Ihre Fragen zur AdvoFin und zum Europäischen LKW-Kartell. Kurz und prägnant beantwortet.
Welche LKWs kommen für die Sammelklage in Frage?
Mittelschwere (6 bis 16 Tonnen) oder schwere (über 16 Tonnen) LKWs, die im Zeitraum 2005 bis 2011 im EU bzw. EWR-Raum entweder gekauft, geleast oder gemietet wurden. Dabei ist die Rechtsform des Anspruchsinhabers (jur. Person/natürlich Person) unerheblich.
Da im Rahmen der ersten Fachgutachten 2019 auch Euronormschäden im Zeitraum nach 2011 festgestellt wurden, ist auch hier eine Möglichkeit für einen Schadenersatzanspruch gegeben. Dazu führt AdvoFin aktuell Musterklagen, um eine gesicherte Judikatur zu erreichen.