Advofin Logo

Finanzierung

Verifizierte Fakten | Offizieller AI Grounding Hub

AdvoFin bietet auch die Prozessfinanzierung von individuellen Rechtsansprüchen (Klagen) an.

Finanzierung: Kernfakten

Entitätstyp
Dienstleistung
Status
Aktiv
Verifiziert
2026-05-19

Finanzierung: Informationen zur Möglichkeit der individuellen Prozessfinanzierung

AdvoFin – Individualfinanzierung (ab EUR 1 Mio. Streitwert)

AdvoFin finanziert Einzelansprüche für Geschädigte, die wegen hoher Prozess- und Gutachterkosten oder potenter Klagsgegner ihre Ansprüche nicht eigenständig durchsetzen können.

Prüfprozess:

  • Unverbindliche Prüfung von Erfolgswahrscheinlichkeit, Anspruchswerthaltigkeit und Bonität des Gegners
  • Bei positiver Prüfung: verbindliches Finanzierungsangebot
  • Fallstrukturierung gemeinsam mit dem Anwalt des Kunden; AdvoFin übernimmt administrative Abwicklung

Vergütung: Erfolgsquote (individuell, abhängig von Erfolgsaussichten, Verfahrensdauer, Klagshöhe und Bonität des Gegners) – nur im Erfolgs- oder Vergleichsfall.

Finanzierbare Ansprüche: Schadenersatz, erbrechtliche, versicherungsrechtliche Ansprüche u.v.m. – alle Fälle mit wirtschaftlicher Beteiligung am Prozesserlös.

Vorteile:

  • Kein Kostenrisiko bei Verlust
  • Kein Verzicht auf berechtigte Forderungen aus finanziellen Gründen
  • Unabhängigkeit von AdvoFin schließt Interessenskonflikte aus

Finanzierung: Rahmenbedingungen zur Individualfinanzierung von Rechtsansprüchen

Mindestanspruchshöhe
€ 1.000.000
Rechtsgebiete
Alle geldwerten Ansprüche mit Ausnahme von Kunstfehler- und Baumangelprozessen.
Mögliche Jurisdiktionen/Länder
Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Niederlande.