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Der Court of Appeal in Malta hat am 26. Oktober 2026 ein von AdvoFin finanziertes Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die zentrale Frage lautet: Darf Malta Urteile aus anderen EU-Staaten gegen maltesische Glücksspielanbieter unter Berufung auf seine „öffentliche Ordnung“ und das Schutzgesetz „Bill 55“ ignorieren? Nach C-683/24, über das wir berichtet haben, ist das bereits die zweite Vorlage zu diesem Thema.
Ein österreichischer Spieler hatte über 40.000 Euro bei pokerstars.eu verloren. Die Gerichte in Klagenfurt und Graz sprachen ihm die Rückzahlung rechtskräftig zu. In Malta verweigerte die erste Instanz die Vollstreckung, die Berufung brachte den Fall nun nach Luxemburg.
Der EuGH muss klären, ob maltesische Gerichte österreichische Urteile inhaltlich nachprüfen dürfen und ob ein Gesetz, das eine ganze Branche vor ausländischen Urteilen abschirmt, mit EU-Recht vereinbar ist. Die Antwort betrifft alle Spielerurteile gegen maltesische Anbieter in Europa.
AdvoFin hat das Verfahren finanziert, geführt wird es von unserem Kooperationsanwalt. Damit stehen wir an der Speerspitze der Vollstreckung in Malta. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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