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FAQ Sammelprozess Online Casinos Deutschland

Häufig gestellte Fragen zu unserem Prozessfinanzierungsangebot zu Online Casino bzw. Sportwetten-Verlusten in Deutschland

Ihre Fragen zur AdvoFin und zum Prozessfinanzierungsangebot. Kurz und prägnant beantwortet.

Für welche Anbieter kann eine Prozessfinanzierung zur Betreibung der Ansprüche abgeschlossen werden?

Die aktuelle Liste der möglichen Casinoanbieter finden Sie direkt auf der Informationsseite zum Verfahren.

Was kann ich konkret einfordern?

Die von AdvoFin beauftragten Rechtsanwälte fordern für Sie die von Ihnen an die Casino + Sportwetten-Anbieter getätigten Zahlungen zurück, reduziert um die erhaltenen Auszahlungen (Gewinne).

Können auch Verluste aus Online-Poker zurückgefordert werden?

Ja, selbstverständlich.

Besteht ein Risiko, dass ich aufgrund meiner Spielaktivität bei den in Deutschland illegalen Casino Anbietern (straf)rechtliche Konsequenzen zu erwarten habe?

Davon ist nicht auszugehen. Die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland bezieht sich darauf, dass das Anbieten von Online Casino-Spielen ohne deutsche Lizenz untersagt ist und entsprechend rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Was benötige ich, um eine Prozessfinanzierung mit AdvoFin abschließen zu können?

Wir benötigen von Ihnen einen klaren Nachweis der Zahlungen an die jeweiligen Online Casino-Anbieter (dies ist ab 1.1.2015 möglich). Dies ist in Form von Belege zu den Konten direkt bei den Online Casinos möglich (Ein- und Auszahlungsstatistik) – diese können Sie bei den jeweiligen Anbietern herunterladen bzw. anfordern.

Die Dokumente sind im digitalen Format (idealerweise im PDF-Format) im Rahmen des Anmeldeprozesses auf unserer Homepage hochzuladen.

Bitte beachten: Verluste, welche Sie nach der Anmeldung bei AdvoFin erlitten haben, können nicht im Rahmen der Anspruchsverfolgung berücksichtigt werden bzw. kann eine weitere Spieltätigkeit nach Ihrer Anmeldung bei AdvoFin zum Ausschluss von der Prozessfinanzierung führen. 

Was geschieht mit den Gewinnen, die ich ausbezahlt bekommen habe?

Die Anspruchsbetreibung richtet sich auf die Rückforderung Ihrer einbezahlten Beträge, reduziert um erhaltene Auszahlungen (Gewinne).

Wurde bei einem Anbieter aber ein Nettogewinn erzielt (ausbezahlte Gewinne > Einzahlungen), ist ein Vorgehen im Rahmen unseres Angebots nicht möglich.

Ab welchem Schadensbetrag kann ich meine Ansprüche mit AdvoFin verfolgen?

Eine Teilnahme ist ab einem Nettospielverlust (Einzahlungen- Auszahlungen) von 10.000 EUR (bei einem Anbieter) möglich. Dabei können im Rahmen der Anspruchsverfolgung Zahlungen ab 1.1.2015 berücksichtigt werden. Einzahlungen vor diesem Zeitraum können aktuell nicht mit einbezogen werden.

Kommen im Rahmen der Prozessfinanzierung Kosten auf mich zu?

NEIN! Die Prozessfinanzierung mit AdvoFin ist für Sie kosten- und risikolos! AdvoFin finanziert die Kosten des Verfahren (gerichtlich wie außergerichtlich) und erhält als Kompensation im Erfolgsfall eine Beteiligung des erzielten Erlöses.

Im Verlustfall trägt selbstverständlich AdvoFin alle Kosten.

Wie hoch ist die Beteiligung der AdvoFin im Erfolgsfall?

Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 37% am Prozesserlös.

Ist eine Prüfung meiner möglichen Ansprüche kostenlos möglich?

Selbstverständlich.  Die Mitarbeiter der AdvoFin prüfen Ihre Ansprüche kostenlos und klären direkt mit Ihnen die weiteren Schritte.

Wie lang dauert die Durchsetzung meiner Ansprüche im Regelfall?

Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Gegenpartei abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin unseriös.

Wird immer sofort Klage erhoben?

Ja. Auf Basis der gesammelten Erfahrungen wird nach positiver Prüfung Ihres Anspruchs und Abschluss der Prozessfinanzierungsvereinbarung prompt ein (Einzel)Klage zur Durchsetzung Ihres Anspruchs eingebracht.

Klagt AdvoFin in meinem oder auf eigenen Namen?

AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Anwalt in Ihrem Namen geführt.

Die Prozessfinanzierung mit AdvoFin wird natürlich streng vertraulich behandelt.