Wir finanzieren Prozesse

Eine Teilnahme an der Sammelklage ist nicht mehr möglich. Die Anmeldefrist endete mit 30. Juni 2009!

18. Mai 2010

Am 8. Juli 2005 wurde in Wien eine Hauptversammlung der Meinl European Land abgehalten. Bei dieser  Hauptversammlung wurde das Kapital von 100 Millionen auf 500 Millionen Stück Aktien erhöht. Bei dieser Hauptversammlung war kein einziger Aktionär anwesend. Die  Zertifikatsinhaber wären nur  stimmberechtigt  gewesen, wenn den Inhabern von Zertifikaten eine Vollmacht der Österreichischen Kontrollbank ausgestellt worden wäre. Die Österreichische Kontrollbank hat uns bestätigt, dass keine einzige Vollmacht ausgestellt wurde – auch an die Meinl Bank wurde keine Vollmacht ausgestellt.

Auf Grund dieser Tatsachen haben wir beim Schweizer Institut für Rechtsvergleichung (dieses Institut gehört zum Schweizer Justizministerium und ist auf Jersey-Recht spezialisiert) ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit dieser Hauptversammlung in Auftrag gegeben.

Hier die Schlussfolgerungen aus dem Gutachten:

V.        SCHLUSSFOLGERUNGEN

  1. Die am 8. Juli 2005 gehaltene Versammlung von Zertifikatsinhabern ist nicht als eine Aktionärsversammlung der Meinl European Land Limited anzusehen, da keine der beiden im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen der Gesellschaft bei dieser Versammlung anwesend waren.[1] Eine derartige Versammlung war beschlussunfähig und konnte nicht eine Kapitalerhöhung beschliessen.[2]

  2. Inhaber von Zertifikate, welche den Inhabern das Recht einräumen, auf Verlangen im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen zu werden, sind nicht bereits jetzt als Aktionäre der Gesellschaft zu behandeln.[3]

  3. Für die Zwecke einer Hauptversammlung der Aktionäre der Meinl European Land Limited, kann von der Notwendigkeit einer schriftlichen Bevollmächtigung der Zertifikatsinhaber nicht abgesehen werden und diese können nicht mündlich und generell zur Abgabe von Stimmen bevollmächtigt werden, u.A. weil Art. 20.8 der Articles of Association dieser Gesellschaft ausdrücklich festlegt, dass Stimmrechtsvollmachten schriftlich erteilt und eingereicht werden müssen.[4]

  4. Das eventuelle Fehlen jeglicher Bevollmächtigung kann durch eine Akzeptanz der von Zertifikatsinhabern abgegebenen Stimmen seitens des Versammlungsvorsitzenden nicht geheilt werden, auch unter Berücksichtigung von Art. 20.5 der Articles of Association dieser Gesellschaft.[5]

  5. Die Eintragung einer Kapitalerhöhung in dem Handelsregister der Ärmelkanalinsel Jersey kann eine eventuelle Nichtigkeit des Beschlusses der Kapitalerhöhung nicht heilen, auch wenn während vier Jahre danach gegen diesen Beschluss, bzw. dessen Eintragung in das Handelsregister keine Einwände geltend gemacht, bzw. keine Anfechtung bei den zuständigen Behörden oder Gerichten eingereicht wurde.[6] Auch die Österreichische Kontrollbank A.G. kann sich nicht auf die Eintragung als Heilung einer eventuellen Nichtigkeit berufen.[7]

  6. Die am 8. Juli 2005 gehaltene Versammlung von Zertifikatsinhabern hat keine rechtsgültige Kapitalerhöhung beschlossen und die Kapitalerhöhung wurde auch nicht mittels informeller Zustimmung oder Duldung durch die beiden eingetragenen Aktionäre der Meinl European Land Limited beschlossen.[8]


SCHWEIZERISCHES INSTITUT FÜR RECHTSVERGLEICHUNG

Dr. Lukas Heckendorn Urscheler

Leiter der wissenschaftlichen Abteilung

Martin Sychold

Bereichsleiter Common Law,
gemischte und Übergangsrechtsordnungen

10. Mai 2010

Beschluss des Handelsgerichts in Wien

Die Meinl European Land – jetzige Atrium – kann in Wien geklagt werden, obwohl der  Firmensitz in Jersey liegt.  Klagen an CEO Rachel Lavine können damit jetzt offiziell zugestellt werden. Dieser Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

15. Februar 2010

Dipl.-Dolm. Dr. jur. Fritz Kleiner als Gutachter in Causa Meinl bestellt

Der Grazer Wirtschaftstreuhänder Dipl.-Dolm. Dr. jur. Fritz Kleiner wurde als Hauptgutachter in der Causa Meinl bestellt. Er gilt als Spezialist für große und schwierige Wirtschaftsfälle. So war Dipl.-Dolm. Dr. jur. Fritz Kleiner  auch schon im Bawag-Prozess tätig.
Der Deutsche Gutachter Andreas Freudenmann wird ein zweites Gutachten, und zwar über Turbozertifikate und ihre Rolle bei den Kursverlusten der MEL  erstellen. Freudenmann ist Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Stuttgarter Börse.
Es ist für die geschädigten Anleger jedenfalls erfreulich, dass nicht nur in den Zivilprozessen eine Klärung herbeigeführt wird sondern auch von der Staatsanwaltschaft die Aufarbeitung vorangetrieben wird.
Laut Berichten in den verschiedenen Printmedien hält die Meinl Bank die Bestellung eines neuen Gutachter für „nicht notwendig“.

2. Dezember 2009

In der Hauptversammlung der MEL 2005 wurden 13 Mio. Zertifikate welche im Fremdbesitz sind durch eine Rechtsanwältin vertreten. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass Sie die Interessen der Kunden der Meinl Bank vertrete. Gleiches war bei der Hauptversammlung 2007, da waren es bereits 105 Mio. Zertifikate im Fremdbesitz welche durch einen Anwalt vertreten wurden.

Uns interessiert, wie viele Zertifikatsinhaber der Meinl Bank Vollmacht für die Vertretung in den Hauptversammlungen erteilt haben! Teilen Sie uns mit, falls Sie Vollmacht erteilt haben!

19. Oktober 2009

Klagsflut gegen die Meinl Bank

Die Klagswelle gegen die Meinl Bank in Sachen Meinl European Land rollt massiver denn je. Eine Sammelklage für 1584 MEL-Anleger hat jetzt AdvoFin eingebracht.

In wenigen Tagen soll im Strafverfahren Meinl European Land (MEL)-Meinl Bank ein neuer Sachverständiger bestellt werden, um das spektakuläre Ermittlungsverfahren auf Vordermann zu bringen. Dem Vernehmen nach ist der Grazer Gutachter Fritz Kleiner, der u.a. im Bawag-Prozess brillierte, erste Wahl der Staatsanwaltschaft Wien.

Indes türmt sich an der Klagsfront gegen Meinl eine Prozesslawine auf, die das Handelsgericht Wien massiv überlastet. Denn in Sachen Irrtumsanfechtung der Kapitalerhöhung vom November 2006 läuft in Kürze die dreijährige Verjährungsfrist ab.

So hat der Prozessfinanzierer AdvoFin um Franz Kallinger Anfang Oktober eine Sammelklage für 1584 MEL-Geschädigte dem Gericht übermittelt. Bereits im Februar 2009 wurde die erste Tranche für 187 MEL-Geschädigte eingeklagt. Im Mittelpunkt steht die Irrtumsanfechtung bzw. die Rückabwicklung der getätigten Investments wegen mutmaßlich falscher oder fehlender Informationen.

8688 MEL-Geschädigte

„Wir vertreten 8688 Geschädigte mit einem Schadensvolumen von 148 Millionen €“, bestätigt AdvoFin-Chef Kallinger. „Wir bringen derzeit täglich zwischen fünf und acht Klagen ein, 112 Klagen sind bereits draußen.“ Nachsatz: „Bis März 2010 werden wir rund 600 Einzel- und fünf bis sechs Sammelklagen überreichen.“ Der Grund für die Klagsflut liegt darin, dass die Meinl-Anwälte keinen Verjährungsverzicht abgeben. Das heißt die Ansprüche würden nach Ablauf der Frist verjähren.

„Auch unsere Kanzlei hat vor Einbringung der Klagen versucht, aus ökonomischen Gründen von der Meinl Bank einen Verjährungsverzicht zu erhalten, was nicht akzeptiert worden ist“, sagt Anwalt Harald Christandl, der 460 Anleger vertritt. „Wir haben bereits 70 Klagen eingebracht und 200 weitere sind in der Warteschleife.“ Hier gelte es noch u.a. die Rechtsschutzdeckung abzuklären. Christandl:  „Wir haben vor, Anfang 2010 mit einer Klagehäufung die Ansprüche für die restlichen Mandanten durchzusetzen.“  Auch Anwalt Michael Poduschka, der 836 Geschädigte vertritt, hat schon 216 Meinl-Klagen eingebracht, weitere 30 sind in der Pipeline. „Wir haben jetzt die Klagen draußen, die bis Weihnachten verjähren würden“, bestätigt Poduschka.

Die Kanzlei Neumayer Walter & Haslinger hat rund hundert Klagen initiiert und etwa  400 weitere in petto. Und Anwalt Ingo Kapsch von der Kanzlei HLMK hat zwölf MEL-Verfahren (7,6 Millionen € Schaden) angestrengt. Bei einem Anleger geht es um 1,5 Millionen € Schaden.

Sicht der Meinl Bank

„Es sind rund 500 Klagen von Anlegern in Zusammenhang mit den ehemaligen Gesellschaften Meinl European Land, Meinl International Power und Meinl Airports international anhängig“, bestätigt Meinl Bank-Sprecher Herbert Langsner. „Diese Klagen betreffen im Prinzip Kursverluste der Gesellschaften, ausgelöst durch die internationale Finanzkrise im Jahr 2007.“ Das Gros der Klagen „beziehe sich auf angebliche oder tatsächliche Fehler bei der Kundenberatung durch unabhängige Finanzberater“. Für Beratungsfehler hätten die Berater zu haften. Für die Verfahren hat die Bank  44 Millionen € Rücklagen gebildet. (Wirtschaftsblatt)

27. Juli 2009

MEL-Geschädigte gewinnen gegen Meinl Bank – Erfolg für Berater

Drei aktuelle Urteile, zwei davon stammen vom Handelsgericht Wien und eines vom Bezirksgericht für Handelssachen Wien, könnten MEL-Geschädigten nun Anlass zur Hoffnung geben. Bei den drei Urteilen haben sich die Gerichte laut der Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH, die hunderte MEL-Geschädigte vertritt, mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit die Meinl Bank selbst für die von ihr in Verkehr gesetzte irreführende Werbung über Meinl European Land gegenüber dem einzelnen Anleger haftet und ob der Anleger deshalb einfach den Kaufpreis von der Bank zurückverlangen und die Zertifikate zurückgeben darf. Das Handelsgericht Wien und das Bezirksgericht für Handelssachen Wien kommen zu dem Ergebnis, dass die Meinl Bank durch die Hinweise in den von ihr in Verkehr gesetzten Werbeprospekten, das Produkt MEL wäre sicher, da Immobilien dahinterstünden, den einzelnen Anleger in Irrtum geführt hat. Die Anleger hätten nicht gekauft, wenn sie entsprechend darüber aufgeklärt worden wären, dass auch ein Totalverlust möglich sei. Die Bank kann sich nicht darauf verlassen, dass der "freie" Berater irreführende Aussagen in den Werbeprospekten gegenüber dem Endkunden richtigstellt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Gerichte kleingedruckte Hinweise auf den Kapitalmarktprospekt oder die Risikoneigung des Produktes, die der generellen Werbelinie für das Produkt durch die Bank widersprechen, als rechtlich unerheblich angesehen haben.

Die Entscheidungen stellen die ersten Verurteilungen der Meinl Bank zur Rückzahlung des Kaufpreises für MEL-Zertifikate an Anleger dar, die nicht auf einer konkreten Fehlberatung eines Meinl Bank-Bediensteten sondern auf einen bei Anlegern verursachten Irrtum fußen, den die Meinl Bank durch irreführende Werbung über die Produktsicherheit des Produktes Meinl European Land veranlasst hat.

Laut der der Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH müssen Anleger aber aufpassen, da der Kaufvertrag wegen Irrtums angefochten wurde, Irrtum verjährt allerdings innerhalb von drei Jahren ab Kauf.

Die Meinl Bank wird laut aktueller Aussendung jedenfalls Berufung erheben und ist zuversichtlich, dass die Urteile – in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben für selbständige Berater/WPDLU – von der Instanz abgeändert werden und klargestellt wird, dass sich eine Depotbank unabhängig von der Existenz von Werbeprospekten sehr wohl darauf verlassen können muss, dass ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das vom Kunden als Anlageberater beauftragt wird, seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ernst nimmt und erfüllt.

15. Juli 2009

Prozessplan über Zertifikate-Rückkäufe festgelegt

HG-Wien-Sprecher Schinzel: Erste Einvernahmen für 26. November angesetzt

Wien - Die erste Verhandlung in der Meinl-Causa um die umstrittenen Rückkäufe von Zertifikaten vom Sommer 2007 der Meinl European Land (jetzt Atrium European Real State) ist gestern, Dienstag, am Handelsgericht Wien abgehalten worden. Dabei wurde der Prozessplan festgelegt. Erste Einvernahmen seien für den 26. November vorgesehen, teilte der Sprecher des Handelsgerichts, Heinz-Peter Schinzel, mit. Weitere Details gab er nicht bekannt.

Der Prozessfinanzierer von AdvoFin wirft der Meinl Bank vor, dass die Hauptversammlung vom 23. August 2007 und damit der rückwirkende Beschluss der Rückkäufe ungültig gewesen seien. Zwischen April und August 2007 wurden laut Medienberichten über den MEL-Market-Maker Meinl Bank insgesamt 88,8 Millionen MEL-Zertifikate auf Rechnung der Immobiliengesellschaft zurückgekauft, wofür 1,8 Mrd. Euro der MEL eingesetzt wurden. Erst Ende Juli 2007 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass MEL plane, eigene Papiere vom Markt zurückzukaufen. Dazu wurde eine Hauptversammlung für 23. August angesetzt.

Dass die Rückkäufe zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend abgeschlossen waren, wurde laut diesen Berichten verschwiegen. Die Anleger seien durch die Rückkäufe in ihrem Vermögen geschädigt worden, so der Vorwurf. Die Meinl Bank und Julius Meinl haben alle Vorwürfe strikt zurückgewiesen.

In dem Verfahren ist auch die Osterreichische Kontrollbank (OeKB) involviert: Die MEL-Papiere sind Zertifikate auf Aktien: die Aktien werden von der OeKB gehalten. Sie soll auch der größte Aktionär sein. Ende Juni erklärte der Prozessfinanzierer, dass die Kontrollbank weder bei der Hauptversammlung anwesend gewesen sei noch eine Vollmacht erteilt habe. Weil die OeKB von AdvoFin als Treuhänder gesehen wird, wurde neben der Meinl Bank auch die Kontrollbank geklagt.

Gegen Julius Meinl V. wird wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit der MEL ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung. (APA)

1. Juli 2009

Mit  30. Juni 2009 hat die Anmeldefrist zur Teilnahme an der Sammelklage Meinl geendet. Weitere Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

10. April 2009

Der von der AdvoFin beauftragte Anlegeranwalt Mag. Ulrich Salburg bringt beim Bezirksgericht Hartberg eine Klage gegen Julius Meinl V. sowie einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zur Sicherung der Klagsforderung (Veräußerungs- und Belastungsverbot der Liegenschaft Meinls in Rabenwald) ein.

6. April 2009

Der von der AdvoFin beauftragte Anlegeranwalt Mag. Ulrich Salburg bringt beim Bezirksgericht Döbling einen Antrag auf (vorerst teilweise) Sicherung der Rekordkaution für die Enthaftung von Julius Meinl V. in Höhe von 100 Millionen Euro ein.

2. April 2009

Wie heute bekannt wurde ist Julius Meinl V. im Anschluss an eine Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft aufgrund Fluchtgefahr festgenommen worden. Laut Medieninformationen werden ihm Anlegerbetrug, Untreue und Provisionsschinderei vorgeworfen.

-> Artikel im Wirtschaftsblatt vom 02.04.2009

Februar 2009

Für 210 Geschädigte wurde eine Klage eingereicht.

Inhaltlich handelt es sich bei dieser Klage um:

  • Wandlung wegen Nichtigkeit der Kapitalerhöhung Februar 2006
  • Vertragsanfechtung wegen Irrtums

Februar 2009

Eine neuerliche Klage wurde gegen die Meinl Bank AG und gegen die Österreichische Kontrollbank AG eingebracht.

Inhaltlich geht es in dieser Klage um:

  • Wandlung wegen Nichtigkeit der Kapitalerhöhung 
  • Vertragsanfechtung wegen Irrtums
  • Irreführung hinsichtlich der Kapitalerhöhung im Februar 2007 (Aktienrückkauf)

Dezember 2008

Eine weitere Klage wurde gegen Meinl Bank AG, Meinl Success Finanz AG und Attrium European Real Estate Ltd. eingebracht.

In dieser Klage geht es um die Kapitalerhöhung November 2006.

Die Klage stützt sich auf

  • Vertragsanfechtung wegen Irrtum
  • Schadenersatz
  • § 874 ABGB (List)

Oktober 2008

Zu der eingebrachten Musterklage liegen nun die Klagebeantwortungen der Meinl AG und der Meinl Success Finanz AG vor. Die Klagebeantwortung der Meinl European Land fehlt noch. Es werden nun dazu von Rechtsanwalt Mag. Salburg die entsprechenden Schriftsätze eingebracht.

Im laufenden Strafverfahren gegen Julius Meinl wurde als Sachverständiger Herr Mag. jur. Thomas Havranek vom Gericht bestellt und beauftragt ein Gutachten zu erstellen.

Nach vorliegen weiterer Unterlagen und Informationen werden wir ausführlich berichten.

Die erste Musterklage gegen

  • Meinl Bank AG
  • Meinl Success Finanz AG und
  • Meinl European Land

wurde am 17. Juni 2008 beim Handelsgericht in Wien eingebracht.

Sie können sich unserer Klagsaktion noch gerne anschließen.

Meinl European Land Historie bis September 2007

Die Gründung des Unternehmens erfolgt 1997 unter dem Namen "Central European Land Limited". Im Jahr 2002 erfolgt die Umfirmierung auf "Meinl European Land Limited". Sitz des Unternehmens ist laut Satzung St. Helier / Jersey. Neben "Meinl European Land Limited" existiert noch die ebenfalls in Jersey registrierte Meinl European Real Estate ltd, welche die operative Managementtätigkeit für das Unternehmen durchführt.  Unternehmensgegenstand der Meinl European Land ist die Akquisition und Entwicklung von Immobilien, vorrangig in Mittel- und Osteuropa.

Im November 2002 erfolgt der Börsengang der Meinl European Land mit einer Notierung an der Wiener Börse. MEL emittiert keine Aktien, sondern sogenannte ADC- Zertifikate. Ein ADC ist ein Inhaber-Wertpapier, das an einer Börse gehandelt wird, dabei hält die Österreichische Kontrollbank in einem Treuhandverhältnis die zugrunde liegenden Wertpapiere, in diesem Fall Namensaktien an der Meinl European Land. Das ADC gibt dem jeweiligen Inhaber das Recht auf Partizipation an der Wertentwicklung, die Mitbestimmungsrechte an dem Unternehmen stehen jedoch dem Inhaber eines ADCs nicht zu. 

Ab dem Jahr 2003 erfolgen die ersten Kapitalerhöhungen der Gesellschaft. 2006 erfolgt die Ausgabe von 150 Mio. sogenannter "partly paid shares", teileinbezahlter Aktien, welche üblicherweise von institutionellen Anlegern gezeichnet werden. Für diese nicht über die Börse veräußerten „partly paid shares“ wurde im konkreten Fall nur ein Cent je Aktie gezahlt. Diesen Aktien kommt dennoch volles Stimmrecht zu. Insgesamt halten diese Aktien derzeit ein Drittel der Stimmrechte der MEL.

Laut Börsenprospekt 2007 ist die Tshela Nominees A.V.V.B.V. mit Sitz auf Aruba Inhaber der „partly paid shares“. Wer allerdings Eigentümer der Tshela Nominees A.V.V.B.V. ist, ist nicht bekannt. Medienberichten zufolge könnte die Meinl Bank Eigentümer sein.

Im Sommer 2006 legt Meinl European Land ein internationales Medium Term Note Programm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 2 Milliarden Euro auf. Medium Term Notes sind mittelfristige Schuldverschreibungen.

Ab April 2007 beginnt MEL große Mengen eigener Wertpapiere zurückzukaufen. Die MEL-Anleger erfahren davon vorerst nichts. In Summe wechselten so seit April 2007 mehr als 88 Millionen Titel im Wert von damals 1,8 Milliarden Euro den Besitzer.

Erst mit 23. August 2007 erfolgt eine außerordentliche Hauptversammlung der MEL, in der das Board of Directors ermächtigt wurde, bis zu zwanzig Prozent an eigenen Zertifikaten der MEL zu erwerben. Als höchster Preis wird der jeweilige Durchschnittspreis der letzten 90 Kalendertage zuzüglich zehn Prozent festgelegt. Wer an dieser Hauptversammlung teilnimmt, ist unklar. Am 28. Juli 2007 veröffentlicht Meinl European Land eine Ad-hoc-Mitteilung, in der ein Rückkauf-Programm angekündigt wird, und zwar im Ausmaß von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals. Zu diesem Zeitpunkt ist der Rückkauf aber schon zum Großteil durchgeführt.

Laut eigenen Angaben hält MEL ende September 2007  19,7 % an eigenen Zertifikaten im Wert von 1.815.506.787 Euro, welche zu einem Durchschnittskurs von 20,43 Euro erworben wurden.

Nach Bekanntwerdens des Rückkaufs der Zertifikate fällt der Kurs der Meinl European Land stark, teilweise beträgt der Tages-Schlusskurs weniger als  9 Euro. Im Juni 2007 wurden die Zertifikate des Unternehmens noch mit über 21 Euro gehandelt. Die Aktien notieren damit unter dem Ausgabewert des Jahres 2002. Die Kursverluste für einzelnen Geschädigten sind enorm.  

Ausgehend von dieser Historie ergeben sich folgende Fragen:

-) Das Medium Term Note Programm im Sommer 2006 wurde durch Meinl European Land durchgeführt, um der Gesellschaft frisches Kapital zur Verfügung zu stellen. Für die Gesellschaft und deren Anleger war dieses Programm allerdings mit hohen Kosten verbunden. Statt Liquidität  über die Ausgabe von Schuldverschreibungen zu erhöhen, wäre es der MEL möglich gewesen, die ausständigen Einzahlungen auf die ausgegebenen "partly paid shares" einzufordern, dies ohne Belastung der Gesellschaft. Somit stellt sich die Frage, warum die kostspieligere Variante gewählt wurde, dies insbesondere deshalb, da nach den vorliegenden Informationen gar kein Kapitalbedarf bestand.

-) Der Kursverfall der MEL- Zertifikate ist Resultat des Rückkaufs eigener Zertifikate durch MEL, welcher entgegen der Bestimmungen des österreichischen Aktienrechts durchgeführt wurde. Das Motiv für den durchgeführten Rückkauf ist unklar. Auffällig ist, dass im  Sommer 2007 zeitgleich ein Börsegang eines Unternehmens  aus  dem Meinl - Umfeld an der Wiener Börse stattgefunden hat. Dieser Börsegang  (Meinl International Power) erfolgt unter großer medialer Anteilnahme im August 2007. Evident ist jedenfalls, dass angesichts der Krise auf den Immobilienmärkten der Kurs der MEL- Zertifikate im Zeitraum Frühjahr und Sommer 2007 nur durch die erfolgten Anteilsrückkäufe der MEL stabilisiert werden konnte und ein Kursverfall der MEL im Zeitraum des Börsegangs von Meinl International Power verhindert wurde - dies allerdings zum Schaden der Inhaber von MEL -Zertifikaten.

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