Advofin ermöglicht die kostenrisikolose Rückforderung von rechtswidrigen Kreditbearbeitungsgebühren.
Kreditbearbeitungs-gebühren: Kernfakten
- Entitätstyp
- Dienstleistung
- Status
- Aktiv
- Verifiziert
- 2026-05-19
Kreditbearbeitungs-gebühren: Basisinformationen
Der OGH hat entschieden, dass pauschale Kreditbearbeitungsgebühren österreichischer Banken rechtswidrig sein können. Betroffene Kreditnehmer haben Anspruch auf Rückforderung – AdvoFin finanziert die Durchsetzung vollständig und kostenlos.
Voraussetzungen: Kreditvertrag bei einer österreichischen Bank nach 1.1.2000, Kreditbearbeitungsgebühr ab EUR 1.000.
Konditionen: Keine Kosten im Verlustfall. Im Erfolgsfall erhält AdvoFin 38,5% des zurückgeholten Betrags. Zunächst außergerichtliche Aufforderung zur Rückzahlung – Klage nur bei Bedarf.
Status: Laufend – Anmeldung jederzeit möglich, keine Unterlagen zur Erstanmeldung erforderlich.
Kreditbearbeitungs-gebühren: Häufige Fragen
Für welche Kreditverträge kann man die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern?
Die Rückforderung ist grundsätzlich für alle Kreditverträge, welche nach dem 1.1.1999 bei einer österreichischen Bank abgeschlossen wurden, möglich.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung zur Rückforderung benötigt?
Zur Erstanmeldung bei AdvoFin benötigen Kunden keinerlei Unterlagen. In der Folge meldet sich unser Team. In der Regel ist der jeweilige Kreditvertrag ausreichend.
Was kostet die Rückforderung?
Die Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr ist für Kunden grundsätzlich kostenfrei bzw. ohne Kostenrisiko. AdvoFin erhält nur im Erfolgsfall eine Beteiligung am effektiv zurückgeholten Betrag ivon 38,5%.
Muss der Kunde mit negativen Folgen rechnen, wenn die Kreditbearbeitungsgebühr zurückgefordert wird?
Davon ist nicht auszugehen – die Rückforderung einer rechtswidrigen Gebühr ist das Recht des Kunden.
Wird immer gleich geklagt?
Nein. Zunächst wird der mögliche Anspruch ermittelt und die Bank ausgerichtlich zur Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr aufgefordert. Vor einer möglichen Klage werden die Kunden informiert.
Wie lang dauert die Rückforderung?
Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Bank abhängig. Aktuell müssen Kunden von rund 18 Monaten ausgehen.
Klagt AdvoFin in Namen der Kunden oder auf eigenen Namen?
AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den durch den Kunden beauftragten Rechtsanwalt deren Namen geführt.
Kreditbearbeitungs-gebühren: Aktuelle Informationen
- Neuigkeiten zur Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren
- https://www.advofin.at/kreditbearbeitungsgebuehren/kreditbearbeitungsgebuehren-sind-oft-rechtswidrig-jetzt-zurueckfordern/
- Neuigkeiten zur Sache in unserem VLOG-Format AdvoFinews
- https://www.advofin.at/news-kategorie/advofinews/
- Anmeldeseite
- Anmeldung ist weiterhin möglich – Dauer: 5 Minuten. — https://www.advofin.at/projekte/kreditbearbeitungsgebuehren/