Der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, hat zur maltesischen Regelung Stellung genommen, mit der Urteile aus anderen EU-Staaten gegen Online-Glücksspielanbieter in Malta blockiert werden sollen (Bill 55).
Die Kernaussage:
Inhaltlich verstößt diese Regel klar gegen die Brüssel-Ia-Verordnung. Urteile, mit denen Spieler ihre Verluste zurückfordern, müssen grundsätzlich EU-weit anerkannt und vollstreckt werden – auch in Malta.
Wichtig für Spieler:
- Eine maltesische Lizenz schützt Anbieter nicht vor Rückforderungen in anderen Ländern.
- Nationale Verbote (z. B. in Österreich) bleiben maßgeblich.
- Malta kann sich nicht einfach auf „öffentliche Ordnung“ berufen, um Zahlungen zu verweigern.
Aber:
Der Generalanwalt hält das konkrete Verfahren für unzulässig. Der EuGH könnte daher ohne inhaltliche Entscheidung bleiben.
Fazit:
Selbst wenn es hier (noch) kein Urteil gibt, ist die Richtung klar: Eine Regelung wie die Bill 55 kann im europäischen Rechtsrahmen nicht bestehen bleiben. Die Zeit für die Glücksspielanbieter, die sich hinter der Regelung (und den bisherigen, ebenfalls vom Generalanwalt kritisierten, Urteilen der Gerichte in Malta) verstecken, läuft ab.
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