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Geschlossenes Sammelverfahren

Conwert

Zum Fall

Am 22.11.2016 hat die Übernahmekommission festgestellt, dass unter anderem Adler Real Estate AG, Herr Cevdet Caner und Petrus Advisers LLP ein Pflichtangebot für die Aktien der conwert Immobilien Invest SE zu Unrecht nicht gestellt haben. Die Angebotspflicht resultiert aus dem gemeinsamen Vorgehen dieser Rechtsträger seit spätestens 29.9.2015.

Für Aktionäre, die in Unkenntnis der Angebotspflicht ihre conwert-Aktien ab diesem Zeitpunkt über die Börse oder auf anderem Wege zu einem Preis verkauft haben, der unter dem von diesen Rechtsträgern zu zahlenden Angebotspreis gelegen ist, wurde ein Anspruch auf Schadenersatz im Ausmaß der Differenz zum Angebotspreis durch die beauftragten Rechtsanwälte vermutet.

Status/Ergebnis

Eine Teilnahme an der Sammelklage „Conwert“ ist nicht mehr möglich, da die Anmeldefrist bereits am 28.02.2019 abgelaufen ist.

Aktuelle News / Historie

Sammelklage Conwert: der Börsenkurier berichtet

Liebe Community! Der Börsenkurier berichtet am 10. Januar 2019 über unsere Sammelklage „Conwert“, in welcher wir die Schadensersatzansprüche von Conwert-Aktionären betreiben, welche aufgrund eines unterbliebenen Pflichtangebotes einen Schaden erlitten haben....

Zusammenfassung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu 6Ob22/17d

Gegen den Beschluss der Übernahmekommission vom 22.11.2016 haben unter anderen Adler Real Estate AG (Adler), Herr Cevdet Caner (Caner) und Petrus Advisers LLP (Petrus) Rekurs an den Obersten Gerichtshof (OGH)...

conwert Immobilien Invest SE

Am 22.11.2016 hat die Übernahmekommission festgestellt, dass unter anderem Adler Real Estate AG, Herr Cevdet Caner und Petrus Advisers LLP ein Pflichtangebot für die Aktien der conwert Immobilien Invest SE...

Bekannt aus...

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