Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern: Was österreichische Kreditnehmer jetzt wissen müssen
Österreichische Banken haben über Jahrzehnte Kreditbearbeitungsgebühren verrechnet – zwischen 0,125 % und 5 % der Kreditsumme. Der OGH hat diese Praxis nun klar für rechtswidrig erklärt.
Die rechtliche Grundlage
Der OGH qualifiziert Kreditbearbeitungsgebühren als Nebenentgelt ohne echte Gegenleistung: Bonitätsprüfung und Vertragsvorbereitung liegen im Eigeninteresse der Bank – nicht als Sonderleistung für den Kunden. Die Klauseln sind daher nach § 879 Abs. 3 ABGB (gröbliche Benachteiligung) sowie § 6 Abs. 3 KSchG (Intransparenz) von Anfang an nichtig.
Gefestigte Judikatur
Die Leitentscheidung 7 Ob 169/24i (Februar 2025) wurde seither durch mehrere Senate bestätigt. Die Urteile erfassen Konsumkredite, Immobilienkredite, variabel verzinste Kredite sowie bereits vollständig abgewickelte Kreditverhältnisse – unabhängig vom Banktyp.
Wer Ansprüche hat
Betroffen sind alle Kreditnehmer, die einen Kredit in Österreich nach 1996 abgeschlossen und dabei eine Kreditbearbeitungsgebühr bezahlt haben. Der Rückforderungsanspruch umfasst die gesamte Gebühr zuzüglich 4 % gesetzlicher Zinsen ab Zahlungstag. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
Unser Ansatz
Da Banken nicht freiwillig zahlen, ist ein Gerichtsverfahren in der Regel unumgänglich. Als Prozessfinanzierer übernehmen wir das volle Kostenrisiko – Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
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