Der Kurier berichtet in seiner Printausgabe vom 11.01.2023 über die Erfolge, die AdvoFin im Zusammenhang mit der Rückforderung von Onlineglücksspielverlusten erzielen konnte.
So haben die Kooperationsanwälte, deren Vorgehen für unsere Kunden vollständig von AdvoFin finanziert wird, bereits über 50 Millionen Euro von illegalen Anbietern zurückerstreiten können.
Dabei wurden richtungsweisende höchstinstanzliche Urteile erzielt. Der Oberste Gerichtshof hat wiederholt bestätigt, dass Spieleinsätze rückforderbar sind, weil der zustande gekommene Glücksspielvertrag zwischen Spieler und Anbieter „unerlaubt und unwirksam“ ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Die Anmeldung zur Prozessfinanzierung zur Rückforderung von Onlineglücksspielverlusten ist weiterhin direkt hier auf unserer Homepage möglich – LINK.
AdvoFin – kümmert sich um Ihren Anspruch und sorgt für Ihr Recht!
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