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Eine Teilnahme an der Sammelklage ist nicht mehr möglich. Die Anmeldefrist endete mit 15. November 2011!

12. Jänner 2012

Madoff-Opfer gewinnen gegen Bank Austria
 
Laut Handelsgericht haftet die Bank für unvollständigen Primeo-Fonds-Prospekt.

Wien. In der Anlageaffäre um den Primeo Select Fonds, dessen Repräsentantin und Prospektkontrollorin die Bank Austria war, hat das Handelsgericht ein bahnbrechendes Urteil gesprochen. Laut dem Zwischenurteil (Aktenzahl 48 Cg 31/10h-34) muss die Bank dem Wiener Anlegerehepaar R., dass über einen Finanzberater Primeo Fonds-Anteile erworben hat, rund 376.000 Euro zurückzahlen.

Laut Richter Andreas Pablik hatte die Bank Austria die Primeo-Prospekte auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Der Bank ist laut Urteil bekannt gewesen, dass die Vermögenswerte des Fonds zugleich von der Firma BMLIS des (Mega-Betrügers) Bernie Madoff verwaltet und verwahrt wurden.
"Ein solches Zusammenfallen zweier zentraler, sich gegenseitig kontrollierender Aufgaben bei einer einzigen Person stellt eine Angabe dar, die für die Beurteilung des Primeo Fonds von wesentlicher Bedeutung ist", heißt es weiter. "Es bedarf keiner weitwändigen Erläuterungen, dass durch die Konstruktion das Malversationsrisiko erhöht wird." Nachsatz. "Der Volksmund kennt für die gewählte Konstruktion den Sinnspruch ,Den Bock zum Gärtner machen." Laut Urteil muss auf "eine solchen bemerkenswerten und risikoerhöhenden Umstand im Prospekt selbst ausdrücklich und eindeutig hingewiesen werden". "Da das unterlassen wurde, sind die Prospekte schon aus diesem Grund unvollständig", sagt der Richter. "Da die Bank Austria fälschlicherweise die Vollständigkeit des Prospektes bestätigte, haftet sie als Prospektkontrollorin, wobei hier nicht nur von grober Fahrlässigkeit, sondern eher sogar von einem Vorsatz auszugehen ist." Die Bank Austria hat bisher alle Vorwürfe in Sachen Primeo-Madoff bestritten. Das Urteil, das Anwalt Wilfried Opetnik im Auftrag des Prozessfinanzieres AdvoFin erstritten hat, ist nicht rechtskräftig. Der Finanzberater, vertreten von Anwalt Lukas Aigner, ist auf Klägerseite dem Verfahren beigetreten.

12. Dezember 2011

Höchstgericht gibt Madoff-Opfern weitere Möglichkeiten zu klagen

Anlegerschäden: Österreichische Gerichte sind für Klagen gegen ausländische Depot- und Verwaltungsgesellschaften von Primeo zuständig.

Wien. Verschiedene Primeo-Fonds wurden in Österreich von zahlreichen Anlegern gezeichnet. Diese Fonds wurden von Gesellschaften des Millionenbetrügers Bernard Madoff gemanagt, sodass zahlreiche österreichische Anleger hohe Verluste erlitten. Bei der Zulassung des „Primeo Executive Fund“ zum Vertrieb in Österreich trat die österreichische Bank „U.-AG“ (auf der Webseite der Klagsvertreter als die zur UniCredit gehörende Bank Austria identifiziert) als Repräsentant und somit kraft Gesetzes auch als Prospektkontrollor auf. Nach dem Vorbringen des Klägers in einem Fall, in dem der OGH nun über die Zuständigkeit österreichischer Gerichte entschieden hat (7 Ob 245/10w), war das jene Bank, bei der der klagende Anleger ein Konto und ein Wertpapier-Depot unterhielt; die Bank habe nach seinen Angaben unrichtig über die wahren Eigenschaften des Fonds beraten und überdies den Eindruck erweckt, diesen selbst zu managen. Zweitbeklagte ist die Luxemburger Depotbank, die nach Ansicht des Klägers ebenfalls schuldhaft ihre Pflichten verletzt hat. Die Drittbeklagte hat ihren Sitz auf einer Inselgruppe in der Karibik und ist nach Ansicht des Klägers als Verwalterin des Fonds unprofessionell, pflicht- und prospektwidrig vorgegangen.

Das Handelsgericht Wien wies die Klage gegen die Depotbank und die Verwaltungsgesellschaft zurück, weil es sich für unzuständig hielt. Das OLG Wien hob diesen Beschluss jedoch auf – zu Recht, wie nun der OGH entschied.
 
Repräsentant in Österreich

Demnach ist für Klagen gegen eine ausländische Fondsgesellschaft oder deren Verwaltungsgesellschaft, die den Vertrieb ausländischer Fondsanteile in Österreich betreffen, das für den hiesigen Repräsentanten örtlich zuständige Gericht verantwortlich. Dieser Gerichtsstand kann durch Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden. Allerdings führt die Beendigung der Repräsentantenstellung dazu, dass Klagen gegen die ausländischen Gesellschaften nicht mehr am Sitz des Repräsentanten, sondern am Sitz dieser Gesellschaften zugestellt werden müssen. Die Beendigung ist wirksam mit dem Tag ihrer Veröffentlichung.

Nach OGH-Ansicht verlangt das Gesetz aber, dass die ausländische Fondsgesellschaft diese Veröffentlichung vornimmt und nicht der inländische Repräsentant. Da in diesem Fall die Veröffentlichung in der „Wiener Zeitung“ nicht von der ausländischen Fondsgesellschaft vorgenommen wurde, sondern vom Repräsentanten selbst, war sie unwirksam. Die österreichische Bank ist demnach noch immer Repräsentantin des Primeo Executive Fund, Klagen gegen dessen Verwaltungsgesellschaft können nach wie vor in Österreich zu Handen der Bank als Zustellbevollmächtigter eingebracht werden.

Mit dieser Entscheidung hat der OGH die Zuständigkeit österreichischer Gerichte geklärt. Ob die österreichische Bank, die Luxemburger Depotbank oder die karibische Verwaltungsgesellschaft für den entstandenen Schaden haften, wird sich erst im weiteren Gerichtsverfahren zeigen.

Welche Haftung besteht aber zusätzlich für ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit dem Angebot von Fondsanteilen aus einem Drittstaat (weder EU noch EWR)nach dem österreichischen Investmentfondsgesetz? Ein öffentliches Angebot von solchen Fondsanteilen setzt zunächst voraus, dass der ausländische Fonds der Finanzmarktaufsicht ein Kreditinstitut, das die Anforderungen an eine Depotbank erfüllt, als Repräsentanten benennt. Der Repräsentant hat als Prospektkontrollor den Prospekt und dessen Änderungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Der Prospektkontrollor haftet für die schuldhaft erfolgte unrichtige oder unvollständige Kontrolle des Prospekts.

Als Folge der durch die Madoff-Affäre zahlreichen Klagen gegen österreichische Repräsentanten von Drittstaaten-Fonds wurde es für Fonds von außerhalb des EWR zunehmend schwierig, österreichische Banken zu finden, die trotz des Haftungsrisikos zur Übernahme der Repräsentantenstellung bereit waren. Die Entscheidung des OGH wird diese Bereitschaft weiter verringern. Denn ohne Mitwirkung der Fondsgesellschaft werden Banken eine Repräsentantenstellung nicht mehr los.Mag. Liane Hirschbrich LL.M. ist Rechtsanwältin in Wien.

30. Juni 2011

Madoff-Affäre: Justiz startet neues Verfahren

Nach Strafanzeige der Stadt Hartberg leitet Staatsanwalt Ermittlungen ein.

Hartberg/Wien. (kmö) Rund um die Anlagebetrügereien des US-Finanzzampanos Bernard L. wird die Staatsanwaltschaft Wien ein weiteres Strafverfahren eröffnen. Im Mittelpunkt stehen die früheren Vorstände des Alpha Prime Fund, Stefan Z., Peter F., und der Wiener Anwalt Christian H.
"Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet", bestätigt Thomas Vecsey von der Staatsanwaltschaft Wien gegenüber der "Wiener Zeitung." Herr über diesen Strafakt (Aktenzahl 604 St 4/11m) ist Staatsanwalt Michael Radastics, der auch das zweite Madoff-Strafverfahren "Primeo Fund" leitet.

Angezeigt wurde das Trio, das die Vorwürfe bestreitet, von der Stadt Hartberg, die den Fall dem Prozessfinanzierer AdvoFin übergeben hat. Denn: Hartberg ist Opfer des Madoff-Betrugs. Die Gelder des Alpha Prime Funds, von dem Hartberg über die Vertriebsfirma Anaxo Anteile kaufte, sind in das Schnellballsystem Madoffs geflossen. Das wird in jener Strafanzeige behauptet, über die die "Wiener Zeitung" am 20. Mai berichtete. Die Alpha-Prime-Vorstände sollen keine Verwaltungstätigkeit entfaltet haben, sondern Madoff das gesamte Fondsvermögen übergeben haben. Die oststeirische Stadt beklagt 457.000 Euro Schaden.

27. Mai 2011

Causa Madoff - Ex-Bank Austria-Managerin erstattete Selbstanzeige

"Format": Radel-Leszczynski zeigt 1,8 Mio. Euro Honorare an - Staatsanwalt vermutet Zusammenhang mit Causa Madoff/Primeo 
 
Die österreichische Tangente der Causa um den US-Milliardenbetrüger Bernhard Madoff dürfte um eine Facette reicher sein. Ursula Radel-Leszczynski, vormals Präsidentin des Bank Austria Worldwide Fund Management Ltd. (Investment-Manager/Advisor des Primeo Fonds und 100 Prozent-Tochter der damaligen BACA), hat Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet, berichtet das Wirtschaftsmagazin "Format".

Radel-Leszczynski (nunmehr: Fano-Leszczynski) selbst gibt in der Anzeige an, zwischen 2007 und 2009 Honorare in der Höhe von 1,8 Mio. Euro kassiert und nicht versteuert zu haben. Als Quelle der Honorare nennt sie "Tätigkeiten als Hedgefonds-Spezialistin ausländischer Fondsgesellschaften wie Nomura, Fortis und HSBC", so das Magazin.

Staatsanwalt Michael Radasztics, der gegen die Managerin bereits wegen Betrug, Bilanzfälschung und Untreue ermittelt, sehe aber einen Zusammenhang mit der Causa Madoff/Primeo, schreibt das Magazin. Er habe daher seine Ermittlungen auf Steuerhinterziehung ausgeweitet. Radel-Leszczynski wollte sich dazu nicht äußern, so das Magazin. Es gilt die Unschuldsvermutung. Für die Bank Austria handelt es sich dabei um eine "reine Privatsache", die sie nicht kommentiere, so ein Sprecher am Freitag zur APA.

Wie "Format" weiter berichtet, war das Honorar bisher steuerschonend in Liechtenstein gebunkert, wo der Verdacht auf Geldwäsche geprüft werde. Radel-Leszczynski habe dafür auf Anraten von Prinz Michael von Liechtenstein eigens eine Stiftung namens "Abdank" eingerichtet, wie sie in einer Aussage bei den liechtensteinischen Ermittlern zugegeben habe. 2009 sei diese Stiftung aufgelöst und das Geld in eine Lebensversicherung transferiert worden.

Dies sei auch der Grund, weswegen die Selbstanzeige erst jetzt erfolgt sei. "Nach Auskunft ausländischer Berater wurde für diese Polizze pauschal österreichische Steuer abgeführt. Jedoch habe man sich nach Überprüfung durch einen heimischen Steuerberater jetzt zur Abklärung mit dem österreichischen Finanzamt entschieden", so die Begründung. Die Managerin hoffe nun, dass der Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung zukomme.

Einen Etappensieg habe Radel-Leszczynski, die noch beratend in der UniCredit-Gruppe arbeite, schon erringen können. Das Geld aus der Lebensversicherung, das lange Zeit eingefroren war, wurde in Liechtenstein kürzlich wieder freigegeben. Aus Sicht des Steuerberaters seien damit sämtliche Verdachtsmomente entkräftet.

 

05. April 2011


Gutachten belastet Bank Austria
09.03.2011
 

In der Causa Madoff sind zahlreiche Klagen gegen die Bank Austria wegen der „Primeo Fonds“ anhängig. Nun liegt das erste Gutachten eines österreichischen Gerichtssachverständigen vor, wie „Die Presse“ berichtet.

Laut dem Gerichtsgutachter Erich Pitak waren die Fondsprospekte von Primeo unvollständig.
Er kritisiert insbesondere, dass die beauftragte Depotbank (Bank of Bermuda) von der Haftung weitgehend befreit wurde: „Damit wird von einem der wichtigsten Prinzipien des österreichischen Investmentfondsrechts abgewichen.“ Dies hätte mit einem deutlichen Risikohinweis im Fondsprospekt klargestellt werden müssen, zitiert die Tageszeitung aus dem Gutachten des Experten.

Zudem sei die Fondskonstruktion des Primeo gänzlich anders als bei österreichischen Fonds – es könne also hier keine Marktüblichkeit gegeben sein. Der Gutachter kritisiert weiters, dass Anleger nicht ausreichend über die Risken informiert wurden. Im Emissionsprospekt vom Mai 2001 fehle „ein deutlicher, drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf das Risiko mit Geschäften mit derivativen Produkten“.

Pitak kritisiere im Gutachten auch die Bewertungsmethoden, so die Tageszeitung: „Auch bei den Bewertungen der Vermögenswerte ist es als gravierendes operationelles Risiko zu betrachten, wenn sich Vorstand, Berater und Fondsverwalter nur auf jene Bewertungen verlassen, die von den Managern, bei denen der Fonds investiert war, geliefert werden.“ Dies bedeute nämlich, dass sich der externe Manager – im konkreten Fall Madoff – selbst bewerten kann.

Durchbruch für Anleger?

Für Anlegeranwälte steht fest, dass die Bank für die entstandenen Schäden wird haften müssen. „Die Expertise von Erich Pitak kann als Durchbruch für alle Geschädigten angesehen werden“, werden die Anwälte Ronald und Thomas Rast in der Presse zitiert.

Bank Austria wehrt sich

Die Bank Austria bestreitet die Vorwürfe: „Das Gutachten bestätigt, dass das Marktrisiko des Primeo merklich geringer als das eines Aktienfonds war und die Gebühren marktüblich waren“, wird ein Bank-Austria-Sprecher im Artikel zitiert. Die Anleger seien im Prospekt auf das Risiko eines Verlustes hingewiesen worden. (FONDS professionell) 
 

17. Februar 2010

Derzeit sind schon mehrere durch uns finanzierte Musterprozesse sowohl gegen die Unicredit Bank Austria AG als auch gegen die ERSTE BANK AG beim Handelsgericht Wien in erster Instanz anhängig. In einem dieser Musterverfahren wird Mitte März 2010 bereits die Einvernahme der Parteien erfolgen.

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