MUSTERVERFAHREN NACH DEM KAPITALANLEGER-MUSTERVERFAHRENSGESETZ (KAPMUG)

Im Rahmen des weiteren Vorgehens wird ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) angestrebt. Mit dem KapMuG wird Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert, da im Rahmen einer solchen VW Sammelklage gleichlautende Tatsachen- und Rechtsfragen durch das zuständige Oberlandesgericht verbindlich für alle Kläger entschieden werden können. Zudem bietet das KapMuG seit seiner Reformierung im Jahr 2012 die Möglichkeit der verjährungshemmenden Anspruchsanmeldung gem. § 10 Abs. 2 und 3 KapMuG.