Rückforderung von Online Glücksspielverlusten in Deutschland: EuGH stärkt Position geschädigter Sportwetten-Spieler

Luxemburg, 24. September 2025 – Die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Verfahren C-530/24 hat ein deutliches Signal zugunsten geschädigter Spieler gesetzt: Nach den erkennbaren Tendenzen des Gerichts spricht vieles dafür, dass Online-Sportwettenverträge ohne deutsche Lizenz zwischen 2013 und 2021 als nichtig einzustufen sind.

Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob Anbieter wie Tipico, bwin oder Betano sich auf ausländische EU-Lizenzen berufen können, wenn sie ohne deutsche Erlaubnis tätig waren. Mehrere Mitgliedstaaten und die EU-Kommission stützten klar die deutsche Linie: Der Erlaubnisvorbehalt diene legitimen Gemeinwohlzielen wie Suchtprävention, Spielerschutz und Marktintegrität. Selbst mögliche Mängel im deutschen Vergabeverfahren heben die Pflicht zur Lizenzierung nicht auf.

Die Verhandlung hat gezeigt, dass der Binnenmarkt kein rechtsfreier Raum ist. Wer ohne deutsche Lizenz agierte, schloss Verträge ohne Rechtsgrundlage. Das eröffnet geschädigten Spielern starke Rückforderungsrechte.

Sollte der EuGH dieser Linie folgen, hätte das Signalwirkung für zahlreiche Verfahren in Deutschland. Bereits heute sprechen Gerichte zunehmend Rückforderungen zu und lassen Anbieterargumente wie angebliche Kenntnis der Illegalität oder ausländische Lizenzen nicht gelten. Für Verbraucher bedeutet das: realistische Chancen, Verluste aus der Zeit vor Juli 2021 zurückzuholen.

Der Generalanwalt wird seine Schlussanträge am 11. Dezember 2025 vorlegen. Auch wenn der EuGH nicht an diese gebunden ist, geben sie oft die Richtung vor.

Die Entwicklung in Luxemburg stärkt also die Position von Spielern erheblich und erhöht den Druck auf Anbieter, unrechtmäßig erzielte Gewinne zurückzuzahlen.

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