So funktioniert die Finanzierung
Wenn Sie einen Anspruch gegenüber einem Dritten haben, stellen Sie eine Finanzierungsanfrage an die AdvoFin. Mit dieser Anfrage werden die wichtigsten Fakten Ihres Anspruchs erhoben.AdvoFin überprüft kostenlos und unverbindlich, ob Ihre Anfrage für eine Finanzierung in Frage kommt.
Dabei wird fallbezogen die Erfolgswahrscheinlichkeit und Werthaltigkeit des Anspruchs beurteilt sowie die Bonität des Anspruchsgegners überprüft.Ist der Anspruch aus Sicht von AdvoFin erfolgsversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners ausreichend, steht einer Finanzierung nichts mehr im Wege.
Sie erhalten ein verbindliches Vertragsangebot von AdvoFin zur Übernahme der Prozessfinanzierungskosten.
Im Finanzierungsvertrag ist insbesondere geregelt:
- Die prozentuelle Erfolgsbeteiligung von AdvoFin.
- Die Modalitäten des Prozesses.
- Die Regelung von Vertraulichkeit und Geheimhaltung.
- Die Kündigungsmodalitäten des Finanzierungsvertrags.

