EuGH-Termine im April 2026: Richtungsweisende Entscheidungen in Sachen Glücksspiel-Rückforderungen

Gleich zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entwickeln sich in den kommenden Wochen zu zentralen Weichenstellungen für die Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten. Wer Geld bei nicht lizenzierten Online-Casinos oder -Sportwettanbietern verloren hat, sollte die folgenden Termine genau im Blick behalten.

C-440/23 – War das deutsche Online-Casino-Verbot rechtmäßig?

Im Mittelpunkt des Verfahrens C-440/23 steht die Frage, unter welchen Umständen Spieler Verluste aus dem Online-Glücksspiel zurückfordern können Konkret geht es darum, ob das bis Juli 2021 geltende deutsche Totalverbot für Online-Casinospiele mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) vereinbar war. Die Verluste entstanden einem Spieler aus Online-Zweitlotterien und Online-Automatenspielen (Slots), das zu erwartende Urteil lässt sich jedoch auch auf andere Bereiche des Online-Glücksspiels übertragen.

Die bisherigen Signale sind deutlich verbraucherfreundlich: Im Verfahren C-440/23 hält Generalanwalt Nicholas Emiliou in seinen Schlussanträgen vom 4. September 2025 Rückforderungen von Spielverlusten für zulässig und bewertet das Vorgehen der Spieler nicht als rechtsmissbräuchlich.Sollte der EuGH dieser Linie folgen, würde sich die Position geschädigter Spieler weiter verfestigen.

Urteilsverkündung: 16. April 2026. Der Bundesgerichtshof hat sein Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des EuGH in C-440/23 ausgesetzt — ein unmissverständliches Signal dafür, wie grundlegend diese Entscheidung für die deutsche Rechtspraxis ist.

C-683/24 – Kippt die maltesische „Bill 55″?

Das zweite Verfahren betrifft die Vollstreckbarkeit bereits erstrittener Urteile. Malta hat 2023 ein Gesetz verabschiedet, das seither unter dem Namen Bill No. 55 europaweit für juristisches Stirnrunzeln sorgt: Die Regelung bezweckt nichts Geringeres, als die Vollstreckung ausländischer Urteile gegen Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta systematisch zu vereiteln.

Das Handelsgericht Wien legte dem EuGH im Oktober 2024 die Frage vor, ob die Bill No. 55 der EU-Verordnung Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen entgegensteht. Auch die EU-Kommission hat Malta 2025 abgemahnt und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Inselstaat eröffnet.

Schlussanträge im Verfahren C-683/24: 23. April 2026. Die Schlussanträge des Generalanwalts werden erfahrungsgemäß eine wichtige Weichenstellung für die spätere Entscheidung des Gerichtshofs darstellen.

Wir halten Sie über den Verlauf der beiden Verfahren natürlich unterrichtet.


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