Wenn Sie unser Angebot annehmen und mit uns eine Prozessfinanzierungsvereinbarung abschließen, übernehmen wir das gesamte Prozessrisiko.
Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 37% am Prozesserlös. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung (vor Klagseinbringung) reduziert sich die Beteiligungsquote auf lediglich 19%.
Im Rahmen der Anmeldung sind Ihrerseits lediglich Auszüge Ihres Spielekontos beim jeweiligen Casinoanbieter hochzuladen, die die Zahlungen an die illegalen Online Casino-Anbieter nachweisen!
Eine Teilnahme ist ab einem Nettospielverlust (Einzahlungen abzgl. Auszahlungen) von 3.000 EUR bei einem Anbieter möglich. Dabei können im Rahmen des Sammelverfahrens Zahlungen ab 1.1.2000 berücksichtigt werden. Zahlungen vor diesem Zeitraum können aktuell nicht miteinbezogen werden. Ausbezahlte Gewinne aus der Periode vor 1.1.2000 sind allerdings unbedingt bekannt zu geben.
Bitte beachten: Verluste, welche Sie nach der Anmeldung zu unseren Sammelverfahren erlitten haben, können nicht berücksichtigt werden.
Vielmehr kann eine weitere Glücksspiel-Tätigkeit nach Anmeldung zum Sammelverfahren zum Ausschluss vom Sammelverfahren führen!
Melden Sie sich gleich hier zur Prozessfinanzierung an. Die Anmeldung erfolgt diskret über unsere Homepage in 3 einfachen Schritten.