien mit einer Rückkaufgarantie versehen. Stimmt nicht, meinte Auer-Welsbach. Eine solche Garantie hab es nicht gegeben. "Wenn ein Autohändler sagt, ich nehme Ihren Gebrauchtwagen, ist auch keine Rückkaufgarantie gegeben."
Auch an den Masseverwaltern ließ er kein gutes Haar. Diese hätten das verbliebene Vermögen der AvW "verschleudert", man hätte über 25 Mio. Euro mehr lukrieren können, wenn man Aktienpakete zu einem späteren Zeitpunkt verkauft hätte.
Genussscheine
Die ersten Stunden drehte sich wieder alles um die Genussscheine. Der Richter wollte etwa vom Angeklagten wissen, ob ihm bekannt war, dass Kunden sogar Fremdwährungskredite aufgenommen und ihre Liegenschaften besichert hätten, um AvW-Papiere zu kaufen. Auer Welsbach gab an, er könne sich an einen Fall erinnern, über den ihn ein Berater erzählte habe. Daraufhin habe er sofort in die Schulungsunterlagen für die Vermittler und auf die Homepage den Passus aufnehmen lassen, dass Wertpapiere nie auf Kredit gekauft werden sollten. Er selbst habe auch Kunden beraten. Wieviele Genussscheine er persönlich verkauft hat, sagte er nicht. Nur so viel: "Der Kunde hat immer selbst entschieden. Ich habe ihn nie zum Kauf gedrängt."
Der Angeklagte hat in der Früh übrigens eine halbe Stunde auf sich warten lassen. "Wo der Angeklagte bleibt, weiß ich nicht", meinte der Richter um 9:00 Uhr und vertagte um eine Viertelstunde. Erst um halb zehn tauchte Auer-Welsbach dann auf - er hat geglaubt, die Verhandlung beginne erst um halb zehn.
Indes hielt sich der Andrang am Klagenfurter Landesgericht am Mittwoch in Grenzen. Der Schwurgerichtssaal war am Vormittag nicht einmal halbvoll.
Schlagabtausch
Auer-Welsbach hat sich im Verlauf der Verhandlung den Fragen des Sachverständigen Fritz Kleiner stellen müssen, dessen umfangreiches Gutachten Basis für die Anklage war. Am späten Vormittag kam es zu einem wahren Schlagabtausch zwischen Kleiner und dem Angeklagten. Der Finanzjongleur musste etwa einräumen, dass die Kapitalgarantie, mit der die AvW ihre Genussscheine über Jahre beworben hatte, nie vertraglich fixiert gewesen ist. "Banken verbriefen ihre Kapitalsicherheit auch nicht, bei einem Sparbuch beispielsweise, und trotzdem gilt sie", meinte Auer-Welsbach.
Man habe geglaubt, als Inhaber der großen Wertpapierkonzession die gleichen Möglichkeiten wie ein Bankinstitut zu haben und als Emittent solche Bedingungen bieten zu können. Nach der Beanstandung durch die Bundeswertpapieraufsicht (BWA) habe man das dann geändert und nicht mehr damit geworben, sagte Auer-Welsbach.
Kleiner konfrontierte ihn auch mit einem Schreiben des Wirtschaftsprüfers Europa Treuhand Ernst & Young aus dem Jahr 2001. Demnach soll die Privatperson Auer-Welsbach Genussscheine an Kunden weitergegeben und die AvW Invest AG auf die Papiere eine Rückkaufgarantie abgegeben haben. Das Privatvermögen des Angeklagten wird in diesem Brief mit "höher als 700 Mio. Schilling" (50,8 Mio. Euro) angegeben.
Wundersame Vermehrung
Auf dieses Privatvermögen angesprochen führte Auer-Welsbach das schon mehrfach genannte "Sonderdepot" ins Treffen. An anderer Stelle hatte er dieses als Vermögen der Genussscheininhaber bezeichnet. Hätten sich die Anleger damit nicht selbst besichert, wollte Kleiner wissen. "Der Wirtschaftsprüfer hat es verlangt", wusste der Angeklagte nur zu sagen.
Für Auer-Welsbach war der Europa-Treuhand-Brief, der an alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder geschickt wurde, ein "großer Vertrauensbruch" des Wirtschaftsprüfers. Er kündigte daraufhin den Vertrag mit der Kanzlei. Dieses Schreiben sei aber nicht der Anlass für den Wechsel zur Kanzlei Ehrenböck gewesen, betonte Auer-Welsbach mehrfach. Die Europa-Treuhand-Prüferin sei zu Ehrenböck gegangen und die AvW sei mit ihr.
Kleiner wollte weiters wissen, wie es zur "wundersamen Mengenvermehrung" der Genussscheine von 60.000 auf rund 420.000 Stück im Jahr 1999 kam. Damals führte die AvW einen Split im Verhältnis 1:7 durch, gab das Umtauschverhältnis laut Anklage aber nicht an die Anleger weiter. 360.000 Genussscheine blieben auf einem Sonderdepot von Auer-Welsbach. Laut Kleiner hat sich dadurch der Anteil der Anleger an der AvW Invest von 14,5 auf 2 Prozent verringert, weil der Nominalwert der Genussscheine von 100 Schilling auf 1 Euro gesunken sei. Konfrontiert mit diesen Berechnungen meinte Auer-Welsbach: "Das ist rechnerisch sicher richtig. Aber wir haben diese Rechnung so nicht gemacht." Wirklich schlüssig konnte Auer-Welsbach den Split jedenfalls nicht erklären.
Am frühen Nachmittag ließ Auer-Welsbachs Verteidiger Michael Sommer das Gericht wissen, dass sein Mandant keine Fragen von Privatbeteiligten oder deren Vertretern beantworten werde. "Dies ohne Begründung."
Verfahren in Liechtenstein
AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach hat auch in Liechtenstein ein Inlandsstrafverfahren am Hals, geht aus einem Schreiben des Fürstlichen Landgerichts Vaduz von gestern, Dienstag, hervor, das die Klagenfurter Staatsanwaltschaft heute beim AvW-Prozess vorbrachte. Demnach soll Auer-Welsbach noch im Mai 2010 Vermögenswerte im Wert von 7 Mio. Euro plus 1 Mio. Schweizer Franken in Liechtenstein geparkt haben.
4,9 Mio. Euro sollen in der Global International Beteiligungs (GIB) AG liegen - jener Gesellschaft, über die laut Anklage Stützungskäufe für die AvW-Invest-Aktie abgewickelt wurden. Weiters sollen 2 Mio. Euro in der Sidonia-Stiftung und 1 Mio. Franken in der Minoris-Stiftung vorhanden sein.
Die Unterlagen wurden von den Liechtensteiner Behörden im Zuge eines Rechtshilfeansuchens der Klagenfurter Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und sollen in Kürze nach Kärnten übermittelt werden.
Auer-Welsbach bestritt dies: "Dort kann nichts mehr sein, höchstens 20.000 bis 30.000 Euro." Das Vermögen in der GIB "waren zu 99 Prozent AvW-Aktien. Wenn ich diese abziehe, kann da nichts mehr vorhanden sein." Von Liechtenstein habe er kein Geld transferiert, sagte er auf Nachfrage von Staatsanwalt Christof Pollak.
Bei der gestrigen Verhandlung hatte Auer-Welsbach zugegeben, dass er für "ein paar hunderttausend Euro" an Geldern, die er von 2003 bis 2008 aus Liechtenstein-Stiftungen genommen hat, keine Steuern zahlte. "2010 habe ich eine Selbstanzeige durchgeführt." Der Grund: die berüchtigte Steuer-CD.
"Habe Haider um Hilfe gebeten"
Auer-Welsbach hat am Mittwoch dem Gericht erzählt, dass er den verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider im Oktober 2008 um "Kredithilfe" gebeten hat. Dem Vernehmen nach hat Haider der damals schwer angeschlagenen AvW sogar eine Landeshaftung zugesagt. Dazu kam es aber nicht mehr, weil Haider in der selben Nacht tödlich verunglückte. Bei dem Treffen in einem Klagenfurter Lokal, so Auer-Welsbach, seien auch Haiders damaliger Pressesprecher Stefan Petzner und der damalige AvW-Vorstand Reinhold Oblak dabei gewesen. Mit Mitarbeitern des Finanzministeriums habe es keinen Kontakt gegeben, sagte der Angeklagte auf Nachfrage.
Am Nachmittag kam auch die Rolle der zuständigen Behörden zur Sprache. Laut Staatsanwalt Christof Pollak hat das Klagenfurter Finanzamt sowohl im Jahr 2001 als auch 2005 eine Großbetriebsprüfung durchführen wollen. Beide Male hätten die Prüfungen jedoch auf Anweisung des zuständigen Gruppenleiters abgebrochen werden müssen. Einer der Prüfer sagte bei der Zeugeneinvernahme durch die Staatsanwaltschaft: "Die Zuordnung der liechtensteinischen Firmen zum Unternehmen AvW ist nur durch eine Hausdurchsuchung zu eruieren", wegen der "dünnen Suppe" würde diese aber kein Richter anordnen. Pollak hakte nach und fragte, warum die Prüfungen abgebrochen wurden. Auer-Welsbach: "Das weiß ich nicht, da müssen Sie den Chef der Finanz fragen."
Von anderen Unregelmäßigkeiten, die die Bundeswertpapieraufsicht (BWA, später FMA) bzw. die Finanz festgestellt hätten, will er ebenfalls nichts wissen. "Wir haben nie einen negativen Bescheid bekommen." Weiters wollte der Staatsanwalt wissen, ob Auer-Welsbach versucht habe, eine Hochzeitsreise in die USA steuerlich abzusetzen. Auer-Welsbach meinte dazu nur, dass er nicht für die Buchhaltung zuständig gewesen sei.
In puncto Kursbildung der AvW-Invest-Aktie sah Auer-Welsbach weiterhin kein Fehlverhalten seinerseits. Alles sei "gewissenhaft und nach bestem Wissen" abgelaufen. Bei der Neustrukturierung des AvW-Firmengeflechts im Jahr 2001 hatte Auer-Welsbach als Vorstandsvorsitzender das letzte Wort. Seine Vorstandskollegen hätten manche Entscheidungen "nicht mitgetragen, aber mitunterschrieben". "Wie wir gestern schon gehört haben, haben Sie einen sehr kooperativen Führungsstil", meinte Richter Christian Liebhauser-Karl in diesem Zusammenhang nicht ohne Augenzwinkern.
12. Jänner 2011
AvW-Prozess: „Quatschen Sie mich nicht nieder“
Richter und Angeklagter liefern sich zum Auftakt heftige Wortgefechte. Auer-Welsbach bestreitet jegliche Schuld. Er hält den Richter für befangen. Auer-Welsbach wird des Betrugs und der Untreue beschuldigt.
Klagenfurt. Wolfgang Auer-Welsbach wirkt geistig abwesend. Mit gesenktem Kopf sitzt er auf der Anklagebank. Die Augen fallen dem einst angesehenen Investor immer wieder zu, während der Staatsanwalt sein Plädoyer hält. Höflich fragt Richter Christian Liebhauser-Karl den Angeklagten, ob er ein Glas Wasser wolle.
Nur wenige Stunden später ist mit der Höflichkeit Schluss. „Sie verstehen es einfach nicht“, faucht Auer-Welsbach, als der Richter zum wiederholten Male nachfragt, um Details zu Genussscheinen der pleitegegangenen AvW zu erfahren. „Angeklagter, quatschen Sie mich nicht nieder“, antwortet Liebhauser-Karl mit lauter Stimme.
Unrealistische Gewinne
Auer-Welsbach, der seit April in Untersuchungshaft sitzt, wird des Betrugs und der Untreue beschuldigt. Er soll bis zu 13.000 Besitzer von Genussscheinen um ihr Geld gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem „Perpetuum mobile“. Auer-Welsbach habe Gewinne versprochen, die zu „jedem Zeitpunkt unrealistisch waren“. Investoren seien mit jährlichen Renditen von 15 Prozent gelockt worden, so der Vorwurf.
Im Zentrum des ersten Verhandlungstages stand die Frage, ob der Zusammenbruch des Finanzkonzerns durch illegale Machenschaften von Auer-Welsbach verursacht worden war. Laut Anklage habe der Beschuldigte dafür drei Stiftungen in Liechtenstein gegründet. Anstatt Gelder anzulegen, soll der Investor über die Stiftungen persönlich daran verdient haben.
„Warum haben Sie die erste der Stiftungen gegründet“, will der Richter wissen. „Nun ja, damit ich Gelder steuerlich legal anlegen kann“, entgegnet Auer-Welsbach. Tatsächlich hat der 54-Jährige im Vorjahr Selbstanzeige erstattet, weil er sich von 2003 bis 2008 „ein paar hunderttausend Euro“ aus Liechtenstein überweisen hat lassen – ohne dafür Steuern zu bezahlen.
Wütende Investoren
Durch den kleinen Saal beim Westeingang des Landesgerichts geht ein Raunen. Etwa 15 Geschädigte haben sich eingefunden, um den Prozessauftakt per Videoübertragung zu verfolgen. Die Justiz hatte einen größeren Ansturm erwartet und den Raum nahe des Schwurgerichtssaales mit knapp 100 zusätzlichen Sitzen ausgestattet.
Eine der anwesenden Geschädigten meint: „Ich glaube ihm nichts.“ Gemeinsam mit ihrem Mann habe sie Ende der 1990er-Jahre um zwei Millionen Schilling Genussscheine gekauft. Ihren Namen will die Pensionistin nicht in der Zeitung lesen. „Es muss ja nicht jeder wissen, wie viel Geld ich verloren habe.“
Ebenso wie die anderen Geschädigten, die sich im Landesgericht Klagenfurt eingefunden haben, hofft sie, ein Drittel ihres Einsatzes wiederzubekommen. Die Staatsanwaltschaft schätzt den Gesamtschaden auf mehr als 400 Mio. Euro. Bislang haben die Masseverwalter etwa 80 Mio. Euro einsammeln können.
Auer-Welsbach, für den die Unschuldsvermutung gilt, führt den Zusammenbruch seines Finanzimperiums auf kriminelle Machenschaften eines früheren Prokuristen zurück. „Er betrog meinen Mandanten um 50 Mio. Euro“, sagt Anwalt Michael Sommer zur „Presse“. Der Prokurist habe die Gelder veruntreut. Deshalb konnte man schließlich die Genussscheine nicht mehr bedienen.
Verteidigung will neuen Richter
Den Richter, Liebhauser-Karl, hält Sommer für befangen. „Er ist Trauzeuge eines Geschädigten.“ Liebhauser-Karl bestreitet das nicht, der Schöffensenat lehnte den Antrag auf einen neuen Richter aber ab. Sommer will sich damit allerdings nicht begnügen. „Notfalls gehe ich damit bis zum Europäischen Gerichtshof.“
Die geschädigte Pensionistin will von solchen juristischen Details nichts wissen. „Das ist mir egal“, sagt sie verärgert, als sie gegen 17Uhr das Landesgericht verlässt. „Ich hoffe nur, mein Geld wiederzubekommen.“
11. Jänner 2011
Strafprozess gegen Auer Welsbach
Heute beginnt der Strafprozess gegen Auer Welsbach am Landesgericht in Klagenfurt.
Alle unsere Kunden wurden als Privatbeteiligte im Strafverfahren angemeldet und werden durch die Kanzlei Denk & Kaufmann vertreten. Herr Dr. Günther Kaufmann nimmt an der Strafverhandlung teil und wir erhoffen uns aus den Ergebnissen des Strafverfahrens wichtige Grundlagen für die Durchsetzung der Ansprüche gegen die verschiedenen Haftungsadressaten wie Republik Österreich, Wirtschaftsprüfer, Anlegerentschädigungseinrichtung und RBB gewinnen zu können.
18. August 2010
VKI-Sieg gegen AvW
Utl.: OGH sieht Ausschluss der ordentlichen und der außerordentlichen
Kündigung in Genuss-Schein-Bedingungen der AvW als nichtig an. =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
führte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine
Verbandsklage gegen die AvW Gruppe AG. Der Oberste Gerichthof (OGH)
bestätigt nun die Rechtsansicht des VKI, dass sowohl der Ausschluss
der außerordentlichen als auch der ordentlichen Kündigung für die
Zeichner in den Genuss-Schein-Bedingungen der AvW gröblich
benachteiligend und damit gesetzwidrig und nichtig ist. Diese
Entscheidung wird auf die Rechtsstellung der Geschädigten im Konkurs
wesentlichen Einfluss haben.
Die AvW hatte in ihren Genuss-Scheinen für die Zeichner beide
Arten der Kündigung ausgeschlossen. Die Zeichner sollten - auch bei
wichtigen Gründen - die Genuss-Scheine nicht kündigen können und
während für die AvW (nach drei Jahren ab Zeichnung) eine ordentliche
Kündigung vorgesehen war, sollte diese für die Zeichner nicht gelten
- ein Recht auf ordentliche Kündigung war für diese ebenfalls
ausgeschlossen worden.
Inzwischen wurde über das Vermögen der AvW das Konkursverfahren
eröffnet. Dabei stellt sich die wesentliche Frage, ob die Hingabe des
Kapitals durch die Zeichner als Eigenkapital oder als Fremdkapital zu
werten ist. Ist es Eigenkapital, dann wären die Zeichner im Konkurs
nachrangige Gläubiger mit wenig Aussicht auf Befriedigung. Ist es
Fremdkapital, dann wären die Zeichner Konkursgläubiger und hätten
eine Chance auf diesem Weg einen Teil des verlorenen Vermögens zurück
zu bekommen. Dazu kommt, dass die AvW-Gesellschaften - so die Medien
- derzeit die von ihnen selbst beantragte Konkurseröffnung bekämpfen.
Auch mit dem Argument, es handle sich bei den Genuss-Scheinen um
Eigenkapital.
Die Frage der Kündbarkeit einer Beteiligung ist eine wesentliche
Vorfrage zur Beurteilung, ob Eigen- oder Fremdkapital vorliegt.
Der OGH sieht den Ausschluss der ordentlichen Kündigung
insbesondere deshalb als gröblich benachteiligend, da sich die
Gesellschaft sehr wohl ein ordentliches Kündigungsrecht im Vertrag
vorbehielt. Der Ausschluss der Kündigung ist nichtig - die Klausel
fällt weg. Nun stellt sich die Frage, wie diese Vertragslücke zu
füllen ist.
"Wir gehen davon aus, dass - in ergänzender Vertragsauslegung -
den Zeichnern ebenfalls ein Kündigungsrecht zusteht und daher im
Konkurs davon auszugehen sein wird, dass es sich um Fremdkapital
handelt", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
"Wir hoffen, dass es nun zu einer beschleunigten Abwicklung des
Konkurses kommen kann."
Die Frist zur Anmeldung von Forderungen im Konkursverfahren ist
bislang auf den 30.9.2010 erstreckt. "Wir hoffen, dass das
Konkursgericht und der Masseverwalter zum einen zu den aufgeworfenen
Rechtsfragen klar Stellung nehmen und zum anderen die Frist für
Forderungsanmeldungen nochmals erstrecken. Die Geschädigten sollen
ausreichend Zeit haben, sich rechtlich beraten zu lassen um danach
eine Anmeldung von Forderungen durchzuführen", meint Dr. Kolba. "Wir
werden jedenfalls allen TeilnehmerInnen an der VKI-Sammelaktion im
September ausführliche Informationen über die weitere Vorgangsweise
mitteilen."
Das Urteil und Tipps für Verbraucher sind auf
www.verbraucherrecht.at gratis zugänglich.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/226/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
6. Mai 2010
Konkursanmeldung
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Masseverwalter Dr. Brandl wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:
- Den Genussscheinbesitzern wird derzeit geraten, die Forderung noch nicht anzumelden, da laut Masseverwalter der Ausgang des derzeit beim OLG Graz anhängigen Verfahrens VKI / AvW abgewartet werden sollte. Entscheidend ist für den Masseverwalter die Frage, welche Rechtsnatur die sogenannten Genussscheine überhaupt haben (Anteil am Stammkapital, Darlehen....)
- Solange das nicht geklärt ist wird der Masseverwalter alle angemeldeten Forderungen von Genussscheinbesitzern schon aus Haftungsgründen ohne weitere Prüfung pauschal bestreiten. Derzeit kann nicht einmal gesagt werden, ob die Gläubiger zumindest die Gerichtsgebühren für die Anmeldung retour erhalten, es sollen also durch die Pressemitteilung den Gläubigern möglicherweise sinnlose Kosten erspart werden.
- Zur Anmeldefrist (30.06.2010) ist zu sagen, dass er bereits beim Konkursgericht um eine Verlängerung dieser Frist ersucht hat, er geht davon aus, dass seinem Ersuchen sehr bald entsprochen wird.
Davon ganz abgesehen ist es aufgrund der Komplexität des Verfahrens gänzlich auszuschließen, dass die Verwertung des Vermögens und eine (Zwischen-)Ausschüttung an die Gläubiger in absehbarer Zeit erfolgen wird. Eine nachträgliche Anmeldung ohne Verlust irgendwelcher Ansprüche wird daher nach heutigem Wissen noch lange nach dem 30.06. möglich sein.
5. Mai 2010
AvW-Gutachter spricht von "Abzocke"
"Geschäft mit Gier der Anleger"
"Es handelt sich um etwas, was umgangssprachlich als Abzocke bezeichnet wird, und um ein Geschäft mit der Gier der Anleger in den Boomjahren von 2001 bis 2006." So formuliert es der Gerichtssachverständige Fritz Kleiner in seinem rund 800-seitigen Gutachten über die AvW-Investment-Gesellschaften von Wolfgang Auer-Welsbach, die am Dienstag Konkurs angemeldet haben.
Kurse selber festgesetzt
Sinngemäß heißt es in dem Gutachten, der Kurs von AvW-Wertpapieren, der so genannten Genussscheine, habe sich nicht aus Angebot und Nachfrage ergeben. Bis ins Jahr 2001 sei er offenbar von Firmengründer Wolfgang Auer-Welsbach festgelegt worden: "Die Berechnungsblätter über den Kurs der Genussscheine hat Dr. Auer-Welsbach bis zum Jahr 2000 selbst erstellt. Nach den Feststellungen im Gutachten konnte der Sachverständige weder intellektuell noch sachlich diese Berechnungen nachvollziehen."
Künstlich hochgehalten
Später wurde der Wertpapier-Kurs offenbar durch ein "perpetuum mobile", wie es im Gutachten heißt, künstlich hochgehalten. Konkret: Wenn Anleger Wertpapiere gekauft haben, hat eine AvW-Gesellschaft einer zweiten AvW-Gesellschaft Provisionen bezahlt. Diese Provisionen für Wertpapierverkäufe erhöhten dem Gutachter zufolge den Gewinn und damit wieder den Wertpapierkurs. Gutachter Kleiner geht davon aus, "dass die AvW-Invest AG ohne die Provisionserträge der AvW-Gruppe nicht lebensfähig gewesen wäre."
Provisionen an Auer-Welsbach selbst
AvW besitzt Beteiligungen an diversen Firmen in Österreich und Deutschland sowie Grundstücke. Aber dem Gutachten zufolge waren die AvW-Genussscheine in den vergangenen Jahren nur zu 23 bis maximal 61 Prozent durch dieses Vermögen der AvW-Gesellschaften gedeckt. Dass seit 2004 wesentliche Teile des Wertpapier-Portfolios der beiden Gesellschaften für Spekulationsgeschäfte an Banken verpfändet waren, sei den Anlegern nicht mitgeteilt worden. Und im Gutachten ist auch von Provisionen in Millionenhöhe an AvW-Gründer Wolfgang Auer-Welsbach selbst die Rede.
Aufsicht untersuchte nicht
Scharfe Kritik übt der frühere Bawag-, Hypo Alpe Adria- und Herberstein-Gutachter Kleiner an der ehemaligen Bundeswertpapieraufsicht (BWA) im Finanzministerium. Die BWA habe das Kärntner Unternehmen in den Jahren 2000/2001 unter Finanzminister Karl-Heinz Grasser geprüft - nach anfänglich heftigen Bedenken letztlich ohne strafrechtliche Konsequenzen. Zitat aus dem Gutachten: "Die bemerkenswerte Tatsache, dass die BWA diese Vorgänge weder näher untersuchte noch zur Anzeige brachte, entbehrt jeder juridischen Grundlage." Dem Vernehmen nach hat die Finanzmarktaufsicht bereits frühere Verantwortliche der Wertpapieraufsicht angezeigt.
Schadenersatzklage gegen Bank
Finanzielle Folgen könnte die AvW-Pleite unter anderem für die Raiffeisen-Bezirksbank Klagenfurt haben. Der obersteirische Anwalt Erich Holzinger hat für einen Anleger erstinstanzlich bereits eine Schadenersatzklage gegen die AvW-Depotbank gewonnen.
Von 230 blieben 50 Millionen
Der Wiener Anlegervertreter Andreas Pascher bedauert, dass die 12.000 Anleger aus der AvW-Konkursmasse nicht allzu viel Geld bekommen dürften. Rund 230 Millionen Euro sollen sie in AvW investiert haben, die Konkursmasse dürfte nur knapp 50 Millionen ausmachen.
Anwalt weist Vorwürfe zurück
Auer-Welsbach-Anwalt Franz Großmann sagt, Betrugs- und Untreuevorwürfe weise er vorläufig entschieden zurück. Was jetzt vorliege, sei die Meinung des Gutachters. Es gebe noch keine Anklage gegen seinen Mandanten, und manches aus dem 800-seitigen Gutachten werde man entkräften können. (05.05.2010, Quelle: orf.at)
4. Mai 2010
Konkursantrag für AvW Gruppe und Invest AG
Eineinhalb Wochen nachdem Unternehmenschef Wolfgang Auer Welsbach in Untersuchungshaft genommen wurde, haben die Vorstände der AvW Gruppe AG und der börsenotierten AvW Invest AG am Dienstag beschlossen, Insolvenzanträge einzubringen. Dies teilten die Unternehmen mit Sitz in Krumpendorf am Wörthersee am Vormittag mit.
27. März 2010
Über Wolfgang Auer-Welsbach, Chef der Investmentgruppe AvW, wurde am 23. März 2010 die Untersuchungshaft verhängt. Das Gutachten, welches von der Staatsanwaltschaft beauftragt wurde, wird in wenigen Tagen vorliegen.
16. Februar 2010
Im Strafverfahren wurde Dr. jur. Fritz Kleiner mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Das Gutachten wird in den nächsten Wochen erwartet. Nach Kenntnis des Gutachtensinhaltes werden wir die weitere Vorgangsweise festlegen und Sie dazu schriftlich informieren.
14. September 2009
Genussscheine - Skandal um AVW
Schon 2001 kritisierte die Aufsicht die Gebarung der Investmengesellschaft, Anzeige folgte keine
Die Wertpapieraufsicht zerlegte die Kärntner AvW, zeigte sie bei der Justiz aber nicht an. Der Grund: Etwaige mangelnde Werthaltigkeit der von Auer-Welsbach ermittelten Genussscheinkurse sei schwer beweisbar.
Wien - Immer spannender wird der Anlegerskandal rund um die Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW. Gegen ihren Chef, Wolfgang Auer-Welsbach, (und andere) ermittelt die Staatsanwaltschaft, es geht um den Verdacht der Untreue und des gewerbsmäßigen Betrugs - es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Vorwürfe drehen sich um die AvW-Genussscheine, deren Kursbildung und Werthaltigkeit der Justiz aufklärungsbedürftig erscheinen. Seit Oktober kauft die AvW die Scheine, die seit 2000 an der Frankfurter Börse notieren (dort wird aber kaum Umsatz gemacht; der Großteil wird über die AvW Invest vertrieben) nicht zurück. Geschädigt: 12.000 Anleger.
Der Aufsicht ist die AvW gut bekannt; die Bundeswertpapieraufsicht BWA (ihr folgte 2002 die FMA) hat sich, wie auch das aktuelle Profil berichtet, bereits 2000 intensiv mit der AvW Invest AG beschäftigt. Schon diese Vor-Ort-Prüfung hatte eine Vorgeschichte: Zunächst waren die Genussscheine mit einer Kapitalgarantie ausgestattet, AvW musste das Geld also jederzeit zurückzahlen. Da die Gesellschaft das Genussscheinkapital aber als Eigenkapital auswies, bestand Wirtschaftsprüfer Europa Treuhand Ernst&Young auf Haftungen zur Absicherung. Dem kam man nach, wechselte aber flott den Wirtschaftsprüfer. Die Genussschein-Modalitäten wurden geändert - im Mai 2000 war die BWA im Haus in Krumpendorf.
Der 55-seitige Prüfbericht fiel kritisch aus: fehlende Dokumentation, Verdacht der Verstöße gegen Geldwäschebestimmungen und aktienrechtliche Sorgfaltspflichten, Unterlassung von Beteiligungsmeldungen, Verdacht, dass die Papiere Kunden empfohlen wurden, die sie nicht wollten. Vor allem kritisierte die BWA die "nicht lückenlos nachvollziehbare Kursbildung beim AvW-Genussschein" .
Anfang 2001 fühlte die BWA dem Unternehmenschef noch einmal auf den Zahn. Am 17. Jänner erklärte Auer-Welsbach laut Protokoll, dass er für die Kursberechnung bis zur Börseneinführung im November 2000 ein Schema mit "fundamentalen Faktoren" verwendet habe; darunter "sind die aus seiner Sicht zu erwartenden Entwicklungen von Beteiligungen an nicht börsenotierten Unternehmen" zu verstehen. Allerdings "erfolgten die Berechnungen nicht immer genau dem Schema gemäß ... sondern es wurden Vermögenspositionen willkürlich herangezogen oder ausgelassen" . Zudem seien in den AvW-Kurs "Sondervermögen eingerechnet worden, die AvW-Aktien beinhalteten" . Nach Verneinung der Frage, ob die Anleger darüber und über die Kursfestsetzung aufgeklärt wurden, war Schluss: "Auf Anraten seines Anwalts verweigert Auer-Welsbach die Beantwortung weiterer Fragen" . Im Februar wurde Besserung gelobt: "Der BWA wurden umfassende Restrukturierungsmaßnahmen ... vorgestellt."
Rechtliche Folge all dessen: keine. Die BWA-Rechtsabteilung unter Rainer Wolfbauer (heute Superfund-Vorstand) riet am 18. April 2001 davon ab, die Staatsanwaltschaft "wegen des Vorwurfs, Auer-Welsbach habe bis zur Börsenotierung die Preisermittlung strafrechtswidrig vorgenommen, indem der von ihm ermittelte Kurs nicht den wahren Wert der Genussscheine widerspiegelt und die Kunden daher ... getäuscht worden sind" einzuschalten. Der Grund, so sieht es Welsbach-Anwalt Franz Großmann: "Wir konnten alle Unklarheiten beseitigen."
Dabei fanden die BWA-Juristen bemerkenswerte Begründungen für ihr Vorgehen: Dass der Kurs nicht den wahren Wert widergespiegelt habe, "basiert ausschließlich auf Vermutungen der BWA und auf dem Indiz, dass sich der Kurs stetig nach oben, jedoch niemals nach unten bewegt hat. Konkrete Anhaltspunkte für die mangelnde Werthaltigkeit liegen nicht vor. Insbesondere hat sich bis dato noch kein Kunde beschwert, die Genussscheine seien nicht das wert, was der Kurs ihnen als Wert beimesse..." . Auer-Welsbachs Berechnungsmodus sei zwar "unüblich, willkürlich und nicht nachvollziehbar" - die Überprüfung, ob der Modus geeignet ist, den Wert der Genussscheine festzustellen, "überschreitet aber den Wirkungsbereich der BWA" .
"Schwer beweisbar"
Kleiner Trost: So vorhanden, wäre "die mangelnde Werthaltigkeit auch nur sehr schwer bis gar nicht beweisbar, weil hierfür das gesamte Vermögen der AvW Invest ... einer Bewertung unterzogen werden müsste" . Dazu kam noch eine Art Entlastung à la Gerhard Dörfler (die Justiz verfolgt den Kärntner Landeschef in der Causa Ortstafeln nicht, weil er, salopp gesagt, nicht wusste, was er nicht tun darf): Kurs-Ermittler Auer-Welsbach müsste "nachgewiesen werden, dass er sich der mangelnden Werthaltigkeit der Genussscheine auch bewusst war, und er sich durch eine eventuelle wahrheitswidrige Berechnung ... bereichern habe wollen" , wofür es "keine Anhaltspunkte" gebe.
Heute sind all diese Fragen wieder aktuell; für die Justiz kümmert sich Gutachter Fritz Kleiner gerade um Erhellung, Anwalt Großmann erwartet sein Gutachten im Dezember. Und die Anlegeranwälte Pascher&Schostal haben die Republik zur Anerkennung der Amtshaftung für die FMA aufgefordert. (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15.9.2009)
Strafanzeige
Gegen die AvW-Vorstände sowie gegen Hans Linz sind bereits verschiedene Strafanzeigen eingebracht worden. Gegen den ehemaligen AvW-Prokuristen Harald Knechtl, welcher sich in Untersuchungshaft befand, gibt es ebenfalls strafrechtliche Erhebungen.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Hausurchsuchung in der AvW-Zentrale durchgeführt. Weiters hat auch eine Hausdurchsuchung bei Hans Linz statt gefunden.
Verschiedene Liegenschaften rund um AvW und Hans Linz wurden durch die Staatsanwaltschaft mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot versehen.
Weiters hat es durch die Saatsanwaltschaft Sicherstellungen (Belastungs- und Veräußerungsverbot) über den gesamten Fuhrparks des AvW-Konzerns (darunter Porsche Cayenne, Mercedes CL 800, Rolls Royce Erstzulassung 1937! u.a.) gegeben.
Rückkauf der Genusscheine
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des BMSK – gegen die AvW Gruppe AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln (u.a. Ausschluss der außerordentlichen Kündigung) eingebracht.
In den Genussscheinen der AvW Gruppe AG (früher: AvW Management Beteiligungs AG) wird den Genussrechtsinhabern weder ein außerordentliches noch ein ordentliches Kündigungsrecht zugestanden. So sollen die Genussscheininhaber sich auch dann nicht vom Vertrag lösen können, wenn das Genusskapital etwa vertrags- oder zweckwidrig verwendet oder gar durch kriminelle Machenschaften geschmälert würde. Der Ausschluss des Rechtes auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist insoweit gröblich benachteiligend und gesetzwidrig (siehe auch OGH 10 Ob 34/05f). Aber auch der Ausschluss jeder ordentlichen Kündigung auf die Dauer des Bestehens der Gesellschaft ist eine unzumutbar lange Vertragsbindung; dies auch deshalb, da eine ausreichend abgesicherte Übertragbarkeit der Genussscheine – etwa über die Börse – nicht gegen scheint.
Der VKI hatte die AvW abgemahnt. Da innerhalb der gewährten Frist keine Unterlassungserklärung einlangte wurde nunmehr beim Landesgericht Klagenfurt die Verbandsklage eingebracht.
Hans Linz/HLF Hans Linz Finanzberatung GmbH
An Hans Linz oder Christian Schwab wurden erhebliche Bargeldbeträge von Kunden übergeben, um entsprechende AvW-Genussscheine anzukaufen. Es wurde hierbei ein Treuhandauftrag oder eine Übernahmebestätigung ausgestellt. Den vermeintlichen Kunden der AvW gingen anscheinend jedoch nie AvW-Zertifikate zu.
Über das Vermögen der HLF Hans Linz Finanzberatung GmbH wurde mit Beschluss des LG Leoben vom 20.11.2008 zu 18 S 71/08 d das Konkursverfahren eröffnet; Hans Linz persönlich ist hievon nicht betroffen.

