GIS-Umsatzsteuerrückforderung: Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH

Liebe Community!

Wie in unserem Newsletter im September 2022 (hier nachzulesen) erläutert, hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die wesentlichen Rechtsfragen im Verfahren rund um die Rückforderung der bezahlten Umsatzsteuer auf das ORF-Programmentgelt dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt.

Am 15.02.2023 hat daraufhin eine mündliche Verhandlung vor dem EuGH in Luxembourg stattgefunden, wobei die Rechtsanwaltskanzlei List (Fr. Mag. Fiona List, LL.M. ) auf Seiten des Musterklägers vortrug.

Nach dieser Verhandlung bzw. den dort vorgebrachten Plädoyers hat der Generalanwalt des EuGH am 25.05.2023 seine Schlussanträge vor dem Richterplenum in Luxembourg vorgetragen. Auf Basis dieser Anträge entscheidet der EuGH letztendlich über die gestellten Rechtsfragen.

Fr. Mag. List hat auf Seiten der von AdvoFin finanzierten Kunden an dieser Sitzung vor Ort teilgenommen und berichtet dazu kurz nach dem Ende des Termins:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die heute, am 25.05.2023, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verkündeten Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar haben folgende Erkenntnisse gebracht:

    1. Die Mehrwertsteuer auf das ORF-Programmentgelt ist keine Mehrwertsteuer im eigentlichen Sinn.
    2. Die verrechnete Umsatzsteuer (10 %) auf das Programmentgelt sei als weitere Gebühr anzusehen ist, die als Mehrwertsteuer bezeichnet wurde.

Diese Rechtsmeinung kann in Hinblick auf die möglichen Rückforderungsansprüche gegenüber dem ORF von unserer Seite aktuell nicht gewertet werden. Hier ist die Entscheidung des EuGH und des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes abzuwarten.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht verbindlich. Die Entscheidung des EuGH wird in den nächsten Monaten erwartet.

Wir dürfen also gespannt auf die weiteren Entscheidungen der Gerichte blicken und informieren prompt über weitere Entwicklungen.

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