Für welche Kreditverträge kann man die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern?
Die Rückforderung ist grundsätzlich für alle Kreditverträge welche nach dem 1.1.2000 bei einer österreichischen Bank abgeschlossen wurden möglich.
Zusammen mit unseren Kooperationsanwälten kümmern wir uns darum, dass Ihre digitalen Persönlichkeitsrechte geschützt werden und Sie bei erlittenen Beleidigungen eine faire Entschädigung erhalten.
In Zeiten von Instagram, TikTok und anderer sozialer Medien verbreiten sich ehrverletzende Äußerungen rasend schnell. Was einmal im Internet steht, kann tausendfach geteilt werden und Ihren Ruf nachhaltig schädigen.
Das österreichische Mediengesetz bietet Ihnen jedoch wirksame Schutzmechanismen.
Nutzen Sie jetzt von unser Angebot und setzen Sie Ihr Rechte auf Entschädigung nach einer Beleidigung oder üblen Nachrede im Internetdurch! Das österreichische Mediengesetz sieht Geldentschädigungen ab 100 Euro und – je nach Schwere des Vorfalls – bis zu 40.000 Euro, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sogar bis zu 100.000 Euro vor. Wer die Person kennt, die ihn oder sie beleidigt oder verleumdet hat, sollte nicht zögern und rechtliche Schritte einleiten.
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Karim Weber prüft Advofin Ihren Fall, übernimmt alle Formalitäten und setzt Ihre Ansprüche effizient durch. Melden Sie sich jetzt – es lohnt sich!
Nur im Erfolgsfall erhalten wir einen Anteil an der für Sie durchgesetzten Entschädigung in Höhe von 39 %.
Sie melden sich hier auf der Projektseite unverbindlich zur Prozessfinanzierung mit AdvoFin an.
Das ist innerhalb von 5 Minuten erledigt – Sie benötigen dazu keine Unterlagen.
AdvoFin und die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei kümmern sich anschließend um den gesamten Prozess und nehmen kurzfristig mit Ihnen in Bezug auf notwendige Informationen bzw. Nachweise Kontakt auf.
Ist nach Prüfung Ihrer Daten eine Entschädigungszahlung wahrscheinlich, übernimmt AdvoFin die gesamte Organisation und finanziert die Anspruchsverfolgung durch den hochspezialisierten Rechtsanwalt Dr. Karim Weber für Sie.
Nur im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Risikos und die Finanzierung sämtlicher Kosten 39 % des für Sie effektiv durchgesetzten Betrages.
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