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Eine Servicepauschale für Ihren Mobilfunk- oder Festnetzinternetvertrag bezahlt?

AdvoFin kümmert sich um die Rückerstattung dieser Gebühr!

Kostenlos. Risikofrei. Ohne Aufwand.

Ihr Anspruch auf Rückforderung

Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die ergänzend zum Grundentgelt von Handy- und Festnetzinternetanbieter Magenta verrechnet wird. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro pro Jahr aus.

Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich hat nun für eine andere Branche aufgezeigt, dass solche Servicepauschalen als Zusatzentgelt rechtswidrig sind. Die Kooperationsrechtsanwälte der AdvoFin haben die Rechtslage genau analysiert und sind überzeugt, dass auch die bezahlte Servicepauschale, die Ihnen Ihr Mobilfunk- oder Festnetzinternetanbieter verrechnet hat,  rechtswidrig ist. Sie können bis zu € 300 Servicepauschale je Vertrag zurückfordern! 

AdvoFin als Ihr Prozessfinanzierer kümmert sich dabei um die Organisation Ihrer Rückforderung und finanziert den gesamten Prozess. Sie tragen keine Kosten! Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision iHv. 34 % (bzw. 19 % bei außergerichtlicher Lösung) von der für Sie erreichten Rückzahlung. Wir bieten die Rückforderung der Servicepauschale gegenüber dem Anbieter Magenta an, wobei Ihr Vertrag mit den Anbietern noch aktiv zu sein hat.  

Wie unsere Tätigkeit als Prozessfinanzierer genau funktioniert, sehen Sie in unserem Erklärvideo.

Jetzt kostenlosen Anspruchs-Check durchführen!

Ob Sie Anspruch auf eine Rückforderung haben? Anhand 3 kurzer Fragen finden Sie es heraus!
Ich habe einen Mobilfunk- oder Festnetzinternetvertrag bei Magenta.

Das sagen unsere Kunden über AdvoFin

So einfach funktioniert das Angebot von AdvoFin:

Schritt 1
Schritt 1

Wir übernehmen das gesamte Prozessrisiko. Für Sie entstehen also keinerlei Kosten, selbst im Verlustfall.

Schritt 2
Schritt 2

Sie müssen nichts weiter tun, als bei der Anmeldung Ihren Handy- oder Festnetzinternetanbieter zu benennen, bei dem Sie aktuell eine Servicepauschale bezahlen.
AdvoFin und die beauftragten Rechtsanwälte kümmern sich anschließend um den gesamten Prozess der Rückerstattung. 

Schritt 3
Schritt 3

Nur im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Risikos und die Finanzierung sämtlicher Kosten 34% vom Prozesserlös. Wird bereits vor Klagseinbringung ein Erfolg erzielt, so erhält AdvoFin lediglich 19% des erzielten Erlöses.

Über 3.000 Kunden haben mit uns schon Ihre Servicepauschale erfolgreich zurückfordern können.

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Aktuelle News / Historie

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Die Krone berichtet in der Ausgabe vom 14.02.2023 zur kosten- und risikolosen Rückforderung der Servicepauschale von Festnetzinternet- und Mobilfunkanbietern (A1, Drei, Magenta). Den Artikel können Sie hier lesen. Bei der Servicepauschale...
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Liebe Community! Der Kurier  berichtet in seiner Ausgabe vom 22.12.2022 über unsere neues Prozessfinanzierungsangebot zur Rückforderung der Servicepauschale bei Mobilfunk- und Festnetzinternetverträgen. Den Artikel können Sie hier abrufen. Bei der...

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