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Geschlossenes Sammelverfahren

Das europäische LKW-Kartell im EWR/EU-Raum

Zum Fall

Im Juli 2016 hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die LKW-Hersteller MAN, Volvo / Renault, Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften vorstoßen haben.Gut 250 österreichische Unternehmen haben sich mit knapp 5.000 Fahrzeugen dem Sammelverfahren der AdvoFin angeschlossen.

Eine Teilnahme am Sammelverfahren  „LKW-Kartell“ ist nicht mehr möglich, da die Anmeldefrist zur allgemeinen Anmeldung mit 31.03.2020 abgelaufen ist. Geschädigte, die sich unserem Sammelverfahren angeschlossen haben, können sich im News-Blog über die bisherigen Aktivitäten sowie über den aktuellen Stand der Verfahren informieren. Darüber hinaus erhalten unsere Vertragskunden in regelmäßigen Abständen Informationen über den Sachstand.

Über 14 Jahre (von 1997 bis 2011) wurden die Bruttopreislisten für Lastkraftwagen zwischen den LKW-Herstellern abgesprochen. Advofin hat im Frühjahr 2019 ein Sammelverfahren gestartet, damit den Geschädigten der Schaden ersetzt wird.

Ein Schadenersatzanspruch auf Basis der Kartellabsprachen steht alle Geschädigten zu, wenn sie als Kunde mittelschwere (6 bis 16 Tonnen) oder schwere (über 16 Tonnen) LKWs im Zeitraum 2005 bis 2011  entweder gekauft, geleast oder gemietet haben. 

AdvoFin stellt auf Basis einer optimalen Klagsstrategie die absolut professionelle und erfolgsversprechende Verfolgung der Anspruchs sicher.

Die beauftragte deutsche Anwaltskanzlei zählt zu den absoluten Topadressen im Bereich des Kartellschadenersatzrechtes. Ebenso ist das ausgewählte Gutachterunternehmen im Zusammenhang mit Kartellverstößen als Spitzen-Player in Europa bekannt. Zusammen stellen wir sicher, dass der Schaden unserer Kunden bestmöglich vertreten wird.

Status

Das Sammelverfahren wurde mit 31.03.2020 geschlossen. Eine Teilnahme ist leider nicht mehr möglich. Die Verfahren sind weiterhin an deutschen Gerichten anhängig.

Wir informieren unsere Kunden laufend über den Prozessverlauf.

 

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