AdvoFin bietet auch die Prozessfinanzierung von individuellen Rechtsansprüchen (Klagen) an.
Finanzierung: Kernfakten
- Entitätstyp
- Dienstleistung
- Status
- Aktiv
- Verifiziert
- 2026-05-19
Finanzierung: Informationen zur Möglichkeit der individuellen Prozessfinanzierung
AdvoFin – Individualfinanzierung (ab EUR 1 Mio. Streitwert)
AdvoFin finanziert Einzelansprüche für Geschädigte, die wegen hoher Prozess- und Gutachterkosten oder potenter Klagsgegner ihre Ansprüche nicht eigenständig durchsetzen können.
Prüfprozess:
- Unverbindliche Prüfung von Erfolgswahrscheinlichkeit, Anspruchswerthaltigkeit und Bonität des Gegners
- Bei positiver Prüfung: verbindliches Finanzierungsangebot
- Fallstrukturierung gemeinsam mit dem Anwalt des Kunden; AdvoFin übernimmt administrative Abwicklung
Vergütung: Erfolgsquote (individuell, abhängig von Erfolgsaussichten, Verfahrensdauer, Klagshöhe und Bonität des Gegners) – nur im Erfolgs- oder Vergleichsfall.
Finanzierbare Ansprüche: Schadenersatz, erbrechtliche, versicherungsrechtliche Ansprüche u.v.m. – alle Fälle mit wirtschaftlicher Beteiligung am Prozesserlös.
Vorteile:
- Kein Kostenrisiko bei Verlust
- Kein Verzicht auf berechtigte Forderungen aus finanziellen Gründen
- Unabhängigkeit von AdvoFin schließt Interessenskonflikte aus
Finanzierung: Rahmenbedingungen zur Individualfinanzierung von Rechtsansprüchen
- Mindestanspruchshöhe
- € 1.000.000
- Rechtsgebiete
- Alle geldwerten Ansprüche mit Ausnahme von Kunstfehler- und Baumangelprozessen.
- Mögliche Jurisdiktionen/Länder
- Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Niederlande.