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FAQ Prozessfinanzierung

Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen zur AdvoFin und zum Thema Prozessfinanzierung – kurz und prägnant beantwortet.

Was kostet mich der Abschluss einer Prozessfinanzierung mit AdvoFin?

Der Abschluss einer Prozessfinanzierung mit AdvoFin bzw. die Teilnahme an einem unserer Sammelverfahren ist für Sie kosten- und risikolos! AdvoFin finanziert die Kosten des Verfahrens (gerichtlich wie außergerichtlich) und erhält als Kompensation für die Übernahme des Prozessrisikos im Erfolgsfall eine Beteiligung des erzielten Erlöses.

Ist eine Prüfung meiner möglichen Ansprüche kostenlos möglich?

Selbstverständlich. Nach Ihrer Kontaktaufnahme und Übersendung der benötigten Unterlagen, prüfen die Mitarbeiter der AdvoFin Ihre Ansprüche kostenlos und klären direkt mit Ihnen die möglichen nächsten Schritte.

Behalte ich meine Ansprüche oder kauft AdvoFin mir diese ab?

Im Regelfall behalten Sie Ihre Ansprüche. AdvoFin tritt lediglich als Prozessfinanzierer auf. Das Verfahren wird dabei durch einen durch Sie bevollmächtigten Anwalt geführt.

Wie lang dauert die Durchsetzung meiner Ansprüche im Regelfall?

Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Gegenpartei abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin unseriös.

Wird immer sofort Klage erhoben?

Nein. Abhängig vom Fall, werden einzelne Klagen (als Musterklagen) oder eine Vielzahl von Klagen eingebracht. Das Kostenrisiko trägt dabei natürlich die AdvoFin.

Klagt AdvoFin in meinem oder auf eigenen Namen?

AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Anwalt geführt.

Was passiert, wenn eine Klage in meinem Namen verloren geht? Habe ich hier ein Risiko?

Nein. Das Kostenrisiko trägt vollständig AdvoFin. Es entstehen Ihnen daraus keine Kosten oder Risiken.

Ich habe einen Anspruch, der von AdvoFin nicht aktiv im Rahmen eine Projektes betrieben wird. Finanziert AdvoFin solche Ansprüche auch?

AdvoFin prüft und finanziert individuelle Fälle ab einem Schadenswert von € 1 Mio. Ihre Anfrage können Sie uns gerne hier übersenden.

Wie werde ich über den Verlauf meiner Anspruchsbetreibung auf dem Laufenden gehalten?

Unsere Kunden erhalten laufend Informationen zu Ihren Verfahren via Email oder Post. Weiters können Sie sich in unseren Newsbereichen sowie auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem Laufenden halten.

Ab welchem Schadensbetrag kann ich mich zur Prozessfinanzierung anmelden?

Die Teilnahme an einem von der AdvoFin betriebenen Projekten ist unabhängig von der Höhe Ihres Schadens möglich. Einzelfinanzierungsanfragen individueller Ansprüche werden ab einer Schadensumme von € 1 Mio. geprüft.

Welche Unterlagen werden zur Verfolgung meiner Ansprüche durch AdvoFin benötigt?

Die benötigten Unterlagen sind stark fallabhängig und können den jeweiligen Anmeldeformularen der einzelnen Projekte entnommen werden. Unsere Mitarbeiter setzen sich mit Ihnen in Kontakt, falls die übersendete Unterlagen nicht vollständig sind bzw. weitere Unterlagen benötigt werden.

Gibt es Fälle/Schäden, die AdvoFin prinzipiell nicht annimmt?

Nein. Es ist der Geschäftsgrundsatz von AdvoFin unabhängig und anwaltsübergreifend zu arbeiten. AdvoFin entscheidet frei über Finanzierungsangebote und lässt sich nicht durch potente Gegner oder Zwänge des Falls beeinflussen.

Wie hoch ist die Beteiligung der AdvoFin im Erfolgsfall?

Dies ist fallabhängig. Die Beteiligung beträgt jedoch im Regelfall 25% – 37% des für den Kunden erzielten Erlöses.

Ist eine Durchsetzung meiner Ansprüche auch außergerichtlich vorstellbar?

Ja. Eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenpartei ist ebenfalls vorstellbar bzw. wurde im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichen bereits mehrfach erzielt.