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FAQ zur Rückforderung von Zahlungen für Lootboxen

Häufig gestellte Fragen zu unserem Prozessfinanzierungsangebot "Lootboxen"

Ihre Fragen zur AdvoFin und zum Prozessfinanzierungsangebot „Lootboxen“. Kurz und prägnant beantwortet.

Was kann ich konkret einfordern?

Die beauftragten Rechtsanwälte fordern für Sie die Zahlungen, die Sie für den Kauf von Lootboxen ausgegeben haben, zurück.

Besteht ein Risiko, dass ich aufgrund meiner Rückforderung gesperrt werde?

Davon ist nicht auszugehen.

Was benötige ich, um eine Rückforderung beginnen zu können?

Nichts! Sie melden sich bei uns an und wir führen Sie durch den gesamten Prozess.

 

Ab welchem Betrag, den ich für Lootboxen ausgegeben habe, kann ich eine Rückforderung mit AdvoFin vornehmen?

Eine Teilnahme ist ab Zahlungen für Lootboxen von 3.000 EUR (in einem Spiel) möglich.

Kommen im Rahmen der Prozessfinanzierung Kosten auf mich zu?

NEIN! Die Rückforderung ist für Sie kosten- und risikolos! AdvoFin finanziert die Kosten des Verfahren (gerichtlich wie außergerichtlich) und erhält als Kompensation im Erfolgsfall eine Beteiligung des erzielten Erlöses.

Im Verlustfall trägt selbstverständlich AdvoFin alle Kosten.

Wie hoch ist die Beteiligung der AdvoFin im Erfolgsfall?

Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 37% am Prozesserlös.

Ist eine Prüfung meiner möglichen Ansprüche kostenlos möglich?

Selbstverständlich. Nach Ihrer Onlineanmeldung auf unserer Website, prüfen die Mitarbeiter der AdvoFin Ihre Ansprüche kostenlos und klären direkt mit Ihnen die weiteren Schritte.

Wie lang dauert die Durchsetzung meiner Ansprüche im Regelfall?

Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Gegenpartei abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin unseriös.

Klagt AdvoFin in meinem oder auf eigenen Namen?

AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Anwalt in Ihrem Namen geführt.

Die Beteiligung an unserem Prozessfinanzierungsangebot wird natürlich streng vertraulich behandelt.