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Projekte Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen

Die Wertsicherungsklausel in Ihrem Mietvertrag kann unwirksam sein.
Wir prüfen Ihren Anspruch.
Risikofrei. Unverbindlich. Ohne Aufwand.

Der Oberste Gerichtshof und der Verfassungsgerichtshof bestätigen: ist die Wertsicherungsklausel in Ihrem Mietvertrag nicht entsprechend den Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes formuliert, ist diese nichtig!

Bereits über 80.000 Kunden vertrauen auf die Angebote von AdvoFin
Mehr als 375 Millionen Euro wurden bereits für unsere Kunden erstritten
Unverbindliche Prüfung und Rückforderung ohne Risiko oder Kosten
FAQ zum Fall Rückruf / Termin vereinbaren Unverbindlich anmelden
Projekte Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen

Die Wertsicherungsklausel in Ihrem Mietvertrag kann unwirksam sein.
Wir prüfen Ihren Anspruch.
Risikofrei. Unverbindlich. Ohne Aufwand.

Der Oberste Gerichtshof und der Verfassungsgerichtshof bestätigen: ist die Wertsicherungsklausel in Ihrem Mietvertrag nicht entsprechend den Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes formuliert, ist diese nichtig!

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Ihr Anspruch auf Rückforderung Ihrer Mietzinszahlungen

Sowohl der Oberste Gerichtshof (OGH, 2 Ob 36/23t) als auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH, G 170/2024-17, G 37-38/2025-11) haben bestätigt, dass die Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen nichtig ist und damit wegfällt, falls Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes nicht eingehalten werden.

Bei Wegfall der Wertsicherungsklauseln besteht ein Rückforderungsanspruch gegen Ihren gewerblichen Vermieter in Höhe der Differenz der ursprünglich vereinbarten Miete und der Mietpreiserhöhungen über die Dauer Ihres Mietverhältnisses. *

Wir bieten Ihnen in Kooperation mit unseren Partneranwälten die unverbindliche und kostenfreie Prüfung Ihrer möglichen Ansprüche an. 

Diese Angebot wird durch die AF Service GmbH vermittelt. Es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten.

* Genossenschaften sind hiervon ausgenommen.

Unser Angebot kennen Sie aus:

Die Bewertungen unserer Kunden zu AdvoFin

So einfach funktioniert das Angebot von AdvoFin:

1

Wir prüfen Ihre möglichen Ansprüche vorab unverbindlich und kostenfrei.

Wir übernehmen das gesamte Prozessrisiko. Für Sie entstehen also keinerlei Kosten, selbst im Verlustfall.

2

Sie müssen nichts weiter tun, als sich hier auf der Website für eine Vorabprüfung Ihrer Ansprüche unverbindlich anzumelden. Wir melden uns in der Folge prompt bei Ihnen und führen Sie durch den gesamten Ablauf. Ist eine Rückforderung eines Teils der bezahlten Mietbeträge möglich, informieren wir Sie über Ihre Optionen. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.

 

Jetzt ohne Kostenrisiko anmelden und Ihre Ansprüche prüfen lassen!

Einfach hier anmelden – wir melden uns via Email bei Ihnen.

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