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Projekte Servicepauschale-Rückforderung

Eine Servicepauschale für Ihren Mobilfunk- oder Festnetzinternetvertrag bezahlt? AdvoFin kümmert sich um die Rückerstattung dieser Gebühr!
Kostenlos. Risikofrei. Ohne Aufwand.

Die 2011 eingeführte Servicepauschale, die Handy- und Festnetzinternetanbieter an Ihre Kunden verrechnen, ist eine oft kritisierte Zusatzgebühr. Die Analyse unserer Kooperationsanwälte hat ergeben – diese Gebühr kann zurückgefordert werden.

Mit AdvoFin machen Sie Ihr gutes Recht geltend und bekommen Ihr Geld zurück!

Bereits über 50.000 Kunden vertrauen auf das Angebot der AdvoFin
Mehr als 350 Millionen Euro wurden bereits erfolgreich für die Kunden der AdvoFin erstritten.
Ihr Geld ohne Kosten oder Risiko zurückfordern!
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Projekte Servicepauschale-Rückforderung

Eine Servicepauschale für Ihren Mobilfunk- oder Festnetzinternetvertrag bezahlt? AdvoFin kümmert sich um die Rückerstattung dieser Gebühr!
Kostenlos. Risikofrei. Ohne Aufwand.

Die 2011 eingeführte Servicepauschale, die Handy- und Festnetzinternetanbieter an Ihre Kunden verrechnen, ist eine oft kritisierte Zusatzgebühr. Die Analyse unserer Kooperationsanwälte hat ergeben – diese Gebühr kann zurückgefordert werden.

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Ihr Anspruch auf Rückforderung

Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die ergänzend zum Grundentgelt von Handy- und Festnetzinternetanbietern (A1, Magenta, 3 und bob) verrechnet wird. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro pro Jahr aus.

Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich hat nun für eine andere Branche aufgezeigt, dass solche Servicepauschalen als Zusatzentgelt rechtswidrig sind. Die Kooperationsrechtsanwälte der AdvoFin haben die Rechtslage genau analysiert und sind überzeugt, dass auch die bezahlte Servicepauschale, die Ihnen Ihr Mobilfunk- oder Festnetzinternetanbieter verrechnet hat,  rechtswidrig ist. Sie können bis zu € 300 Servicepauschale je Vertrag zurückfordern! 

AdvoFin als Ihr Prozessfinanzierer kümmert sich dabei um die Organisation Ihrer Rückforderung und finanziert den gesamten Prozess. Sie tragen keine Kosten! Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision iHv. 34 % von der für Sie erreichten Rückzahlung. Damit können Sie die Gebühr ohne Risiko zurückfordern!

Wie unsere Tätigkeit als Prozessfinanzierer genau funktioniert, sehen Sie in unserem Erklärvideo.

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Unser Angebot kennen Sie aus:

Ob Sie Anspruch auf eine Rückforderung haben? Anhand 3 kurzer Fragen finden Sie es heraus!

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Frage 1 von 3
Ich habe einen Mobilfunk- oder Festnetzinternetvertrag bei A1, Magenta, 3 oder Bob.

So bewerten uns unsere zufriedenen Kunden

So einfach funktioniert das Angebot von AdvoFin:

1

Wir übernehmen das gesamte Prozessrisiko. Für Sie entstehen also keinerlei Kosten, selbst im Verlustfall.

2

Sie müssen nichts weiter tun, als bei der Anmeldung Ihren Handy- oder Festnetzinternetanbieter zu benennen, bei dem Sie aktuell eine Servicepauschale bezahlen.
AdvoFin und die beauftragten Rechtsanwälte kümmern sich anschließend um den gesamten Prozess der Rückerstattung. 

3

Nur im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Risikos und die Finanzierung sämtlicher Kosten 34% vom Prozesserlös.

Bitte beachten Sie: eine Prozessfinanzierung ist nur möglich, wenn Sie noch einen laufenden Konsumentenvertrag (kein Business-Vertrag) bei dem Anbieter haben, welcher Ihnen eine Servicepauschale verrechnet hat.

Wir kümmern uns Ihren Anspruch seit 2001 – mit uns können Sie Ihre bezahlte Servicepauschale zurückfordern!

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News / Historie

14.02.2023

Die Krone berichtet zur Rückforderung der Servicepauschale

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12.02.2023

orf.at berichtet zur Rückforderung der Servicepauschale

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23.12.2022

Rückforderung der Servicepauschale: der Kurier berichtet am 22.12.2022

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