orf.at berichtet zur Rückforderung der Servicepauschale

Orf.at berichtet in einem Onlinebericht auf der Startseite zu unserem Prozessfinanzierungsangebot zur kosten- und risikolosen Rückforderung der Servicepauschale von Festnetzinternet- und Mobilfunkanbietern (A1, Drei, Magenta).

Neben der Erklärung, warum die Servicepauschale auf Basis von aktueller OGH-Judikatur zurückgefordert werden kann bzw. solche Ansprüche aktuell als überwiegend wahrscheinlich durchsetzbar angesehen werden, geht der Bericht auf unser  Prozessfinanzierungsangebot ein:

„Auch der private Prozessfinanzierer AdvoFin startete eine Sammelaktion zum Thema Handyverträge und Servicepauschalen. Das erlaubt den Schluss, dass die Chancen nicht so schlecht gesehen werden, Sammelaktionen sind immerhin das Geschäftsmodell von AdvoFin.“

Den gesamten Beitrag können Sie hier lesen.

Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die ergänzend zum Grundentgelt von Mobilfunk- und Festnetzinternetanbietern (A1, Magenta, 3 und bob) verrechnet wird. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro pro Jahr aus. Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich hat nun für eine andere Branche aufgezeigt, das solche Servicepauschalen als Zusatzentgelt rechtswidrig sind.

AdvoFin als Ihr Prozessfinanzierer kümmert sich bei diesem Thema um die Organisation Ihrer Rückforderung und finanziert den gesamten Prozess. Sie tragen keine Kosten! Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision iHv. 34 % von der für Sie erreichten Rückzahlung. Die Anmeldung ist in zwei raschen Schritten auf unserer Website möglich.

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