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FAQ Sammelprozess Europäisches LKW-Kartell

Häufig gestellte Fragen zu unserem Sammelverfahren zum Europäischen LKW-Kartell

Ihre Fragen zur AdvoFin und zum Europäischen LKW-Kartell. Kurz und prägnant beantwortet.

Welche LKWs kommen für die Sammelklage in Frage?

Mittelschwere (6 bis 16 Tonnen) oder schwere (über 16 Tonnen) LKWs, die im Zeitraum 2005 bis 2011 im EU bzw. EWR-Raum entweder gekauft, geleast oder gemietet wurden. Dabei ist die Rechtsform des Anspruchsinhabers (jur. Person/natürlich Person) unerheblich.

Da im Rahmen der ersten Fachgutachten 2019 auch Euronormschäden im Zeitraum nach 2011 festgestellt wurden, ist auch hier eine Möglichkeit für einen Schadenersatzanspruch gegeben. Dazu führt AdvoFin aktuell Musterklagen, um eine gesicherte Judikatur zu erreichen.

Was kostet mich die Tätigkeit der AdvoFin bzw. die Teilnahme an einem Sammelverfahren?

Die Teilnahme an unserem Sammelverfahren ist für Sie kosten- und risikolos! AdvoFin trägt die Kosten des Verfahren (gerichtlich wie außergerichtlich) und erhält als Kompensation im Erfolgsfall eine Beteiligung von 34 % des erzielten Erlöses.

Ist eine Prüfung meiner möglichen Ansprüche kostenlos möglich?

Selbstverständlich. Nach Ihrer Kontaktaufnahme und Übersendung der benötigten Unterlagen, prüfen die Mitarbeiter der AdvoFin Ihre Ansprüche kostenlos und klären direkt mit Ihnen die möglichen nächsten Schritte.

Ab welcher LKW-Anzahl kann ich an einem Sammelverfahren teilnehmen?

Die Teilnahme an unserem Sammelverfahren zum LKW Kartell ist ab 8 kartellbetroffenen LKWs (gekauft/geleast/gemietet zw. 2005 + 2011) möglich.

Was passiert, wenn eine Klage verloren geht? Habe ich hier ein Risiko?

Nein. Das Kostenrisiko trägt vollständig AdvoFin. Es entstehen Ihnen daraus keine Kosten oder Risiken.

Welche Fahrzeugdokumente muss ich für die Klage bereitstellen?

Unsere Mitarbeiter erarbeiten mit Ihnen die benötigten Informationen und gehen mit Ihnen die Dokumentenanforderungen durch. Kurz zusammengefasst ist für die Betreibung Ihrer Ansprüche der Nachweis nötig, dass Sie/Ihr Unternehmen im relevanten Zeitraum einen kartellbetroffenen LKW erworben hat (Kaufvertrag/Rechnung). Außerdem benötigten wir relevante Dokumente auch nach dem Kartellzeitraum (bis heute), damit die beauftragten Gutachter im Rahmen einer Vergleichsrechnung die Kartellaufschläge ermitteln können. Details zu den benötigten Daten erläutern wir aber gerne in einem persönlichen Gespräch.

Ist eine Durchsetzung meiner Ansprüche auch außergerichtlich vorstellbar?

Ja. Eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenpartei ist ebenfalls vorstellbar bzw. wurde im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichen bereits mehrfach erzielt.

Warum können die Ansprüche nur von 2005 bis 2011 eingeklagt werden? Das Kartell hat doch ab 1997 bestanden?

Der Grund hierfür sind die aktuell gültigen Verjährungsregeln im Kartellrecht. Aufgrund der bestehenden „absoluten Verjährung“ von Schadenersatzansprüchen im Kartellrecht, können wir nur Schäden ab 1.1.2005 für Sie einklagen.

Wie werde ich über den Ablauf des Sammelverfahrens auf dem Laufenden gehalten?

Unsere Kunden erhalten laufend Informationen zu Ihren Verfahren via Email oder Post. Weiters können Sie sich in unseren Newsbereichen sowie auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem Laufenden halten.