Wir finanzieren Prozesse

Eine Teilnahme an der Sammelklage ist nicht mehr möglich. Die Anmeldefrist endete mit 30. Juni 2009!

27. Jänner 2012

JUSTIZ LEGT GANG ZU
Aufseher für Causa Meinl

Die Justiz legt einen Gang zu, die Oberstaatsanwaltschaft schaltet sich in die Ermittlungen gegen Julius Meinl V. ein.

Um das seit mehr als vier Jahren laufende Verfahren zu beschleunigen, stellt die Justiz den drei Staatsanwälten einen Oberstaatsanwalt zur Seite

Wien - Das Verfahren gegen Julius Meinl V. (Meinl European Land; MEL) läuft offenbar nicht sehr rund. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit mehr als vier Jahren; nun schaltet sich die Oberstaatsanwaltschaft als Dienstaufsicht ein. Derzeit arbeiten drei Staatsanwälte an der Causa. Markus Fussenegger, der die Sache federführend betreut, ist allerdings im Vorjahr zur Staatsanwaltschaft Feldkirch übersiedelt. Nun kommt er wochenweise nach Wien, wo ihn zwei (vielbeschäftigte) Kollegen unterstützen.

Jetzt hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien eingegriffen: Sie stellt ab sofort einen auf Wirtschaftscausen spezialisierten Mitarbeiter aus ihrer Behörde ab. Er soll die handelnden Staatsanwälte in der Causa Meinl "verstärkt unterstützen", wie der Standard in Erfahrung gebracht hat.

Der betreffende Oberstaatsanwalt (oder die Oberstaatsanwältin; die Entscheidung fällt dieser Tage) soll dazu beitragen, dass die umfangreiche Causa Meinl beschleunigt wird. Derzeit ist weder eine Anklageerhebung noch eine Einstellung des Verfahrens absehbar. Schon anlässlich des jüngsten Gerichtsgutachteraustauschs vor Weihnachten machte sich in der Justiz Ungeduld breit. "Es muss etwas weitergehen, die Sache läuft unrund", hieß es damals vonseiten der Justiz.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, bestätigt die Hinzuziehung eines Oberstaatsanwalts in der Sache. Er sieht es "positiv, dass die Oberstaatsanwaltschaft Kapazitäten freimacht. Das gibt Hoffnung, dass dann manches schneller geht", wie er sagt. Allerdings sei "noch völlig offen, was genau der Kollege von der Oberbehörde machen wird".
Das Verfahren gegen Julius Meinl und andere - darin geht es etwa um den Rückkauf der MEL-Zertifikate und seine Auswirkungen auf Kurs und Anleger - ist immer wieder ins Stottern geraten. Der erste Gerichtsgutachter, Thomas Havranek, wurde Anfang 2010 wegen Befangenheit abberufen. Der zweite, Fritz Kleiner, ist vor Weihnachten 2011 von Bord gegangen: Im Herbst hatte die Justiz seinen Gutachtensauftrag reduziert und den abgetrennten Teil an den Wiener Wirtschaftsprüfer Martin Geyer vergeben. Wenig später hat Kleiner sein Mandat ganz zurückgelegt. Nun ist eben Geyer als Gerichtssachverständiger an der Reihe.

Was die Causa Meinl formal betrifft, ist derzeit das Gericht am Zug. Meinls Anwälte haben im vorigen Herbst einen Antrag auf Herabsetzung der Kaution von hundert auf fünf Millionen Euro gestellt; darüber wird nun bald entschieden werden.

24. Jänner 2012

Meinl Bank blitzt mit Anzeige gegen MEL-Anleger endgültig ab

Schlappe. Die Meinl Bank ist mit seiner Strategie, Anleger anzuzeigen, die zuvor beim Obersten Gerichtshof Recht bekommen haben, endgültig abgeblitzt. Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien ein entsprechendes Strafverfahren nach kurzer Zeit eingestellt hatte, hat nun das Landesgericht der Meinl Bank eine deutliche Absage erteilt: Beim Vorgehen der Bank handle es sich geradezu um eine "Verdrehung von Opfer- und Täterstellung".
Die Meinl Bank ist in Sachen Meinl European Land (MEL) zwischenzeitlich schon mehrere Male vom OGH wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden. Das Geldhaus wollte dies nicht auf sich sitzen lassen. Da die rechtskräftigen OGH-Entscheide nicht angefochten werden können, drehte die Bank kurzerhand den Spieß um und zeigte die siegreichen Anleger wegen "Täuschung" an. Die Argumentation: Die Kunden hätten beim Kauf der Wertpapiere falsche Angaben über ihre Risikogeneigtheit gemacht.
Im konkreten Fall ist das Geldhaus zusätzlich gegen den Berater, der dem Anleger die MEL-Papiere vermittelt hat, vorgegangen. Die Staatsanwaltschaft Wien konnte jedoch kein strafbares Verhalten feststellen und stellte ihr Ermittlungsverfahren gegen die beiden ein. Dagegen wiederum hat die Bank einen Fortführungsantrag eingebracht, den nun das Landesgericht für Strafsachen abschmetterte. Rechtsmittel werden keine zugelassen.
Der Richtersenat fand in seinem Beschluss, der der APA vorliegt, scharfe Worte: Der Meinl Bank gelinge es nicht, "auch nur ansatzweise darzulegen, weshalb die Staatsanwaltschaft ... gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen haben soll". Die Bank "brachte vielmehr - geradezu in Verdrehung von Opfer- und Täterstellung - vor, dass sie von den Beschuldigten betrügerisch getäuscht worden sei." Die Staatsanwaltschaft hat ihr Verfahren aus Sicht des Gerichts völlig zu Recht eingestellt, zumal sich aus dem Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien "unzweideutig" ergebe, dass der Anleger "tatsächlich einem Irrtum unterlegen war, womit ein diesbezüglicher Vorsatz, jemanden zu täuschen, den naturgegebenen Denkgesetzen nach ausscheidet."
Dass die Meinl Bank "gegenständliches Ermittlungsverfahren primär deshalb nachhaltig betreibt, um insbesondere den Erstbeschuldigten hierdurch zu zermürben, will der Senat Genannter zwar nicht unterstellen, zumindest eine Fortführung des Verfahrens ist gegenständlich aber mangels jeglichen ersichtlichen strafbaren Verhaltens der Beschuldigten nicht einmal auch nur in Ansätzen indiziert ...", konstatiert das Gericht.
Bei der Meinl Bank hieß es dazu auf APA-Anfrage: "Man muss das zur Kenntnis nehmen. Fakt ist, dass es sicherlich negative Auswirkungen auf den Finanzplatz Österreich haben kann, wenn im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften die Unterschrift von mündigen Bürgern nicht mehr zählt." Im Falle der MEL-Anleger sei "genauso eine Unterschrift vorgelegen", die Kunden seien sich also über das Verlustrisiko bewusst gewesen, meinte ein Banksprecher.
Das Geldhaus will jedenfalls den aktuellen Beschluss nicht hinnehmen und prüft den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wie Vorstand Peter Weinzierl gegenüber der APA ankündigte. "Denn es handelt sich hier um ein eklatantes Beispiel dafür, wie uns hier der Weg zur Gerechtigkeit verwehrt wird."
Der Anwalt des Anlegers, Michael Poduschka, hingegen ist "froh, dass ein unabhängiges Gericht feststellt, dass eine Strafanzeige gegen Anleger eine Verdrehung der Opfer-/Täterrolle ist", wie er zur APA sagte.

04. November 2011

VORWURF DES AMTSMISSBRAUCHS
Verfahren gegen Meinl-Chefermittler eingestellt


Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihre Ermittlungen gegen den Chefermittler in der Causa Meinl eingestellt. Gegen einen Bezirksinspektor wurde - nach einer Anzeige der Meinl Bank - wegen Amtsmissbrauchs ermittelt. Ihm wurde vorgeworfen, in einem Polizeibericht falsche Angaben zu einer Hausdurchsuchung in den Räumen einer Meinl-Bank-Tochter in Zürich gemacht zu haben. Die Verdachtsmomente haben sich nicht erhärtet. "Das Verfahren wurde am 14. Oktober eingestellt", bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien der APA am Freitag.

Laut APA-Informationen konnte die Staatsanwaltschaft der Argumentation der Anzeigerin ganz und gar nicht folgen. Der Inspektor soll im Zuge der Ermittlungen in der Schweiz den Namen eines Meinl-Firmenvertreters gehört und diesen hernach als anwesende Person angeführt haben. In Wirklichkeit sei aber über den Firmenvertreter nur gesprochen worden; es waren angeblich zahlreiche Manager inklusive Anwälte anwesend. Und: Bei der Razzia im heurigen April selbst soll der Polizist gar nicht dabeigewesen sein, denn die betroffenen Personen haben vom Recht, die österreichischen Behörden auszuschließen, Gebrauch gemacht, wie es heißt.

Die Meinl Bank jedenfalls tobt und will das "sicherlich nicht auf sich beruhen lassen", wie Bankchef Peter Weinzierl der APA sagte. Ob er gegen die Einstellung überhaupt juristisch vorgehen kann, weiß er offenbar selbst noch nicht. "Wir werden eine Art Fortsetzungsantrag stellen oder uns an eine andere Staatsanwaltschaft wenden oder sonstige Rechtsmittel ergreifen", kündigte der Banker an.

Der Ermittler wurde übrigens auch in der Causa Libro wegen Beweismittelfälschung und Amtsmissbrauchs angezeigt. Auch dieses Verfahren wurde einstellt, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. (APA)

04. November 2011

Meinl Bank wehrt sich auch gegen neuen Gutachter

Die Meinl Bank schiesst sich wieder einmal auf die Wiener Staatsanwaltschaft ein, die in der Causa Meinl European Land (MEL) gegen Julius Meinl und andere Bankorgane wegen Betrugs und Untreue ermittelt. Diesmal geht es um den zusätzlichen Sachverständigen Martin Geyer, den die Justiz kürzlich Hauptgutachter Fritz Kleiner zur Seite gestellt hat. Die Meinl Bank wehrt sich gegen die Bestellung und hat einen entsprechenden Einwand eingebracht. Bankchef Peter Weinzierl sieht nämlich keine sachliche Rechtfertigung für die Bestellung und fürchtet, dass sich das nunmehr seit über vier Jahren laufende Ermittlungsverfahren weiter verzögert.

Bereits gegen den früheren Sachverständigen Thomas Havranek ist die Meinl Bank zu Felde gezogen - mit Erfolg: Havranek, der im Sommer 2008 mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden war, wurde nach knapp einem Jahr vom Gericht wegen Befangenheit abberufen. Havranek hatte im "WirtschaftsBlatt" einen Meinl-kritischen Kommentar verfasst.

Seit Februar 2010 ist nun Kleiner mit der Causa Meinl betraut, der Grazer Wirtschaftstreuhänder war u. a. in den Causen Hannes Kartnig, AvW, Hypo und BAWAG als Gutachter tätig. Ebenfalls Anfang Februar vergangenen Jahres wurde Andreas Freudenmann zum Sachverständigen bestellt, er soll ein Zusatzgutachten zu kapitalmarkttechnischen Fragen erstellen.

Vor kurzem hat die Justiz dann aber Kleiners Auftrag stark eingeschränkt. Er wird künftig nur mehr die Struktur der Meinl-Gruppe sowie die Frage, ob MEL-Anleger durch die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe zu Schaden gekommen sind, unter die Lupe nehmen. Um alle übrigen Fragen wird sich der ehemalige Libro-Gutachter Geyer kümmern.

Dies passt wiederum der Meinl Bank nicht in den Kram. "Das Ganze geht jetzt schon vier Jahre, da ist überhaupt nichts passiert", sagte Weinzierl. Die Begründung der Staatsanwaltschaft, die Sache zu beschleunigen - Kleiner hat angekündigt, sein Gutachten werde bis Ende April 2012 vorliegen, die Ermittlungsbehörde wollte einen Teil schon Ende 2011 fertiggestellt haben - ist für Weinzierl eine "fadenscheinige". "Auch der Neue bräuchte ein halbes Jahr, um sich einzuarbeiten", argumentiert der Banker. Es sei damit zu rechnen, "dass sich das Verfahren nun noch weiter auf unabsehbare Zeit in die Länge ziehen wird", heisst es in dem Einwand. Zumal die Bestellung von Geyer "nicht einmal mehr eine Fristsetzung enthält". Weinzierl jedenfalls vermutet, "dass die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass man von Herrn Kleiner nicht das Ergebnis bekommen wird, das man sich erhofft hat."

Die Staatsanwaltschaft Wien wollte den Einwand nicht kommentieren. Das Vorbringen sei noch nicht bei der Behörde eingelangt, sobald es vorliegt, werde es inhaltlich geprüft, sagte ein Sprecher.

Die Meinl-Anwälte ziehen auch die Unbefangenheit von Geyer in Zweifel. "Denn ein Gutachter, der nach unserem Wissenstand de facto sein gesamtes Einkommen von der Staatsanwaltschaft Wien bezieht, wird nicht auf den Fuss desjenigen pinkeln, der ihn füttert", wie es Weinzierl im Gespräch mit der APA ausdrückt. In dem Einwand räumt die Bank aber ein, dass "noch keine gesicherten Informationen" darüber vorlägen, "wonach Mag. Martin Geyer sich tatsächlich in einer solchen seine Befangenheit begründeten wirtschaftlichen Abhängigkeit befindet." Um dies zu klären, beantragte Weinzierl eine Offenlegung von Geyers Einkommensquellen und Auftraggebern: Die Staatsanwaltschaft solle Geyer auffordern, darzulegen, welchen Anteil seines Einkommens Justizaufträge seit 2007 ausmachen.

Das Gutachten ist nicht der einzige Grund, weswegen sich die Meinl Bank mit der Justiz angelegt hat. Kürzlich hat die Wiener Staatsanwaltschaft ein Untersuchungen gegen den Meinl-Chefermittler wegen Amtsmissbrauchsverdachts eingeleitet - nach einer Anzeige der Meinl Bank. Der Ermittler soll in einem Polizeibericht falsche Angaben zu einer Razzia in den Räumen einer Meinl-Bank-Tochter in Zürich gemacht haben, so der Vorwurf. Die Meinl Bank wollte sich in der Strafsache als Privatbeteiligte anschliessen, ist aber damit abgeblitzt.

"Von der Anzeigerin wurde weder ein privatrechtlicher Anspruch schlüssig behauptet noch lässt sich aus ihrem Vorbringen ein vernünftiger Zusammenhang zwischen einem (behaupteten) Anspruch der Meinl Bank AG einerseits und der angezeigten Straftat andererseits ableiten, sodass der Privatbeteiligtenanspruch als offensichtlich unberechtigt zurückzuweisen ist", heisst es in der Begründung der Staatsanwaltschaft Wien, die der APA vorliegt. Weinzierl schäumt: "Die Meinl Bank wird auch als Beschuldigte nach Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) geführt und ist unmittelbar betroffen von Beweismittelfälschungen und -verfälschungen, die dem Ermittler vorgeworfen werden." Das Kreditinstitut werde jedenfalls gegen die Ablehnung des Privatbeteiligtenanschlusses Einspruch erheben, kündigte Weinzierl an. Er will sich auch persönlich dem Verfahren gegen den Ermittler anschliessen.

03. November 2011

Anleger will Grundstück der Meinl Bank pfänden

Nach jahrelangem Rechtsstreit soll jetzt ein 800-Quadratmeter-Bauplatz der Meinl Bank in Thalgau (Flachgau) gepfändet werden. Ein Anleger, der mit Meinl-European-Land-(MEL)-Papieren Geld verloren hatte, will sich so nach einem gewonnenen Prozess schadlos halten.


Zentrale der Meinl-Bank in Wien

Laut der Donnerstags-Ausgabe des „Wirtschaftsblattes“ verklagte der Anleger, der mit Papieren der ehemaligen Meinl European Land (heute Atrium) Geld verloren hatte, die Meinl Bank auf 320.000 Euro und bekam Recht. Das Geldhaus will aber nicht zahlen. Nun möchte der Anwalt des Anlegers einen 800 Quadratmeter großen Bauplatz der Bank bei Thalgau pfänden lassen. Die „Einleitung des Versteigerungsverfahrens“ sei bereits im Grundbuch vermerkt.

Bank zahlt nicht, weil Papiere umbenannt wurden


Die Meinl Bank beantragte die Aufschiebung der Exekution und beruft sich auf das Urteil: „Die Bank hält sich auf Punkt und Beistrich an das Urteil“, sagte ein Sprecher zur APA. Dieses laute auf die Rückstellung der MEL-Zertifikate „Austrian Depositary Certificates“ (ADC). Sofern der Anleger diese zurückstellen könne, werde man sofort bezahlen, so das Geldhaus laut Zeitung.

Genau da liegt aber der Hund begraben: Denn die geforderten Zertifikate gibt es nicht mehr. 2009 kündigte die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) den Vertrag mit Meinl. Das Depot, in dem die Zertifikate lagen, wurde nach Holland verlegt. Dort heißen die Zertifikate aber nicht mehr „Austrian Depositary Certificates“, sondern „Book Entry Interest“. Auch die Papiere des siegreichen Klägers wurden „umgetauft“.

„Das Klagebegehren hätte einfach auf die holländischen Zertifikate umgestellt werden müssen“, so Meinl-Bank-Anwalt Georg Schima laut Zeitung.

Höchstgericht auch schon befasst

Das Thema Zertifikate versus Aktien ist Gegenstand zahlreicher Anlegerverfahren gegen die Meinl Bank. Die Kläger behaupten dabei, Aktien bestellt, aber ADC bekommen zu haben („Aliud“). In Kürze soll sich der Oberste Gerichtshof (OGH) zu dem Thema äußern. Sollten die Höchstrichter im Sinne der Anleger entscheiden, könnten diese ihre Kaufverträge rückabwickeln, bekämen also ihr investiertes Geld plus vier Prozent Zinsen zurück. Gegen die Meinl Bank sind in Sachen MEL tausende Anleger vor Gericht gezogen.

20. Oktober 2011

Meinl Bank blitze neuerlich mit Gegenklage gegen MEL-Anleger ab

Wien - Die Meinl Bank hat mit ihrer Strategie, Anleger vor Gericht zu zerren, die zuvor gegen das Geldhaus beim Obersten Gerichtshof (OGH) Recht bekommen haben, bisher keinen Erfolg. Anfang Oktober ist nun schon die zweite Gegenschadenersatzklage abgewiesen worden. Die Bank sah sich von einem MEL-Anleger in die Irre geführt, weil dieser beim Kauf der MEL-Papiere eine falsche Auskunft über seine Risikobereitschaft erteilt habe. Das Landesgericht Linz sieht das ganz anders; auf 18 Seiten werden die Argumente der Meinl Bank zerpflückt. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig, die Bank behält sich weitere rechtliche Schritte vor und findet das Urteil "tendenziell kapitalmarktfeindlich". Weitere Gegenklagen werden nicht ausgeschlossen.

"Enthält der ... nicht als bloßer Werbeprospekt zu qualifizierende Verkaufsprospekt so gut wie keinen Hinweis auf ein Risiko, sondern stellt das Produkt als sicher dar, muss der Kunde nicht damit rechnen, dass in einem hellgrau gedruckten, klein geschriebenen Risikohinweis von einem Totalverlust die Rede ist", heißt es in dem Entscheid, der der APA vorliegt. Dass der Anleger, der mit Papieren der ehemaligen Meinl European Land (MEL) Geld verloren hatte, im Anlegerprofil seine Risikobereitschaft mit "hoch" und "extrem hoch" angegeben hat, tut für das Landesgericht nichts zur Sache. Zumal der OGH bereits mehrfach zur Darstellung des Risikos in der Werbebroschüre Stellung genommen habe: Mittlerweile liegen in Sachen MEL-Werbung bereits mehrere höchstgerichtliche - und damit rechtskräftige - Urteile gegen die Meinl Bank vor.

Sensationell

Die nunmehrige Klagsabweisung ist für den Anwalt des Anlegers, Michael Poduschka, "sensationell". Die Richterin treffe in ihrer Begründung "die Sache genau auf den Punkt", wie er sagte. "Die Meinl Bank muss erst einmal beweisen, dass sie die MEL-Papiere an jemand anderen losgeworden wäre und dieser nicht geklagt hätte", so Poduschka. Im Urteil wird an dieser Stelle auch auf die "allgemein bekannt hohe Anzahl an Rechtsstreiten im Zusammenhang mit MEL" verwiesen. Außerdem ist wörtlich von einer "heißen Kartoffel" die Rede: "Die Klägerin begehrt jenen Kursverlust als Schaden, der ihr dadurch entstanden ist, dass sie die (höchstgerichtlich bestätigte) Ungültigkeit eines Vertrages hinnehmen musste und es daher zur Rückabwicklung des Vertrages gekommen ist. Sie releviert damit weder den entgangenen Gewinn aus dem Geschäft, noch einen anderen Vorteil daraus, sondern lediglich den Umstand, dass sie die 'heiße Kartoffel' rechtzeitig losgeworden wäre", schreibt die Richterin. Und weiter: "Wenn die Klägerin nun in Wahrheit versucht, so gestellt zu werden, als hätte der Erstbeklagte seinen Vertrag erfüllt", übersehe die Bank, dass der Anleger "von der Pflicht zur Erfüllung des Vertrags bereits rechtskräftig entbunden wurde".

Auch puncto Prozesskosten, laut Poduschka der größte eingeklagte "Brocken", erteilte das Linzer Gericht der Meinl Bank eine Abfuhr. "Wenn man auf dem falschen Dampfer war, kann man nicht nachträglich kommen und die Prozesskosten zurückverlangen", so der Rechtsvertreter. "Die Richterin sagt, sie hätten einfach die Papiere zurücknehmen können, dann hätte der Anleger nicht geklagt und die Meinl Bank hätte keine Kosten gehabt." Im Verfahren jedenfalls konnte die Bank "einen Grund für den Prozesskostenrückersatz nicht schlüssig vorbringen, war es doch ihre eigene Entscheidung, ... den Prozess durch alle Instanzen zu führen", heißt es in dem Urteil. Nach Meinung des Gerichts, so Poduschka, würde es wohl dem Schutzzweck sämtlicher Sorgfaltsnormen widersprechen, jemandem Schadenersatz "für das Beharren auf einem falschen Rechtsstandpunkt zu bezahlen", wie es die Richterin ausdrückt.

Die Meinl Bank will die Niederlage nicht auf sich sitzen lassen und behält sich vor, gegen das Urteil zu berufen. Wieder einmal handle es sich bei dem Entscheid um ein "schädliches Signal für den heimischen Kapitalmarkt", so ein Banksprecher. Es sei "absurd, wenn mündige Personen mit ihrer Unterschrift ihre Risikobereitschaft bestätigen, diese Unterschrift aber dann vor Gericht offenbar nicht mehr gilt". Wobei das Geldhaus festhielt, dass es sich bei jedem der Urteile um einen Einzelfall handle.

Ob man nun an der Strategie festhält, Anleger mit Gegenklagen einzudecken? "Die Bank wird weiter vehement darauf hinweisen, wenn es sich um dramatische kapitalmarktfeindliche Rechtsprechungen dieser Art handelt." Sollte man erneut auf "so einen Fall" stoßen, werde man "weitere Schritte tätigen", kündigte die Bank an. (APA)

12. September 2011

MEINL BANK KLAGTE

Staatsanwalt stellt Verfahren gegen MEL-Anleger ein

Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat nach nicht einmal einen Monat vier von der Meinl Bank gegen MEL-Anleger angestrengte Strafverfahren eingestellt. Die Einstellung sei erfolgt, "weil die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre", teilte die Behörde den Beschuldigten mit.

Laut Anklagebehörde ist ein Verdacht des Betruges zum Nachteil der Meinl Bank AG im Zusammenhang mit der Beschaffung von Zertifikaten der Meinl European Land Ltd (MEL) nicht gegeben.

"Nun haben auch die Strafbehörden festgestellt, dass Anleger an dieser von der Meinl Bank initiierten Vernichtungsaktion von Anlegergelder kein Verschulden trifft", so Anlegeranwalt Michael Poduschka in einer Stellungnahme. "Aus meiner Sicht wäre es langsam Zeit, dass sich der aktuelle Vorstand des Geldinstitutes bei seinen (Ex-)Kunden entschuldigt, als diese anzuzeigen und zu klagen."

Die Meinl Bank - sie ist in Sachen MEL mittlerweile schon sechsmal vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden, will das aber nicht auf sich sitzen lassen - hatte im August vier der siegreichen Anleger vor Gericht gezerrt und Strafanzeige erstattet. Begründet wurde dies damit, dass die Anleger "entweder beim Vertragsabschluss oder vor Gericht falsche Angaben hinsichtlich ihrer Risikogeneigtheit" gemacht hätten. Beim Kauf der MEL-Papiere hätten sie ihre hohe Risikobereitschaft sowie das Wissen um die Möglichkeit des Totalverlusts mit Unterschrift bestätigt, später bei Gericht dann aber "völlig gegensätzlich" argumentiert. Die Meinl Bank interpretierte dies als Irreführung, denn bei geringer Risikobereitschaft hätte man "die Zertifikate nicht verkauft und wäre weder getäuscht noch geschädigt worden", wurde erklärt. (derStandard/APA)

 

04. August 2011

Sehr geehrte Damen und Herren!

In den letzten Tagen wurden von der Meinl Bank Vergleichsangebote in Sache Meinl European Land versendet und zwar an Geschädigte, welche ein Vertragsverhältnis durch den Kauf der Papiere mit der Meinl Bank haben.
Wie wir in unserem  Informationsschreiben v. Juli 2011 ausführlich berichtet haben, werden die Erfolgsaussichten, gerade für diese Gruppe der Geschädigten, als sehr gut beurteilt. In der Vergangenheit hat die Meinl Bank Vergleiche von bis zu 70% angeboten und es gibt derzeit keine sachliche Rechtfertigung einen Vergleich mit den angebotenen 27,5 % anzunehmen oder zu empfehlen.

Es bedarf für die Geschädigten nicht der von der Meinl Bank viel zitierten „Sozialen Lösung“, da bereits 5 (fünf) OGH – Entscheidungen gegen die Meinl Bank vorliegen, welche auch für die Ansprüche aller Geschädigten positiv und relevant sind.

Zu einer Zeit (Sommer 2010) wo noch keine OGH – Entscheidungen gegen die  Meinl Bank vorlagen hat die Meinl Bank sehr viele Vergleiche mit 70% abgeschlossen. Jetzt, wo bereits eine große Rechtssicherheit in dieser Causa gegeben ist werden Vergleichsangebote mit 27,5 % von der Meinl Bank versendet. Jeder einzelne Geschädigte muß sich über diese Vorgangsweise selbst ein Bild machen!

Sollten Sie trotzdem den Vergleich mit 27,5 % annehmen wollen, so werden wir natürlich Ihrem Wunsch nachkommen und die Abwicklung des Vergleiches vornehmen. Dazu benötigen wir die Ihnen von der Meinl Bank zugesendeten Unterlagen und wir ersuchen Sie uns diese unterschrieben zuzusenden.
Wie bereits im Schreiben der Meinl Bank ausgeführt, kommen von den 27,5 % die Beteiligungsquote der Advofin in Abzug. Da auch in dem Vergleichsangebot der Meinl Bank kein Kostenersatz angeboten wird müssen auch die angefallenen Kosten der Rechtsvertretung in Abzug gebracht werden.

05. Juli 2011

MEL-URTEIL

Falschlieferung: Zertifikate statt Aktien geliefert

Bank zur Rückabwicklung des Verkaufs verpflichtet

Wien - Im Rechtsstreit zwischen der Meinl Bank und Anlegern wegen der früheren Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) ist erneut ein Urteil gefällt worden, das möglicherweise auch Auswirkungen auf andere Rechtsstreitigkeiten haben könnte. Ein Kunde wollte laut Klage MEL-Aktien über die Meinl Bank erwerben, entgegen dem Auftrag habe die Bank aber Zertifikate um 81.400 Euro ins Depot gebucht. Das Oberlandesgericht Wien hat unter der Aktenzahl 2 R 269/10h ein Urteil des Handelsgericht Wien wegen "Falschlieferung" bestätigt und die Berufung der Meinl Bank abgewiesen, berichtet die Wiener Zeitung.

Gegenüber dem Kunden wurde laut Klage "wissentlich falsch behauptet, dass man ihm Aktien verschafft habe". Der von Rechtsanwalt Michael Winischhofer vertretene Anleger hat die Meinl Bank auf Rückabwicklung der Veranlagung geklagt.

"Wird anstelle des Kaufgegenstandes etwas anderes übergeben (Aliudlieferung), ist das als Nichterfüllung (des Vertrages) zu werten und der Rücktritt offen", zitiert die Wiener Zeitung das OLG-Urteil. "Aufgrund der völlig anderen Rechtsstellung des Zertifikatsinhabers im Vergleich zum Aktionär ist unabhängig von weiteren erheblichen Unterschieden die Qualifikation der MEL-Zertifikate als absolutes Aliud gerechtfertigt."

Meinl Bank nicht einverstanden

Die Bank ist sich keiner Schuld bewusst: "Die Meinl Bank hält die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Wien für unrichtig", so Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer. Das Oberlandesgericht Graz habe in einem Urteil vom März 2011 "in derselben Rechtsfrage im Sinne der Bank geurteilt und das Vorliegen eines Aliud ausdrücklich verneint".

Die Bank hatte die MEL-Papiere in Verkaufsfoldern als "Aktien" bezeichnet. Vor Gericht argumentierte die Meinl Bank, dass die Zertifikate "lediglich der Einfachheit halber als Aktien beworben wurden, weil es angeblich eine weitgehende Übereinstimmung der Rechte von Aktien und Zertifikaten gebe". Für das Oberlandesgericht ist diese Rechtfertigung ein "Wunschsachverhalt" der Bank.

Die Meinl Bank werde keine Revision gegen das Urteil des OLG Wien beim OGH einbringen, da die Frage bereits in einem anderen Verfahren vor dem OGH anhängig sei, zitiert die "Wiener Zeitung" den Bank-Sprecher.

Damit wird eine Besonderheit der MEL-Papiere möglicherweise zum Bumerang für die Meinl Bank: Verkauft wurden in Österreich Zertifikate, keine Aktien. Die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) war im Aktienregister in Jersey, am Sitz der MEL, als Aktionärin eingetragen, um den Handel mit den Papieren an der Wiener Börse zu ermöglichen. Die Kontrollbank stellte für die MEL-Aktien sogenannte ADC (Austrian Depositary Certificates, 'Zertifikate') aus. (APA)

21. Juni 2011

IRREFÜHRENDE AD-HOCS

VwGH: Meinl-Manager haben Markt manipuliert

Nun steht endgültig fest, dass Manager von Meinl European Land die Anleger 2007 mit Ad-hoc-Meldungen in die Irre geführt haben

Wien - Die Strafsache Meinl European Land (MEL) wird noch lange dauern. Aus der Justiz verlautet, dass frühestens Ende dieses Jahres feststehen wird, welche der jüngst in Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Unterlagen überhaupt zur Einsicht frei gegeben werden. Mit einer Anklage (oder Einstellung; die Beschuldigten rund um Julius Meinl V. bestreiten die Vorwürfe) sei erst "in zwei bis 2,5 Jahren" zu rechnen.

Im Verwaltungsstrafverfahren lief es etwas schneller. Dabei geht es um den Vorwurf der Marktmanipulation durch irreführende Veröffentlichungen (Ad-hoc-Meldungen), die die MEL 2007 rund um Kapitalerhöhung und Aktienrückkauf publiziert hat. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die nun endgültig bestätigt.

Die Aufsichtsbehörde FMA hatte im Herbst 2008 die MEL-Direktoren Karel Römer, Georg Kucian und Heinrich Schwägler wegen irreführender Ad-hoc-Meldungen zur Kapitalerhöhung zu einer Strafe von je 50.000 Euro verdonnert. Die Berufungsinstanz (Unabhängiger Verwaltungssenat; UVS) kam inhaltlich zum selben Schluss, reduzierte aber die Strafen auf 20. 000 Euro. Die Betroffenen riefen den VwGH an, und er hat die Beschwerde am 16. Mai als "unbegründet" abgewiesen.

Aus der Begründung erhellt sich, was 2007 bei der MEL ablief - Vorgänge, die auch Gegenstand der MEL-Ermittlungen sind. Am 9. Februar verkündete die in Jersey domizilierte MEL ad hoc, sie habe "die größte Kapitalerhöhung in der Unternehmensgeschichte erfolgreich abgeschlossen und vollständig platziert". Der "Erlös von 1,48 Mrd. Euro" werde "zur Finanzierung kürzlich fixierter Projekte dienen".

Tatsächlich, so eruierten die Behörden, wurden aber 42 Prozent der ausgegebenen MEL-Zertifikate von der Somal auf Aruba gezeichnet, das Geld dafür (620 Mio. Euro) erhielt Somal via Anleihe von der MEL. Das weitere (auch intern höchst diskret abgewickelte) Ringelspiel: Die Meinl Bank war zwar gemäß Placement and Market Maker Agreement gegenüber der MEL verpflichtet, die nicht platzierten Zertifikate zu übernehmen. Gleichzeitig schloss die Bank aber mit Somal einen Vertrag ab, wonach diese Gesellschaft die nicht platzierten Papiere zeichnen würde.

Pflichtkauf statt Anlegerlust

Den Grund erklärte Beschwerdeführer Schwägler, einstiger MEL-Board-Direktor: Auf diese Weise wollte die Bank die Überschreitung der im Bankwesengesetz festgeschriebenen Großveranlagungsgrenze vermeiden.

Die Irreführung der Anleger beschreibt der VwGH in seinem Erkenntnis so: "Die MEL-Meldung musste beim verständigen MEL-Anleger den Eindruck hervorrufen, dass sämtliche angebotenen Zertifikate auf dem Markt untergebracht wurden, also ein lebhaftes Interesse von Anlegern an dem Wertpapier bestehe." Tatsächlich habe aber die Bank die Verpflichtung gehabt, die nicht platzierten Papiere zu übernehmen und das bei 40 Prozent der Emission auch getan. Die Einschaltung der Somal, der sie diese Pflicht "überbürdete", ändere daran nichts.

Ebenso irreführend war laut VwGH die Ad-hoc-Meldung vom 27. Juli 2007. Damals verkündete die MEL, sie plane "ein umfangreiches Aktienrückkaufprogramm, das in einer am 23. August in Wien stattfindenden a.o. Hauptversammlung beschlossen werden soll. ... Vorerst plant die Gesellschaft, eigene Aktien ... von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben". Tatsächlich hatte man aber seit 9. Februar bereits an die 52 Mio. Zertifikate (ca. 25 Prozent) selbst erworben, bis 1. August waren es 88,8 Mio. Durchgeführt hat die Ankäufe die Meinl Bank, und zwar im Auftrag der MEL. "Vor diesem Hintergrund erweist sich die Ad-hoc-Meldung als irreführend, weil diese Botschaft impliziert, dass ein Rückkaufprogramm noch gar nicht begonnen, geschweige denn bereits abgeschossen worden sein kann", konstatierte der UVS - und der VwGH sieht es in seinem Spruch vom 16. Mai genau so.

Allerdings wurden im Verlauf des jahrelangen Verfahrens der Kreis der Bestraften und die Höhe der Strafe reduziert. Die FMA hatte sechs MEL-Verantwortliche mit je 20.000 Euro gestraft; der UVS reduzierte die Strafe bei drei auf Jersey domizilierten Managern auf je 12.000 Euro. Der VwGH hob die Strafen dieser drei ganz auf; die Bescheide gegen die drei anderen MEL-Manager, Kucian, Schwägler und Römer, haben gehalten. (Renate Graber, DER STANDARD, Printausgabe, 21.6.2011)

 

17. Juni 2011

Meinl Bank trifft Einigung mit Atrium zur Beilegung sämtlicher anhängiger Rechtsstreitigkeiten

Utl.: Beide Parteien ziehen sämtliche Klagen und Forderungen zurück / Einigung erfolgt ohne irgendwelche wechselseitige Zahlungen


Wien (OTS) - Die Meinl Bank, Julius Meinl und Atrium European Real Estate, und bestimmte weitere natürliche und juristische Personen, haben eine Vereinbarung zur Beilegung aller rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Atrium und anderen auf der einen Seite und der Meinl Bank, Julius Meinl und anderen auf der anderen Seite getroffen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass alle wechselseitigen Klagen zur Gänze und endgültig zurückgezogen werden. Im Zuge der Einigung verzichten die Parteien auf jegliche zuvor eingebrachten Forderungen gegen die andere Partei. Die Vereinbarung sieht ferner vor, dass die Beilegung der Rechtstreitigkeiten ohne gegenseitige Zahlungen, sei es als Schadenersatz oder unter irgendeinem anderen Rechtstitel, erfolgt. Die durch die verschiedenen rechtlichen Auseinandersetzungen entstandenen Kosten werden von der jeweiligen Partei selbst getragen. Weiters haben sich beide Parteien geeinigt, auf Verpflichtungen zur Schad- und Klagloshaltung aus bestehenden Vereinbarungen oder anderen Rechtsgründen durch die jeweils andere Partei zu verzichten.

In der Vereinbarung ist geregelt, dass sämtliche noch bestehende geschäftliche Verbindungen zwischen der Meinl Bank und Atrium im Zuge der Einigung aufgelöst werden und die Meinl Bank ihre Funktion als Treuhänderin bei den Atrium-Anleihen zurücklegen wird.
  
Die im Settlement - Agreement getroffenen Vereinbarungen und Verpflichtungen werden in den kommenden Monaten umgesetzt werden. Spätestens mit Ende Januar 2012 sollen alle Schritte abgeschlossen und die Einigung in letzter Instanz rechtskräftig werden.  In der Zwischenzeit, und vor endgültiger Rechtskraft der Vereinbarung, werden alle Verfahren vorübergehend sistiert.  Der Vergleich beendet sämtliche Verfahren, welche auf der historischen Beziehung zwischen Meinl Bank und Atrium, und anderen, beruhen und bewirkt eine vollkommene und endgültige Entflechtung der beiden Gesellschaften.
Diese endgültige Lösung der Auseinandersetzung mit Atrium wird es der Meinl Bank erlauben, sich verstärkt auf die Zukunft zu konzentrieren. In  bereinstimmung mit der Auffassung, die von der jeweiligen Partei in diesen Fällen vertreten worden ist, bestreitet jede Partei weiterhin, dass sie  irgendeine Rechtsverletzung begangen hat.

Hierbei handelt es sich um eine Presseaussendung der Meinl Bank AG
  

 

10. Mai 2011

Vom  Oberste Gerichtshof gibt es ein weiteres Urteil gegen die Meinl Bank in Bezug auf die Irrtumsanfechtung. Zwischenzeitig ist das das 6. OGH-Urteil gegen die Meinl Bank aus diesem Anspruchsgrund und die Rechtssprechung ist somit klar einzementiert.
Die Meinl Bank weigert sich die Urteile für alle anderen Geschädigten welche einen Irrtumsanspruch haben, anzuerkennen. Auf Grund dieses Umstandes ist es notwendig, die Prozesse für die einzelnen Geschädigten zu führen und die  Anwaltskanzlei Simonfay & Salburg ist sehr zuversichtliche diese Prozesse auch zu gewinnen, da die vorliegenden OGH-Urteile die Richtung klar vorgeben.

15. April 2011

ATRIUM VERSUS MEINL

London wird Schauplatz des Schiedsverfahrens

"Deutliche Beruhigung der Situation" der gegenseitigen Klagen erwartet
Wien - In der Klags- und Prozessflut zwischen der Meinl Bank und Atrium (früher: Meinl European Land, MEL) hat man sich am Donnerstag auf ein Schiedsverfahren nach britischem Recht verständigt.

Knapp ein Dutzend Verfahren betroffen

Insgesamt ein knappes Dutzend an gegenseitigen Klagen werden die beiden Kontrahenten in einem Paket vor dem Internationalen Schiedsgericht in London abhandeln wollen, hieß es am Freitag aus informierten Kreisen. Durch das Schiedsgerichtsverfahren könnten die bisher bei unterschiedlichen Gerichten und an unterschiedlichen Orten anhängigen Verfahren effizienter, schneller und auch deutlich kostengünstiger beendet werden.
Die Verfahren könnten ohne den bereits im Vorfeld zu erwartenden Streit über Fragen der Zuständigkeiten oder Rechtsordnungen, die alleine ein Verfahren locker um ein Jahr verzögern könnten, an einem Ort und auf einen Schlag erledigt werden. Zugleich erhielte Atrium einen weltweit exekutierbaren Titel.

Beruhigung erwartet

Die Meinl Bank geht davon aus, dass es dadurch zu einer "deutlichen Beruhigung der Situation" bei den gegenseitigen Klagen kommt wird, wie der Sprecher der Bank am Freitag erklärte. Bis Anfang Mai habe man Zeit zu überlegen, ob auch die 1,2 Mrd. Euro schwere "Jersey"-Klage in das Schiedsverfahren einbezogen werde. Die Bank sieht die Hebung der Streitigkeiten auf internationale Schiedsgerichtsebene als "strategischen Erfolg" ihrerseits.
In informierten Kreisen wird davon ausgegangen, dass die jetzige Verständigung, vor ein Schiedsgericht zu ziehen, den Grundstein für einen angestrebten Vergleich darstellen könnte. Zuvor hatten einander die Streitparteien mit milliardenschweren Anwürfen überhäuft.

Klagen über Klagen

Im August des Vorjahres hatte Atrium in London eine 2,1 Mrd. Euro-Klage gegen die Meinl Bank, gegen Julius Meinl V. und andere frühere Verantwortliche bei der Meinl Bank und bei Meinl European Land (MEL), der Vorgängergesellschaft von Atrium, wegen "Untreue am Gesellschaftsvermögen" erhoben. Die Bank wies alle Vorwürfe zurück.
In der Folge reichte sie selbst Ende November 2010 auf der Kanalinsel Jersey eine Derivativklage gegen Atrium über 1,2 Mrd. Euro ein. Der Vorwurf lautete auf Anlegerschädigung, die Beklagten weisen die Vorwürfe postwendend zurück. Meinl dementierte damals, dass es sich dabei um eine "Gegenklage" zur 2,1 Mrd. Euro Klage von Atrium handle. Ob diese Klage ebenfalls vor das Schiedsgericht gebracht wird, ist noch offen.
Ende Dezember wiederum wandte sich die Meinl Bank an das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), und forderte von Atrium 34 Mio. Euro an Kosten zurück, die ihr durch Zivilklagen von MEL-Anlegern entstanden seien, was wiederum von Atrium zurückgewiesen wurde.
Anfang März dieses Jahres ging die Schlammschlacht zwischen der Meinl Bank und Atrium dann weiter. Die Bank klagte die Atrium-Muttergesellschaft Gazit sowie dessen Chairman Chaim Katzman in Israel auf bis zu 2 Mrd. Euro. Die Klage war quasi der zweite Konter des Geldhauses auf die Zwei-Milliarden-Euro-Klage, die Atrium im August 2010 gegen die Meinl Bank in London eingebracht hat. Auch diese Klage ist Teil des jetzt angestrebten Schiedsverfahrens. (APA)

05. April 2011

Die Vergleichsgespräche mit der Meinl Bank sind ins stocken geraten, da lediglich eine Vergleichsquote von 35% angeboten wurde und dies im Lichte der vorliegenden OGH-Entscheidungen wesentlich zu niedrig ist.

Derzeit werden sehr aktiv die verschiedensten Gerichtsprozesse vorangetrieben und wir werden über aktuelle Urteile zeitnah berichten.

17. Jänner 2011

URTEIL Höchstrichter bleiben dabei, dass Anleger durch MEL-Verkaufsprospekt über das Risiko in die Irre geführt wurden

MEL-Affäre: OGH lässt Meinl Bank erneut abblitzen

In der Mega-Affäre um den Zertifikatsrückkauf der früheren Meinl European Land (MEL) ist es nur in der Öffentlichkeit ruhig geworden. Hinter den gerichtlichen Kulissen werden eifrig Urteile verfasst.

Anlegeranwalt Michael Poduschka, der rund 250 MEL-Verfahren gegen die Meinl Bank führt, hat erneut zwei höchstgerichtliche Erfolge gegen die Privatbank erzielt. "Für die Anleger gibt das jetzt eine gewisse Sicherheit", sagt Poduschka. Der vierte und der fünfte Senat des Obersten Gerichtshofes (OGH) haben zwei Revisionen der Meinl Bank unter der Aktenzahl 4 Ob 190/ 10k und 5 Ob 222/10y abgeschmettert. Im Mittelpunkt dieser Irrtumsanfechtungen, sprich Rückabwicklung des Investments, steht der MEL-Verkaufsprospekt, den die Bank laut OGH mitzuverantworten hat. Die Kläger fühlten sich durch die Angaben über das Risiko der MEL-Anlage in den Verkaufsprospekten in die Irre geführt.
Die Höchstrichter führen in ihren neuen Erkenntnissen an, dass der OGH bereits in zwei früheren umfangreichen Entscheidungen (4 Ob 65/10b und 8 Ob 25/ 10z) gleichgelagerte Fälle beurteilte - zugunsten der Anleger.

Das WirtschaftsBlatt berichtete. "Von diesen Grundsätzen abzugehen, bietet der vorliegende, von der Sachlage vergleichbare Fall keinen Anlass", stellen die Höchstrichter klar. Demnach ist der Anleger durch die MEl-Verkaufsbroschüre zur Ansicht gelangt, "dass das von ihm erworbene Wertpapier (MEl-Zertifikat)
anders als andere Aktien ein grundlegend geringeres Risiko des Kursverlustes oder langfristigen Ausfalls hätte, weil in Gewerbeimmobilien mit langfristiger Vermietung an gute Kunden investiert würde".

Der OGH kommt dabei zum Schluss, "dass die Beurteilung des bereits von den gerichtlichen Unterinstanzen festgestellten Irrtums als Geschäftsirrtum den
vom OGH zu vergleichbaren Sachverhalten aufgestellten Grundsätzen entspricht". Fazit "Der Irrtum des Anlegers (über das Risiko) ist durch Verkaufsprospekte der Meinl Bank und damit durch deren positives Tun hervorgerufen worden."

Im Herbst 2010 hat die Meinl Bank mit der Arbeiterkammer einen Vergleich für 5000 MEL-Anleger abgeschlossen. Weitere Vergleichsgespräche sollen laut Insidern bereits laufen.

11. Oktober 2010

Meinl Bank führte Anleger in vielerlei Hinsicht in die Irre!

Utl.: Zweites OGH Erkenntnis gegen die Meinl Bank =

Wien (OTS) - Heute Nacht wurde ein weiteres Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes (8 Ob 25/10 z) zugestellt.

In diesem zweiten Erkenntnis bestätigte der 8. Senat einerseits die Rechtsmeinung des 4. Senates, ging jedoch noch um einige Schritte weiter:

Wie schon im ersten OGH-Erkenntnis wurde ein Irrtum der Klägerin über die Risikoträchtigkeit des Wertpapieres (sie hat geglaubt, das Produkt ist sicher!) als Anfechtungsgrund festgestellt; weiters stellte der Oberste Gerichtshof im aktuellen Erkenntnis jedoch fest, dass die Meinl Bank damit geworben hat, Aktien zu verkaufen, der Anleger habe jedoch lediglich Zertifikate bekommen.
Auch dieser Irrtum berechtigt zur Anfechtung.

Und weiter: Die Meinl Bank müsse beweisen, dass der Anleger die Papiere auch gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass es Zertifikate sind!

Weiters sei der Hinweis auf ein Verlustrisiko im Werbefolder rechtlich deshalb irrelevant, weil er einerseits von der Meinl Bank im Absatz "Technische Daten" versteckt wurde und sich andererseits auf das Risiko in Osteuropa bezog. Gerade das Investment in Osteuropa war jedoch nicht der Grund für den Kursabsturz.

Das heute zugestellte OGH Erkenntnis ist deshalb ein weiterer Meilenstein in der Geschichte des Anlegerschutzes, da bei mannigfaltigen Irreführungen (wie durch die Meinl Bank) die Beweislast umgedreht wird und die Meinl Bank beweisen muss, dass der Anleger ohne Täuschung auch gekauft hätte. Dies wird ihr faktisch nie gelingen.

Eine solch vielfältige Irreführung von Anlegern diesem solchen Ausmaß hat es in Österreich noch nie gegeben. Ein solches Verhalten einer Bank schädigt den heimischen Kapitalmarkt als Ganzes und liegt der Ball nunmehr bei der Meinl Bank, den durch Ihre Irreführung verursachten Schaden für Kapitalmarkt und Wirtschaftsstandort Österreich dadurch zu reduzieren, dass sie für den Schaden geradesteht und den Anlegern vernünftige Angebote unterbreitet.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch die flächendeckende Irreführung nicht nur der Kapitalmarkt sondern auch der Gerichtsstandort Österreich (durch Überlastung des effektivsten Gerichtes Österreichs - des Handelsgerichtes Wien) gefährdet ist.

PS: Nur zur Erinnerung: die Meinl Bank hat bis Herbst 2007 Erträge
von 320 Millionen Euro aus der Geschäftsbeziehung mit MEL lukriert.

Quelle:  Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH

29. September 2010

OGH BESTÄTIGT

Meinl Bank führte MEL-Anleger mit Werbung in die Irre

Wien - In der Causa um die ehemalige Meinl European Land (MEL) ist heute, Mittwoch, ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) ergangen. Die Höchstrichter befassten sich mit der Frage, ob die Meinl Bank mit ihrer MEL-Werbebroschüre bei einem Anleger einen Irrtum über das Risiko des Papiers verursacht haben - und gaben ihm Recht. Damit bestätigte der OGH die Entscheidungen der Unterinstanzen, teilte der Anwalt des Anlegers, Michael Poduschka, mit. Die Meinl Bank bezeichnete den Entscheid als "sehr widersprüchlich".

Der Kläger hat zwischen Jänner und Oktober 2006 über einen Finanzberater in drei Tranchen insgesamt 1.232 Stück MEL-Zertifikate um rund 20.000 Euro erworben. Dass er in seinem Anlegerprofil seine Risikobereitschaft als "hoch" bzw. "extrem hoch" einstufte und ein Formular unterschrieben hat, auf dem auf die Möglichkeit eines Totalverlustes hingewiesen wurde, tat laut OGH nichts zur Sache, habe sich der Mann doch auf die Aussagen im Werbeprospekt verlassen.

"Es steht fest, dass der Kläger aufgrund der Broschüre zwar mit Schwankungen des Kurses rechnete, aber nicht mit solchen, die sich von dem dargestellten Kursverlauf (einer insgesamt kontinuierlichen Steigerung, wobei die mehrmaligen kurzen Kursrückgänge nur gering waren) wesentlich unterscheiden. Die Werbebroschüre der Beklagten (...) verursachte somit eine Fehlvorstellung des Klägers", heißt es in dem Urteil (4 Ob 65/10b).

Getäuscht

Wesentlich ist aus Poduschkas Sicht, dass der OGH von einem Geschäfts- und nicht von einem Motivirrtum ausgegangen sei. "Der Anleger hat sich darüber getäuscht, was er kauft und nicht, warum er es kauft", so der Anwalt. Er wurde also über die Eigenschaft des Produkts - konkret: den Risikogehalt - in die Irre geführt. Warum die Meinl Bank den Irrtum veranlasst hat, spiele für den OGH keine Rolle.

"Die Verkaufsbroschüre rief bei ihm (dem Anleger, Anm.) den Eindruck hervor, dass im Gegensatz zu den sonstigen Gefahren des Aktienmarkts bei dieser beworbenen Anlage die Sicherheit eines Immobilieninvestments maßgebend wäre. Er irrte hiebei über eine wesentliche wertbildende Eigenschaft; er
unterlag somit einem Geschäftsirrtum", konstatiert Senatspräsidentin Brigitte Schenk in dem Urteil.

Ein mögliches Mitverschulden des Anlegers ist laut Poduschka als irrelevant abgetan worden. "Im Gegensatz zum Schadenersatz gibt es beim Irrtum kein Mitverschulden", erläuterte der oberösterreichische Rechtsvertreter, der etwa 900 mutmaßliche MEL-Geschädigte vertritt.

Er bezeichnete das Urteil als "richtungsweisend für einen sehr großen Teil der Anlegerverfahren gegen die Meinl Bank". "Endlich" sei festgestellt worden, "dass die Meinl Bank einen Fehler gemacht hat".

Diese ist naturgemäß nicht glücklich über den Entscheid: "Im Prinzip bedeutet das, dass Unterschriften von mündigen Personen auf Dokumenten offenbar nicht gelten", so Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl in einer Aussendung. "Bedauerlicherweise" sei dies eine Entscheidung, die das Prinzip "Aktienkauf auf Probe", also Gewinnmitnahme bei steigenden und Klagen bei fallenden Kursen, fördere. Dass das Gericht dem Hinweis auf den Kapitalmarktprospekt überhaupt keine Bedeutung beimesse, sei "kein gutes Signal für den heimischen Kapitalmarkt", so das Geldhaus erneut. (APA)

12. August 2010

MEINL-ANLEGERVERGLEICH

Advofin und AK hören auf zu streiten

Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Atrium und Meinl Bank wegen Verbandsverantwortung

Wien - Die Meinl Bank hat vergangene Woche bekanntgegeben, sich mit rund 5.000 Mitgliedern der Arbeiterkammer (AK), die mit Papieren der ehemaligen Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium) viel Geld verloren haben, vergleichen zu wollen. Das Angebot gilt auch für Anleger, die sich bereits einer Sammelklage des Prozessfinanzierers Advofin angeschlossen haben. Da die AK angeblich ohne Absprache mit Adovfin vorgeprescht ist, hat dessen Chef Franz Kallinger anfangs verschnupft reagiert. Nun hat man sich aber aber offenbar zusammengerauft.

"Es gab Gespräche mit der AK. Wir arbeiten hier an einer sehr konstruktiven Lösung", sagte Kallinger heute, Donnerstag. Er will das Vergleichsangebot "voraussichtlich innerhalb der nächsten 14 Tage an 3.200 Kunden versenden". Das Angebot können nur Advofin-Kunden annehmen, die maximal 30.000 Euro in MEL-Papiere investiert haben, die Zertifikate über die Meinl Bank gekauft haben und AK-Mitglieder sind. Wer dem Vergleich zustimmt, bekommt ein Drittel seiner Verluste ausgeglichen, muss aber alle Ansprüche an die Meinl Bank abtreten. Ob Kallinger mit diesen Konditionen zufrieden ist? "Wir lassen die Entscheidung den Kunden über."

Sieben Sammelklagen

Advofin vertritt in der Causa MEL 7.960 mutmaßlich geschädigte Anleger und hat bereits sieben Sammelklagen mit einen Gesamtstreitwert von 240 Mio. Euro eingebracht.
Die Erfolgsaussichten der gestern von Atrium eingebrachten Milliardenklage gegen Julius Meinl vermag Kallinger nicht zu beurteilen. Auf die Advofin-Verfahren habe dies "grundsätzlich keine Auswirkungen". Die von den Atrium-Anwälten vorgebrachten Verdachtsmomente gegen Meinl seien jedenfalls nicht neu.
Indes befindet sich die MEL-Nachfolgegesellschaft Atrium selbst im Visier der Wiener Staatsanwaltschaft. Vor drei Wochen wurde ein Strafverfahren gegen die Immofirma mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey sowie gegen die Meinl Bank eröffnet, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. "Wir prüfen im Hinblick auf das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG)." Damit können auch juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden. Anlass für die Verfahrenseröffnung war eine Sachverhaltsdarstellung. (APA)

11. August 2010

EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / SCHADENERSATZKLAGE

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

11.08.2010 SCHADENERSATZKLAGE Jersey, 11. August 2010. Atrium European Real Estate Limited (die "Gesellschaft") (WB/ Euronext: ATRS), eines der führenden Immobilienunternehmen in Zentral- und Osteuropa, das auf Investitionen in sowie Entwicklung und Management von Einkaufszentren fokussiert ist, teilt mit, dass ihr Board of Directors gestern Abend beschlossen hat, Ansprüche vor dem englischen High Court gegen mehrere Personen ("Beklagte") zu verfolgen. Bei den Beklagten handelt es sich um: (1) Julius Lindbergh Meinl, (2) Meinl Bank Aktiengesellschaft, (3) Julius Meinl Aktiengesellschaft, (4) Peter Weinzierl, (5) Stephan Visy, (6) Günter Weiss, (7) Georg Kucian, (8) Heinrich Schwägler, (9) Karel Römer, und (10) Meinl European Real Estate Limited. Bei der Klage geht es um einen Anspruch von über zwei Milliarden Euro wegen Verlusten und Schäden, die der Gesellschaft in Verbindung mit Handlungen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung der Gesellschaft (vor dem 1. August 2008) entstanden sind, als sie als Meinl European Land Limited bekannt war. For further information: Financial Dynamics: +44 (0)20 7831 3113 Richard Sunderland Laurence Jones richard.sunderland@fd.com oder in Österreich WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH: +43 (0)1 515 10 5200 Bettina Knötzl bettina.knoetzl@wolftheiss.com Ende der Mitteilung euro adhoc -ots Originaltext: Atrium European Real Estate Limited Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de Rückfragehinweis: Financial Dynamics, London Richard Sunderland / Laurence Jones Phone: +44 (0)20 7831 3113 richard.sunderland@fd.com Branche: Immobilien ISIN: JE00B3DCF752 WKN: Index: Standard Market Continous Börsen: Wien / Amtlicher Handel

6. August 2010

MEL-Vergleich der AK

Advofin und die Arbeiterkammer sind derzeit in Gesprächen, um die Details der Abwicklung zu klären. Beide Seiten gehen davon aus, dass diese in Kürze beendet sind und allfälige Abwicklungsdetails einer vergleichsweisen Lösung für Advofin-Kunden, die AK-Mitglieder sind, geklärt werden.

4. August 2010

Gegen die Meinl Bank und die Meinl European Land (jetzige Atrium) wurde das Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz von der Staatsanwaltschaft Wien eröffnet. Die geschädigten Anleger welche sich der Sammelklage angeschlossen haben nehmen als Privatbeteiligte an diesen Verfahren teil.

3. August 2010

AK erzielt Vergleich mit Meinl Bank

Mehr Erfolg für die MEL (Meinl European Land)-Anleger: Nach langen Verhandlungen hat sich die Meinl Bank bereit erklärt, rund 5.000 Anlegern, die sich an die AK gewandt haben, die erlittenen Kursverlsute in einem Gesamtbetrag von bis zu 12,4 Millionen Euro auszugleichen.

Wie viel erhalten die Anleger zurück?
„Die Höhe des jeweiligen Ausgleichs richtet sich nach dem eingesetzten Kapital“, sagt AK Direktor Werner Muhm. „Kleinanleger erhalten prozentuell mehr als Großanleger.“ Die Anleger erhalten in den kommenden Tagen ein entsprechendes Informationsschreiben sowie ein Angebot, das sie bis spätestens bis 15. September an die Meinl Bank schicken können. Im Gegenzug werden die zwischen der AK und Julius Meinl, der Meinl Bank und der Vertriebstochter Meinl Success Finanz laufenden fünf Verfahren beendet.

Keine Auswirkungen hat die Einigung auf das Strafverfahren gegen Julius Meinl und AK Klagen gegen andere Finanzdienstleister, die MEL-Zertifikate vertrieben haben. „Uns ist wichtig, dass die Betroffenen möglichst viel von ihrem Geld zurückbekommen“, sagt Muhm.


Faire Unterstützung für AK Mitglieder
Da die Verjährung der Ansprüche gedroht hat und bis dahin die geführten Musterverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen werden können, hat die AK mit der Meinl Bank Vergleichsverhandlungen aufgenommen. Dabei geht es um eine außergerichtliche Lösung und eine faire Kompensation für AK Mitglieder, die sich zwecks Unterstützung bei der AK gemeldet haben. Auch jene AK Mitglieder, die Advofin mit einer Sammelklage vertritt, erhalten die Vergleichsmöglichkeit.


5.000 AK Mitglieder erhalten teilweisen Ausgleich
Seit Herbst 2007 haben sich über tausend KonsumentInnen österreichweit hilfesuchend an die Arbeiterkammern gewandt. Rund 8.000 Anleger haben sich einer Sammelklage beim Prozessfinanzierer Advofin angeschlossen. Mit dem zwischen AK und Meinl Bank ausverhandelten Vergleich erhalten die vom Vergleich erfassten AK Mitglieder, insgesamt etwa 5.000 Anleger, einen teilweisen Ausgleich ihrer Kursverluste.

Die Anleger bekommen mehr als ein Drittel des Verlusts ersetzt. Kleinanleger erhalten prozentuell erheblich mehr als Großanleger. Über die Staffelung wurde Stillschweigen vereinbart. Entschädigt werden Anleger bis zu einem Investitionsbetrag von 30.000 Euro bzw. 60.000 Euro. Von der vergleichsweisen Lösung generell nicht erfasst sind Anleger, die die MEL-Zertifkate über andere Banken, etwa über ihre Hausbank gekauft haben und nicht über die Meinl Bank.


Was bringt der Vergleich mit sich?
Wer einen solchen Vergleich mit der Meinl Bank schließt, verzichtet gegenüber der Meinl Bank AG und Meinl Success AG auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche und beendet ein allenfalls anhängiges Gerichtsverfahren und zieht auch einen im Strafverfahren gegen Julius Meinl eingebrachten Privatbeteiligtenanschluss zurück.

Weiters müssen die Anleger ihre Ansprüche an die Meinl Bank abtreten. Die Meinl Bank möchte allfällige Ansprüche der Anleger gegen Dritte (insbesondere jene Finanzdienstleister, die die Anleger beraten haben) einklagen. Werden hier Erlöse erzielt, werden die Anleger eine Nachbesserung der Entschädigung erhalten.


Durchschnittsverlust der KonsumentInnen: 12.000 Euro
Durchschnittlich haben KonsumentInnen, die sich bei der AK gemeldet haben, rund 23.000 Euro investiert. Die meisten über Einmalerlag (zwei Drittel), ein Drittel über Zukäufe. Die von den Anlegern erlittenen Kursverluste betragen durchschnittlich 12.000 Euro pro Anleger. Die große Gruppe der Kleinanleger mit einem Investitionsbetrag bis zu maximal 30.000 Euro hat im Durchschnitt 12.000 Euro investiert und einen Kursverlust von rund 9.500 Euro erlitten.

18. Mai 2010

Am 8. Juli 2005 wurde in Wien eine Hauptversammlung der Meinl European Land abgehalten. Bei dieser  Hauptversammlung wurde das Kapital von 100 Millionen auf 500 Millionen Stück Aktien erhöht. Bei dieser Hauptversammlung war kein einziger Aktionär anwesend. Die  Zertifikatsinhaber wären nur  stimmberechtigt  gewesen, wenn den Inhabern von Zertifikaten eine Vollmacht der Österreichischen Kontrollbank ausgestellt worden wäre. Die Österreichische Kontrollbank hat uns bestätigt, dass keine einzige Vollmacht ausgestellt wurde – auch an die Meinl Bank wurde keine Vollmacht ausgestellt.

Auf Grund dieser Tatsachen haben wir beim Schweizer Institut für Rechtsvergleichung (dieses Institut gehört zum Schweizer Justizministerium und ist auf Jersey-Recht spezialisiert) ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit dieser Hauptversammlung in Auftrag gegeben.

Hier die Schlussfolgerungen aus dem Gutachten:

V.        SCHLUSSFOLGERUNGEN

  1. Die am 8. Juli 2005 gehaltene Versammlung von Zertifikatsinhabern ist nicht als eine Aktionärsversammlung der Meinl European Land Limited anzusehen, da keine der beiden im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen der Gesellschaft bei dieser Versammlung anwesend waren.[1] Eine derartige Versammlung war beschlussunfähig und konnte nicht eine Kapitalerhöhung beschliessen.[2]

  2. Inhaber von Zertifikate, welche den Inhabern das Recht einräumen, auf Verlangen im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen zu werden, sind nicht bereits jetzt als Aktionäre der Gesellschaft zu behandeln.[3]

  3. Für die Zwecke einer Hauptversammlung der Aktionäre der Meinl European Land Limited, kann von der Notwendigkeit einer schriftlichen Bevollmächtigung der Zertifikatsinhaber nicht abgesehen werden und diese können nicht mündlich und generell zur Abgabe von Stimmen bevollmächtigt werden, u.A. weil Art. 20.8 der Articles of Association dieser Gesellschaft ausdrücklich festlegt, dass Stimmrechtsvollmachten schriftlich erteilt und eingereicht werden müssen.[4]

  4. Das eventuelle Fehlen jeglicher Bevollmächtigung kann durch eine Akzeptanz der von Zertifikatsinhabern abgegebenen Stimmen seitens des Versammlungsvorsitzenden nicht geheilt werden, auch unter Berücksichtigung von Art. 20.5 der Articles of Association dieser Gesellschaft.[5]

  5. Die Eintragung einer Kapitalerhöhung in dem Handelsregister der Ärmelkanalinsel Jersey kann eine eventuelle Nichtigkeit des Beschlusses der Kapitalerhöhung nicht heilen, auch wenn während vier Jahre danach gegen diesen Beschluss, bzw. dessen Eintragung in das Handelsregister keine Einwände geltend gemacht, bzw. keine Anfechtung bei den zuständigen Behörden oder Gerichten eingereicht wurde.[6] Auch die Österreichische Kontrollbank A.G. kann sich nicht auf die Eintragung als Heilung einer eventuellen Nichtigkeit berufen.[7]

  6. Die am 8. Juli 2005 gehaltene Versammlung von Zertifikatsinhabern hat keine rechtsgültige Kapitalerhöhung beschlossen und die Kapitalerhöhung wurde auch nicht mittels informeller Zustimmung oder Duldung durch die beiden eingetragenen Aktionäre der Meinl European Land Limited beschlossen.[8]


SCHWEIZERISCHES INSTITUT FÜR RECHTSVERGLEICHUNG

Dr. Lukas Heckendorn Urscheler

Leiter der wissenschaftlichen Abteilung

Martin Sychold

Bereichsleiter Common Law,
gemischte und Übergangsrechtsordnungen

10. Mai 2010

Beschluss des Handelsgerichts in Wien

Die Meinl European Land – jetzige Atrium – kann in Wien geklagt werden, obwohl der  Firmensitz in Jersey liegt.  Klagen an CEO Rachel Lavine können damit jetzt offiziell zugestellt werden. Dieser Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

15. Februar 2010

Dipl.-Dolm. Dr. jur. Fritz Kleiner als Gutachter in Causa Meinl bestellt

Der Grazer Wirtschaftstreuhänder Dipl.-Dolm. Dr. jur. Fritz Kleiner wurde als Hauptgutachter in der Causa Meinl bestellt. Er gilt als Spezialist für große und schwierige Wirtschaftsfälle. So war Dipl.-Dolm. Dr. jur. Fritz Kleiner  auch schon im Bawag-Prozess tätig.
Der Deutsche Gutachter Andreas Freudenmann wird ein zweites Gutachten, und zwar über Turbozertifikate und ihre Rolle bei den Kursverlusten der MEL  erstellen. Freudenmann ist Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Stuttgarter Börse.
Es ist für die geschädigten Anleger jedenfalls erfreulich, dass nicht nur in den Zivilprozessen eine Klärung herbeigeführt wird sondern auch von der Staatsanwaltschaft die Aufarbeitung vorangetrieben wird.
Laut Berichten in den verschiedenen Printmedien hält die Meinl Bank die Bestellung eines neuen Gutachter für „nicht notwendig“.

2. Dezember 2009

In der Hauptversammlung der MEL 2005 wurden 13 Mio. Zertifikate welche im Fremdbesitz sind durch eine Rechtsanwältin vertreten. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass Sie die Interessen der Kunden der Meinl Bank vertrete. Gleiches war bei der Hauptversammlung 2007, da waren es bereits 105 Mio. Zertifikate im Fremdbesitz welche durch einen Anwalt vertreten wurden.

Uns interessiert, wie viele Zertifikatsinhaber der Meinl Bank Vollmacht für die Vertretung in den Hauptversammlungen erteilt haben! Teilen Sie uns mit, falls Sie Vollmacht erteilt haben!

19. Oktober 2009

Klagsflut gegen die Meinl Bank

Die Klagswelle gegen die Meinl Bank in Sachen Meinl European Land rollt massiver denn je. Eine Sammelklage für 1584 MEL-Anleger hat jetzt AdvoFin eingebracht.

In wenigen Tagen soll im Strafverfahren Meinl European Land (MEL)-Meinl Bank ein neuer Sachverständiger bestellt werden, um das spektakuläre Ermittlungsverfahren auf Vordermann zu bringen. Dem Vernehmen nach ist der Grazer Gutachter Fritz Kleiner, der u.a. im Bawag-Prozess brillierte, erste Wahl der Staatsanwaltschaft Wien.

Indes türmt sich an der Klagsfront gegen Meinl eine Prozesslawine auf, die das Handelsgericht Wien massiv überlastet. Denn in Sachen Irrtumsanfechtung der Kapitalerhöhung vom November 2006 läuft in Kürze die dreijährige Verjährungsfrist ab.

So hat der Prozessfinanzierer AdvoFin um Franz Kallinger Anfang Oktober eine Sammelklage für 1584 MEL-Geschädigte dem Gericht übermittelt. Bereits im Februar 2009 wurde die erste Tranche für 187 MEL-Geschädigte eingeklagt. Im Mittelpunkt steht die Irrtumsanfechtung bzw. die Rückabwicklung der getätigten Investments wegen mutmaßlich falscher oder fehlender Informationen.

8688 MEL-Geschädigte

„Wir vertreten 8688 Geschädigte mit einem Schadensvolumen von 148 Millionen €“, bestätigt AdvoFin-Chef Kallinger. „Wir bringen derzeit täglich zwischen fünf und acht Klagen ein, 112 Klagen sind bereits draußen.“ Nachsatz: „Bis März 2010 werden wir rund 600 Einzel- und fünf bis sechs Sammelklagen überreichen.“ Der Grund für die Klagsflut liegt darin, dass die Meinl-Anwälte keinen Verjährungsverzicht abgeben. Das heißt die Ansprüche würden nach Ablauf der Frist verjähren.

„Auch unsere Kanzlei hat vor Einbringung der Klagen versucht, aus ökonomischen Gründen von der Meinl Bank einen Verjährungsverzicht zu erhalten, was nicht akzeptiert worden ist“, sagt Anwalt Harald Christandl, der 460 Anleger vertritt. „Wir haben bereits 70 Klagen eingebracht und 200 weitere sind in der Warteschleife.“ Hier gelte es noch u.a. die Rechtsschutzdeckung abzuklären. Christandl:  „Wir haben vor, Anfang 2010 mit einer Klagehäufung die Ansprüche für die restlichen Mandanten durchzusetzen.“  Auch Anwalt Michael Poduschka, der 836 Geschädigte vertritt, hat schon 216 Meinl-Klagen eingebracht, weitere 30 sind in der Pipeline. „Wir haben jetzt die Klagen draußen, die bis Weihnachten verjähren würden“, bestätigt Poduschka.

Die Kanzlei Neumayer Walter & Haslinger hat rund hundert Klagen initiiert und etwa  400 weitere in petto. Und Anwalt Ingo Kapsch von der Kanzlei HLMK hat zwölf MEL-Verfahren (7,6 Millionen € Schaden) angestrengt. Bei einem Anleger geht es um 1,5 Millionen € Schaden.

Sicht der Meinl Bank

„Es sind rund 500 Klagen von Anlegern in Zusammenhang mit den ehemaligen Gesellschaften Meinl European Land, Meinl International Power und Meinl Airports international anhängig“, bestätigt Meinl Bank-Sprecher Herbert Langsner. „Diese Klagen betreffen im Prinzip Kursverluste der Gesellschaften, ausgelöst durch die internationale Finanzkrise im Jahr 2007.“ Das Gros der Klagen „beziehe sich auf angebliche oder tatsächliche Fehler bei der Kundenberatung durch unabhängige Finanzberater“. Für Beratungsfehler hätten die Berater zu haften. Für die Verfahren hat die Bank  44 Millionen € Rücklagen gebildet. (Wirtschaftsblatt)

27. Juli 2009

MEL-Geschädigte gewinnen gegen Meinl Bank – Erfolg für Berater

Drei aktuelle Urteile, zwei davon stammen vom Handelsgericht Wien und eines vom Bezirksgericht für Handelssachen Wien, könnten MEL-Geschädigten nun Anlass zur Hoffnung geben. Bei den drei Urteilen haben sich die Gerichte laut der Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH, die hunderte MEL-Geschädigte vertritt, mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit die Meinl Bank selbst für die von ihr in Verkehr gesetzte irreführende Werbung über Meinl European Land gegenüber dem einzelnen Anleger haftet und ob der Anleger deshalb einfach den Kaufpreis von der Bank zurückverlangen und die Zertifikate zurückgeben darf. Das Handelsgericht Wien und das Bezirksgericht für Handelssachen Wien kommen zu dem Ergebnis, dass die Meinl Bank durch die Hinweise in den von ihr in Verkehr gesetzten Werbeprospekten, das Produkt MEL wäre sicher, da Immobilien dahinterstünden, den einzelnen Anleger in Irrtum geführt hat. Die Anleger hätten nicht gekauft, wenn sie entsprechend darüber aufgeklärt worden wären, dass auch ein Totalverlust möglich sei. Die Bank kann sich nicht darauf verlassen, dass der "freie" Berater irreführende Aussagen in den Werbeprospekten gegenüber dem Endkunden richtigstellt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Gerichte kleingedruckte Hinweise auf den Kapitalmarktprospekt oder die Risikoneigung des Produktes, die der generellen Werbelinie für das Produkt durch die Bank widersprechen, als rechtlich unerheblich angesehen haben.

Die Entscheidungen stellen die ersten Verurteilungen der Meinl Bank zur Rückzahlung des Kaufpreises für MEL-Zertifikate an Anleger dar, die nicht auf einer konkreten Fehlberatung eines Meinl Bank-Bediensteten sondern auf einen bei Anlegern verursachten Irrtum fußen, den die Meinl Bank durch irreführende Werbung über die Produktsicherheit des Produktes Meinl European Land veranlasst hat.

Laut der der Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH müssen Anleger aber aufpassen, da der Kaufvertrag wegen Irrtums angefochten wurde, Irrtum verjährt allerdings innerhalb von drei Jahren ab Kauf.

Die Meinl Bank wird laut aktueller Aussendung jedenfalls Berufung erheben und ist zuversichtlich, dass die Urteile – in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben für selbständige Berater/WPDLU – von der Instanz abgeändert werden und klargestellt wird, dass sich eine Depotbank unabhängig von der Existenz von Werbeprospekten sehr wohl darauf verlassen können muss, dass ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das vom Kunden als Anlageberater beauftragt wird, seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ernst nimmt und erfüllt.

15. Juli 2009

Prozessplan über Zertifikate-Rückkäufe festgelegt

HG-Wien-Sprecher Schinzel: Erste Einvernahmen für 26. November angesetzt

Wien - Die erste Verhandlung in der Meinl-Causa um die umstrittenen Rückkäufe von Zertifikaten vom Sommer 2007 der Meinl European Land (jetzt Atrium European Real State) ist gestern, Dienstag, am Handelsgericht Wien abgehalten worden. Dabei wurde der Prozessplan festgelegt. Erste Einvernahmen seien für den 26. November vorgesehen, teilte der Sprecher des Handelsgerichts, Heinz-Peter Schinzel, mit. Weitere Details gab er nicht bekannt.

Der Prozessfinanzierer von AdvoFin wirft der Meinl Bank vor, dass die Hauptversammlung vom 23. August 2007 und damit der rückwirkende Beschluss der Rückkäufe ungültig gewesen seien. Zwischen April und August 2007 wurden laut Medienberichten über den MEL-Market-Maker Meinl Bank insgesamt 88,8 Millionen MEL-Zertifikate auf Rechnung der Immobiliengesellschaft zurückgekauft, wofür 1,8 Mrd. Euro der MEL eingesetzt wurden. Erst Ende Juli 2007 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass MEL plane, eigene Papiere vom Markt zurückzukaufen. Dazu wurde eine Hauptversammlung für 23. August angesetzt.

Dass die Rückkäufe zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend abgeschlossen waren, wurde laut diesen Berichten verschwiegen. Die Anleger seien durch die Rückkäufe in ihrem Vermögen geschädigt worden, so der Vorwurf. Die Meinl Bank und Julius Meinl haben alle Vorwürfe strikt zurückgewiesen.

In dem Verfahren ist auch die Osterreichische Kontrollbank (OeKB) involviert: Die MEL-Papiere sind Zertifikate auf Aktien: die Aktien werden von der OeKB gehalten. Sie soll auch der größte Aktionär sein. Ende Juni erklärte der Prozessfinanzierer, dass die Kontrollbank weder bei der Hauptversammlung anwesend gewesen sei noch eine Vollmacht erteilt habe. Weil die OeKB von AdvoFin als Treuhänder gesehen wird, wurde neben der Meinl Bank auch die Kontrollbank geklagt.

Gegen Julius Meinl V. wird wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit der MEL ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung. (APA)

1. Juli 2009

Mit  30. Juni 2009 hat die Anmeldefrist zur Teilnahme an der Sammelklage Meinl geendet. Weitere Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

10. April 2009

Der von der AdvoFin beauftragte Anlegeranwalt Mag. Ulrich Salburg bringt beim Bezirksgericht Hartberg eine Klage gegen Julius Meinl V. sowie einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zur Sicherung der Klagsforderung (Veräußerungs- und Belastungsverbot der Liegenschaft Meinls in Rabenwald) ein.

6. April 2009

Der von der AdvoFin beauftragte Anlegeranwalt Mag. Ulrich Salburg bringt beim Bezirksgericht Döbling einen Antrag auf (vorerst teilweise) Sicherung der Rekordkaution für die Enthaftung von Julius Meinl V. in Höhe von 100 Millionen Euro ein.

2. April 2009

Wie heute bekannt wurde ist Julius Meinl V. im Anschluss an eine Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft aufgrund Fluchtgefahr festgenommen worden. Laut Medieninformationen werden ihm Anlegerbetrug, Untreue und Provisionsschinderei vorgeworfen.

-> Artikel im Wirtschaftsblatt vom 02.04.2009

Februar 2009

Für 210 Geschädigte wurde eine Klage eingereicht.

Inhaltlich handelt es sich bei dieser Klage um:

  • Wandlung wegen Nichtigkeit der Kapitalerhöhung Februar 2006
  • Vertragsanfechtung wegen Irrtums

Februar 2009

Eine neuerliche Klage wurde gegen die Meinl Bank AG und gegen die Österreichische Kontrollbank AG eingebracht.

Inhaltlich geht es in dieser Klage um:

  • Wandlung wegen Nichtigkeit der Kapitalerhöhung 
  • Vertragsanfechtung wegen Irrtums
  • Irreführung hinsichtlich der Kapitalerhöhung im Februar 2007 (Aktienrückkauf)

Dezember 2008

Eine weitere Klage wurde gegen Meinl Bank AG, Meinl Success Finanz AG und Attrium European Real Estate Ltd. eingebracht.

In dieser Klage geht es um die Kapitalerhöhung November 2006.

Die Klage stützt sich auf

  • Vertragsanfechtung wegen Irrtum
  • Schadenersatz
  • § 874 ABGB (List)

Oktober 2008

Zu der eingebrachten Musterklage liegen nun die Klagebeantwortungen der Meinl AG und der Meinl Success Finanz AG vor. Die Klagebeantwortung der Meinl European Land fehlt noch. Es werden nun dazu von Rechtsanwalt Mag. Salburg die entsprechenden Schriftsätze eingebracht.

Im laufenden Strafverfahren gegen Julius Meinl wurde als Sachverständiger Herr Mag. jur. Thomas Havranek vom Gericht bestellt und beauftragt ein Gutachten zu erstellen.

Nach vorliegen weiterer Unterlagen und Informationen werden wir ausführlich berichten.

Die erste Musterklage gegen

  • Meinl Bank AG
  • Meinl Success Finanz AG und
  • Meinl European Land

wurde am 17. Juni 2008 beim Handelsgericht in Wien eingebracht.

Sie können sich unserer Klagsaktion noch gerne anschließen.

Meinl European Land Historie bis September 2007

Die Gründung des Unternehmens erfolgt 1997 unter dem Namen "Central European Land Limited". Im Jahr 2002 erfolgt die Umfirmierung auf "Meinl European Land Limited". Sitz des Unternehmens ist laut Satzung St. Helier / Jersey. Neben "Meinl European Land Limited" existiert noch die ebenfalls in Jersey registrierte Meinl European Real Estate ltd, welche die operative Managementtätigkeit für das Unternehmen durchführt.  Unternehmensgegenstand der Meinl European Land ist die Akquisition und Entwicklung von Immobilien, vorrangig in Mittel- und Osteuropa.

Im November 2002 erfolgt der Börsengang der Meinl European Land mit einer Notierung an der Wiener Börse. MEL emittiert keine Aktien, sondern sogenannte ADC- Zertifikate. Ein ADC ist ein Inhaber-Wertpapier, das an einer Börse gehandelt wird, dabei hält die Österreichische Kontrollbank in einem Treuhandverhältnis die zugrunde liegenden Wertpapiere, in diesem Fall Namensaktien an der Meinl European Land. Das ADC gibt dem jeweiligen Inhaber das Recht auf Partizipation an der Wertentwicklung, die Mitbestimmungsrechte an dem Unternehmen stehen jedoch dem Inhaber eines ADCs nicht zu. 

Ab dem Jahr 2003 erfolgen die ersten Kapitalerhöhungen der Gesellschaft. 2006 erfolgt die Ausgabe von 150 Mio. sogenannter "partly paid shares", teileinbezahlter Aktien, welche üblicherweise von institutionellen Anlegern gezeichnet werden. Für diese nicht über die Börse veräußerten „partly paid shares“ wurde im konkreten Fall nur ein Cent je Aktie gezahlt. Diesen Aktien kommt dennoch volles Stimmrecht zu. Insgesamt halten diese Aktien derzeit ein Drittel der Stimmrechte der MEL.

Laut Börsenprospekt 2007 ist die Tshela Nominees A.V.V.B.V. mit Sitz auf Aruba Inhaber der „partly paid shares“. Wer allerdings Eigentümer der Tshela Nominees A.V.V.B.V. ist, ist nicht bekannt. Medienberichten zufolge könnte die Meinl Bank Eigentümer sein.

Im Sommer 2006 legt Meinl European Land ein internationales Medium Term Note Programm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 2 Milliarden Euro auf. Medium Term Notes sind mittelfristige Schuldverschreibungen.

Ab April 2007 beginnt MEL große Mengen eigener Wertpapiere zurückzukaufen. Die MEL-Anleger erfahren davon vorerst nichts. In Summe wechselten so seit April 2007 mehr als 88 Millionen Titel im Wert von damals 1,8 Milliarden Euro den Besitzer.

Erst mit 23. August 2007 erfolgt eine außerordentliche Hauptversammlung der MEL, in der das Board of Directors ermächtigt wurde, bis zu zwanzig Prozent an eigenen Zertifikaten der MEL zu erwerben. Als höchster Preis wird der jeweilige Durchschnittspreis der letzten 90 Kalendertage zuzüglich zehn Prozent festgelegt. Wer an dieser Hauptversammlung teilnimmt, ist unklar. Am 28. Juli 2007 veröffentlicht Meinl European Land eine Ad-hoc-Mitteilung, in der ein Rückkauf-Programm angekündigt wird, und zwar im Ausmaß von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals. Zu diesem Zeitpunkt ist der Rückkauf aber schon zum Großteil durchgeführt.

Laut eigenen Angaben hält MEL ende September 2007  19,7 % an eigenen Zertifikaten im Wert von 1.815.506.787 Euro, welche zu einem Durchschnittskurs von 20,43 Euro erworben wurden.

Nach Bekanntwerdens des Rückkaufs der Zertifikate fällt der Kurs der Meinl European Land stark, teilweise beträgt der Tages-Schlusskurs weniger als  9 Euro. Im Juni 2007 wurden die Zertifikate des Unternehmens noch mit über 21 Euro gehandelt. Die Aktien notieren damit unter dem Ausgabewert des Jahres 2002. Die Kursverluste für einzelnen Geschädigten sind enorm.  

Ausgehend von dieser Historie ergeben sich folgende Fragen:

-) Das Medium Term Note Programm im Sommer 2006 wurde durch Meinl European Land durchgeführt, um der Gesellschaft frisches Kapital zur Verfügung zu stellen. Für die Gesellschaft und deren Anleger war dieses Programm allerdings mit hohen Kosten verbunden. Statt Liquidität  über die Ausgabe von Schuldverschreibungen zu erhöhen, wäre es der MEL möglich gewesen, die ausständigen Einzahlungen auf die ausgegebenen "partly paid shares" einzufordern, dies ohne Belastung der Gesellschaft. Somit stellt sich die Frage, warum die kostspieligere Variante gewählt wurde, dies insbesondere deshalb, da nach den vorliegenden Informationen gar kein Kapitalbedarf bestand.

-) Der Kursverfall der MEL- Zertifikate ist Resultat des Rückkaufs eigener Zertifikate durch MEL, welcher entgegen der Bestimmungen des österreichischen Aktienrechts durchgeführt wurde. Das Motiv für den durchgeführten Rückkauf ist unklar. Auffällig ist, dass im  Sommer 2007 zeitgleich ein Börsegang eines Unternehmens  aus  dem Meinl - Umfeld an der Wiener Börse stattgefunden hat. Dieser Börsegang  (Meinl International Power) erfolgt unter großer medialer Anteilnahme im August 2007. Evident ist jedenfalls, dass angesichts der Krise auf den Immobilienmärkten der Kurs der MEL- Zertifikate im Zeitraum Frühjahr und Sommer 2007 nur durch die erfolgten Anteilsrückkäufe der MEL stabilisiert werden konnte und ein Kursverfall der MEL im Zeitraum des Börsegangs von Meinl International Power verhindert wurde - dies allerdings zum Schaden der Inhaber von MEL -Zertifikaten.

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