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Rückforderung von Zahlungen für Lootboxen

Lootboxen: Harmloses Spielchen, oder doch Glücksspiel?

Lootboxen sind aktuell in aller Munde. Grund hierfür sind erste Gerichtsurteile, die die vermeintlich harmlosen virtuellen Beutekisten behandeln. Der Tenor in diesen Urteilen ist klar: Dem rechtlichen „Wilden Westen“ wird gerichtlich eine entschiedene Absage erteilt und wurden in der jüngsten Vergangenheit sowohl Plattformbetreiber als auch Publisher entsprechend zur Rechenschaft gezogen.

Aber wie kann das sein? Bei den involvierten Parteien handelt es sich doch um bekannte Unternehmen wie beispielsweise SONY, EA, Microsoft, Apple, Google und Co. Ebendiese (und viele mehr) werben doch auch regelmäßig in Österreich.

Der Grund ist einfach erklärt: In Österreich wird das Glücksspielwesen durch das sogenannte Glücksspielgesetz (GSpG) reguliert. Das Anbieten, Veranstalten, Organisieren oder das Zugänglichmachen von (Online) Glücksspiel ist in Österreich ohne eine entsprechende österreichische Lizenz nicht erlaubt. Die getätigten Einsätze sind – ähnlich der etablierten Online-Casino „Praxis“ –  rückforderbar.

Was versteht man unter Lootboxen und warum sollte man die Zahlungen dafür zurückfordern können?

Eine Legaldefinition betreffend das verhältnismäßig junge Phänomen der Lootboxen wird man in den diversen Gesetzesbüchern vergeblich suchen. Der Begriff „Lootbox“ ist als Sammelbegriff für virtuelle Schatzkisten zu verstehen. Ebendiese müssen in eine virtuelle Anwendung (einen Videospieltitel wie z.B. FIFA/EA FC, Counter-Strike: Global Offensive und viele mehr) integriert sein und stellen regelmäßig lediglich eine Nebenleistung eines diesen Spieletitels dar.

Der Inhalt der jeweiligen Lootbox muss vom Zufall abhängig sein; es darf vorab nicht ersichtlich sein, „was drin ist“.

Jetzt bietet sich der naheliegende Gedanke an, dass das „ja bei beinahe allen gegen Echtgeld erhältlichen Beutekisten der Fall ist“. Der Gedanke täuscht und trügt nicht – wir haben uns der Thematik – gemeinsam mit unseren qualifizierten und spezialisierten Kooperationsanwälten – vertiefend gewidmet und kommen dabei zu einem eindeutigen Ergebnis:

Wird eine Lootbox (i.) gegen Echtgeld in einem Spieletitel erworben, ist der Inhalt (ii.) vom Zufall abhängig und weist der Inhalt (iii.) eine potenziell vermögenswerte Leistung auf, so handelt es sich um eine Ausspielung im Sinne des österreichischen GSpG. Was jedoch fehlt, ist die für solche Ausspielungen benötigte Glücksspiellizenz. Das Angebot der Lootboxen ist somit nicht legal.

Die Zahlungen für Lootboxen sind daher aus Sicht unserer Kooperationsanwälte rückforderbar. Das wird auch von einer Vielzahl von Urteilen österreichischer Gerichte bestätigt. 

Was hat nun aber der einzelne Spieler, der in einem Spieletitel Geld für Lootboxen eingesetzt und verloren hat, davon?

Die Zahlungen und korrelierende Verluste können auf dem Zivilrechtsweg bei österreichischen Gerichten zurückgefordert werden! Das bedeutet, dass der Plattformbetreiber und/oder der Publisher des Spieletitels auf Rückzahlung der Einsätze bzw. Verluste geklagt werden kann.

Da solche Klagen in der Praxis mit enormen Kosten verbunden sind (Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren, Übersetzungskosten, mögliche Vollstreckungshandlungen uvm.), ist die Zuziehung eines Prozessfinanzierers wie AdvoFin für die meisten Geschädigten der einzige Weg, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wir sind stolz auf 20 Jahre AdvoFin und auf über € 350 Mio., die wir bisher für unsere gut 70.000 Kunden erringen konnten.
Dr. Gerhard Wüest
Mitglied des Vorstands

Welche Spieletitel bieten in Österreich Lootboxen an?

Die „Liste“ an Spieletiteln, in welchen Lootboxen ohne österreichische Glücksspiellizenz angeboten werden, ist schier endlos. Die auf Basis unserer Recherche relevantesten Videospieltitel bzw. -modis, die Lootboxen anbieten, sind:

  • FIFA 09 bis 23 Ultimate Team | bzw. EA FC 24;
  • Counter-Strike: Global Offensive | bzw. Counter-Strike 2;
  • NBA 2k;
  • Star Wars: Battlefront;
  • League of Legends und Wild Rift;
  • Tennis Clash;
  • Und viele mehr; insbesondere Handy-Applikationen aus dem Apple- und Android Google Play Store.

Die Prozessfinanzierung nimmt dem Mandanten die Kostenbelastung & den Aufwand

Als Prozessfinanzierer Ihres Verfahrens finanziert AdvoFin alle anfallenden Kosten (auch für den Fall, das ein Verfahren widererwartend verloren geht) und erhält nur im Erfolgsfall eine Beteiligung an der durchgesetzten Rückforderung.

Dabei kann AdvoFin auf die Erfahrung aus über 3.500 finanzierten Verfahren im Bereich der Rückforderung von Online Glücksspiel-Verlusten in Österreich und Deutschland zurückgreifen und ist als Platzhirsch unter den Prozessfinanzierern mit einer 21-jährigen Geschichte ein verlässlicher Partner an der Seite der Mandanten.

Interessenten können sich innerhalb von 5 Minuten unverbindlich bei AdvoFin hier anmelden. Nach der Anmeldung kümmert sich AdvoFin zusammen mit den beauftragten Rechtsanwälten um den gesamten Prozess.

Unkompliziert, rasch und sicher Zahlungen für bzw. Verluste mit Lootboxenbezug zurückfordern – so funktionierts

Die Klage selbst wird in Österreich (am lokalen Bezirks- oder Landesgericht, abhängig vom Streitwert) eingebracht. Geklagt wird dabei der Plattformbetreiber und/oder der Publisher des jeweiligen Spieletitels, welcher seinen bzw. ihren Sitz regelmäßig im Ausland hat. Die Verfahrensdauer bei entsprechenden Verfahren beträgt erfahrungsgemäß zwischen 18 und 24 Monaten.

In Summe wurden mittels Prozessfinanzierung der AdvoFin bereits über € 50 Mio. an Verlusten betreffend Online-Glücksspiel (Casino und Co) zurückgeholt. Wichtig auch in Sachen Lootboxen: Es wird stets der Nettoverlust zurückgefordert (Einzahlungen abzgl. Auszahlungen oder sonstiger monetärer Verwertungen der Lootbox-Inhalte). Zahlungen bzw. Verluste, die während eines Auslandsaufenthalts getätigt bzw. erlitten wurden, können nicht zurückgefordert werden.

Informieren Sie sich jetzt auf unserer Landingpage hinsichtlich unserer Angebote. Bei etwaigen (Rück-)Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung!

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