

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat abermals die Rechte und den Schutz der Konsumenten im Glücksspielbereich gestärkt.
In den Rückforderungsprozessen, welche für unsere Kunden geführt werden, beziehen sich illegale Online Casino-Anbieter regelmäßig auf eine Lizenz aus einem anderen EU-Staat (v.a. Malta). Sie behaupten, dass diese EU-Lizenz auch in Österreich gültig sei und damit das Angebot legal ist. Gleichzeitig wird behauptet, dass das österreichische Glücksspielgesetz gegen Europarecht verstoße.
Dieser Argumentation hat der Europäische Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (EuGH 18. 5. 2021, C-920/19, Fluctus/Fluentum) glasklar widersprochen – so wie auch schon in zahlreichen Entscheidungen zuvor (mehr dazu in einem folgenden Blogbeitrag):
Der EuGH hat entschieden, dass die Werbung legaler Casinos (in Österreich im Onlinebereich somit win2day) zulässig ist, um Spielerinnen und Spieler von den illegalen Plattformen und damit von unregelmentierten Angeboten (ohne Beachtung der österreichischen Spielerschutzregeln) fernzuhalten. Damit wurde einmal mehr klargestellt, dass das österreichische Glücksspielgesetz im Einklang mit dem Europäischen Recht steht und die Verluste bei illegalen Anbietern in Österreich zurückgefordert werden können!
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Projektseite.
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