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Eine Servicepauschale für Ihren Mobilfunk- oder Festnetzinternetvertrag bezahlt?

AdvoFin hat sich um die Rückerstattung dieser Gebühr gekümmert - für über 8.000 Kunden

Kostenlos. Risikofrei. Ohne Aufwand.

Ihr Anspruch auf Rückforderung

Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die ergänzend zum Grundentgelt von Handy- und Festnetzinternetanbieter Magenta verrechnet wird. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro pro Jahr aus.

Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich hat für eine andere Branche aufgezeigt, dass solche Servicepauschalen als Zusatzentgelt rechtswidrig sind.

Zusammen mit unseren Kooperationsrechtsanwälten konnte AdvoFin für über 8.000 Kunden eine Rückzahlung der Servicepauschale durchsetzen.

Unser Prozessfinanzierungsangebot wurde nach Bereinigung der Ansprüche unserer Kunden mit Januar 2026 eingestellt.

Das sagen unsere Kunden über AdvoFin

Aktuelle News / Historie

Die Krone berichtet zur Rückforderung der Servicepauschale

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Die Krone berichtet in der Ausgabe vom 14.02.2023 zur kosten- und risikolosen Rückforderung der Servicepauschale von Festnetzinternet- und Mobilfunkanbietern (A1, Drei, Magenta). Den Artikel können Sie hier lesen. Bei der Servicepauschale...
orf.at berichtet zur Rückforderung der Servicepauschale

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Rückforderung der Servicepauschale: der Kurier berichtet am 22.12.2022

Rückforderung der Servicepauschale: der Kurier berichtet am 22.12.2022

Liebe Community! Der Kurier  berichtet in seiner Ausgabe vom 22.12.2022 über unsere neues Prozessfinanzierungsangebot zur Rückforderung der Servicepauschale bei Mobilfunk- und Festnetzinternetverträgen. Den Artikel können Sie hier abrufen. Bei der...

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