Der ORF bzw. das Tochterunternehmen GIS verrechnen seit vielen Jahren ein Programmentgelt („hoheitliche Rundfunkgebühr“) iHv rund 206 EUR pro Jahr und Rundfunkteilnehmer. Auf dieses Programmentgelt lastet eine weitere Belastung iHv 10% in Form einer Umsatzsteuer. Im Juni 2016 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die tschechische Rundfunkgebühr zu Unrecht mit Umsatzsteuer verrechnet wird, weil es an der Freiwilligkeit der Gebührenzahlung mangle. Die Gebühren-Systeme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Tschechien und Österreich ähneln einander sehr, sodass Advofin ein Sammelverfahren zur Rückerstattung der Umsatzsteuer gestartet hat. Rund 3,3 Mio. Gebührenzahler sind von dieser möglichen Rückerstattung betroffen.
Für die Teilnahme an unserem Sammelverfahren kommen alle Privatpersonen in Frage, die AKTUELL eine GIS-Rechnung zahlen (keine Unternehmen).
Benötigte Unterlagen für die Teilnahme an unserem Sammelverfahren (im Anmeldeprozess hochzuladen):
- Eine Einzahlungsbestätigung (Kontoauszug) der GIS-Gebühr ODER ein GIS-Bescheid (Vorschreibung) – jeweils ab dem Stichtag 1.1.2023.
Die Höhe der Rückerstattungsansprüche beträgt in etwa 20 EUR pro Jahr, die Dauer der Rückforderung ist noch ungewiss und wird aktuell auf 5 Jahre geschätzt.
Somit beträgt der gesamte Rückforderungsanspruch rund 100 EUR pro Gebührenzahler.