Rückforderung der Servicepauschale: der Kurier berichtet am 22.12.2022

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Der Kurier  berichtet in seiner Ausgabe vom 22.12.2022 über unsere neues Prozessfinanzierungsangebot zur Rückforderung der Servicepauschale bei Mobilfunk- und Festnetzinternetverträgen.

Den Artikel können Sie hier abrufen.

Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine Gebühr, die zusätzlich zum monatlichen Tarif von Mobilfunk- und Festnetzinternetanbietern (A1, Magenta, 3 und bob) verrechnet wird. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro pro Jahr aus und ist seit dem Einführungsjahr 2011 laufend von den Anbietern erhöht worden.

Unsere Kooperationsrechtsanwälte  haben die Rechtslage analysiert und sind überzeugt, dass die bezahlte Servicepauschale, die Ihnen Ihr Mobilfunk- oder Festnetzinternetanbieter verrechnet hat, rechtwidrig ist. Sie können bis zu € 250 zurückfordern! 

AdvoFin als Ihr Prozessfinanzierer kümmert sich dabei um die Organisation Ihrer Rückforderung und finanziert den gesamten Prozess. Sie tragen keine Kosten! Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision iHv. 34 % von der für Sie erreichten Rückzahlung.

Alle Informationen dazu und die Anmeldemöglichkeit in 2 raschen Schritten finden Sie hier.

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