C-440/23 – der EuGH stärkt die Position der Spieler mit Rückforderungsanspruch massiv!

Der Gerichtshof der Europäischen Union stärkt mit der Entscheidung C-440/23 erneut die Position von Spielern in Rückforderungsverfahren aus illegalem Online-Glücksspiel.

Die Luxemburger Richter bekräftigen zentrale unionsrechtliche Maßstäbe und stärken die Position der Spieler, die bei illegalen Anbietern Ihre Verluste zurückfordern.

Vorlagegericht war der Civil Court (First Hall) in Malta. Anlass war ein zivilrechtlicher Streit zwischen einem deutschen Verbraucher und einem in Malta lizenzierten Online-Glücksspielanbieter. Die Vorlagefragen haben sich dabei konkret auf die Regelungen des ehemaligen deutschen Glücksspielstaatsvertrages bezogen, der bis 2021 gültig war und ein totales Online-Glücksspielverbot normierte.

Die 4 Kernaussagen des EuGH:

  1. (Komplettes) Online-Verbote grundsätzlich zulässig
    Mitgliedstaaten dürfen Online-Casinospiele und bestimmte Online-Wetten verbieten, wenn diese Regelungen darauf abzielen, den Spieltrieb in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken.
  2. Übergang zu Lizenzsystem unproblematisch
    Ein späterer Wechsel vom Verbot zu einem Erlaubnissystem ändert nichts daran, dass das frühere Verbot im Einzelfall wirksam bleibt. Frühere Rechtsfolgen bleiben bestehen.
  3. Verträge können nichtig sein
    Verträge mit nicht im Mitgliedstaat lizenzierten Anbietern können für nichtig erklärt werden.
  4. Rückforderung durch Spieler zulässig
    Spieler dürfen Einsätze zurückfordern, wenn sie bei nicht lizenzierten Anbietern gespielt haben.

Kurz zusammengefasst: Nationale Verbote sind EU-rechtlich zulässig – gleichzeitig stärkt der EuGH Rückforderungsansprüche von Spielern.

Einordnung:
Für Betroffene verbessert sich die Ausgangslage auf der materiellen Ebene deutlich – der EuGH bestätigt explizit, dass die Rückforderung von Verlusten grundsätzlich möglich ist.

Gleichzeitig bleibt eine entscheidende Problematik unverändert aufrecht: die Schwierigkeiten bei der Realisierung von Ansprüchen = Zahlung von bisher unbezahlten, rechtskräftigen Urteilen. Die Bill 55 und verwandte Themen waren nicht Teil der Vorlagefragen. Aber auch dazu, wird sich der EuGH bald äußern – siehe hier.

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