Welche Beleidigungen kommen für die Durchsetzung eines Entschädigungsanspruchs in Frage?

Grobe Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen sowie Drohungen, welche in öffentlich zugänglichen Seiten im Internet einsehbar sind (Facebook – auch Gruppe, Instagram, Whatsapp-Gruppen, TikTok, öffentlichen Foren etc.).

Die Bewertung des Durchsetzbarkeit etwaiger Ansprüche erfolgt durch die Kooperationsanwälte der AdvoFin.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Für die grundstätzliche Anmeldung benötigen Sie keinerlei Unterlagen.

Nach der erfolgten Anmeldung meldet sich unser Team bei Ihnen und fragt bei Ihnen Nachweise zur erfolgten Beleidigung an. Hier ist dann lediglich ein Screenshot der Beleidigung sowie der Link zur jeweiligen Website zu übermitteln.

Was kostet mich die Verfolgung meiner Ansprüche?

Wie alle unsere Prozessfinanzierungsangebote ist unser Angebot für Sie grundsätzlich kostenfrei bzw. ohne Kostenrisiko. AdvoFin erhält nur im Erfolgsfall eine Beteiligung am effektiv durchgesetzten Betrag iHv. 39 %.

Wie lang dauert die Durchsetzung meiner Ansprüche im Regelfall?

Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Lösungsbereitschaft der Anspruchsgegner abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin unseriös.

Klagt AdvoFin in meinem oder auf eigenen Namen?

AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt in Ihrem Namen geführt.

Die Beteiligung an unserem Prozessfinanzierungsangebot wird natürlich streng vertraulich behandelt.

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